Dienstvereinbarungen
DV "Mobile Working im Wintersemester 2021/22"
Bei Unstimmigkeiten (Ablehnung, Änderungswünsche der Vorgesetzten, usw.) stehen wir Euch/Ihnen gerne als Unterstützung zur Verfügung (-1733 und jedes PR-Mitglied).
Kurz und knapp zur DV Mobile Working im WS21/22
- bis zu 30 % mobiles Arbeiten mit formloser, schriftlicher Erlaubnis de*r Vorgesetzten, bei geeigneter Tätigkeit und verfügbaren Arbeitsmitteln
- mehr als 30% mobiles Arbeiten in begründeten Fällen mit formaler, schriftlicher Genehmigung de*r Vorgesetzten, bei geeigneter Tätigkeit und verfügbaren Arbeitsmitteln
- Wahrnehmung von mobilem Arbeiten ist grundsätzlich freiwillig
- Einhalten von einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und Regeln der Ergonomie am Arbeitsplatz
- Besonders außerhalb der Dienststelle auf Datenschutz und Datensicherheit achten
- gesetzliche und tariflichen Vorgaben zur Regelung der Arbeitszeit und bestehende Dienstvereinbarungen sind einzuhalten
DV zur Arbeitszeitregelung (07.02.2013)
DV elektronische Zeiterfassung (06.05.2014)
DV Regelung der Arbeitszeit zum Jahreswechsel 2021/2022 (04.03.2021)
DV Visuelle Überwachung (10.07.2018)
DV Regelung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) (11.12.2017)
DV über die Einführung der alternierenden Telearbeit (06.05.2014)
DV Campus Card (27.11.2012)
DV Funktionszeiten für Online-Medieninformatik (06.05.2014)
DV Vereinfachtes Beteiligungsverfahren bei personellen Maßnahmen f. wiss. Hilfskräfte und Studierende im Angestelltenverhältnis nach TV-L (03.11.2016)