Alle Informationen für Mitarbeitende

Die Corona-Pandemie hat in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens spürbare Veränderungen mit sich gebracht. Neben weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, sich wir ebenfalls im Arbeitsalltag dazu aufgefordert, die Infektionsgefahr zu reduzieren. Dies gelingt uns gemeinschaftlich durch geregelte Präsenzzeiten, die Einhaltung der Hygiene- als auch Abstandsregelungen sowie die Reduzierung von persönlichen Kontakten an der Hochschule. Es gilt weiterhin die Verwendung des hybriden Arbeitsmodells aus Präsenz an der Hochschule und dem Arbeiten im Homeoffice.

Innerhalb dieses Rahmens gelingt es den jeweiligen Organisationseinheiten (Fachbereiche, Abteilungen, Zentrale Einrichtungen, Verwaltung usw.) die physische Anwesenheit wiederherzustellen und die Aufgabenstellungen mit bestmöglicher Effizienz zu erfüllen. Absprachen im Team sind unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten mit Sorgeverantwortung (Kinder unter 12 Jahren, nachgewiesene Pflegeverantwortung usw.) zu treffen.

Wir bitten Sie weiter, die allgemeinen Logistik‐, Technik‐ und Hygienemaßnahmen der Hochschule Emden/Leer für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Arbeiten in der Pandemie“ zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie unten in den entsprechenden FAQ.

FAQ

Beschäftigte, die aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie zur Gruppe besonders schutzbedürftiger Personen zählen, können sich gerne bei der Personalabteilung, dem Personalrat,  der Schwerbehindertenvertretung, der Stabstelle Arbeitssicherheitsowie dem Betriebsarzt für Informationsgespräche zur Klärung der individuellen Arbeitssituation melden.
Der arbeitsmedizinischen Empfehlung des BMAS zum „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders schutzbedürftigen Beschäftigten“ können Vorschläge zur Einstufung von Erkrankungsgruppen, die als besonders schutzbedürftig gelten, entnommen werden.

Die Räumlichkeiten der Hochschule können gemäß der festgelegten Belegzahl (siehe splan http://splan.hs-el.de/index.php?modus=2&fb=0&kw=39&kwstart=39&print=0&infos=0&mo=1&di=1&mi=1&do=1&fr=1&sa=1&so=1&showkw=0&id=BEB8E3) belegt werden. Eine Überbelegung ist nicht gestattet.

Dienstreisen können unter der Einhaltung von geltenden Hygienebestimmungen, nach eigenverantwortlicher, restriktiver Prüfung der Erforderlichkeit, durchgeführt werden. Dienstreisen in Länder, für die eine COVID-Reisewarnung ausgesprochen wurde, sind nicht genehmigungsfähig. Eine COVID-Reisewarnung darf weder zum Zeitpunkt der Antragsstellung, noch zum Zeitpunkt der Abreise vorliegen. Die Antragsstellenden sind selbst verantwortlich dies zu prüfen.

Bitte beachten Sie zudem die Reisewarnungen und die Reise- und Sicherheitshinweise.