Betriebliche Steuerlehre

Die betriebliche Steuerlehre ist Teil der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und untersucht den Einfluss des Steuerrechts auf unternehmerischen Entscheidungen und auf die Bilanzierung. Fragestellungen in der betrieblichen Steuerlehre sind bspw.: Wie wirkt sich die Wahl der Rechtsform auf die Steuerbelastung aus? Beeinflusst das Steuerrecht die Entscheidung, ein Unternehmen mit Eigen- oder Fremdkapital zu finanzieren? Kann das Steuerrecht Auswirkungen auf meine Investitionsentscheidung haben?

Um hierauf eine Antwort geben zu können, sind gründliche Kenntnisse des Steuerrechts notwendig. Ziel des Schwerpunktfachs „Betriebliche Steuerlehre“ ist daher die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse im materiellen und formellen Steuerrecht. Unsere Module legen einen besonderen Schwerpunkt auf das für den Übergang in die Berufspraxis erforderliche Fachwissen.

Viele Studierende kombinieren das Fach „Betriebliche Steuerlehre“ mit den Schwerpunkten „Bilanzielles Rechnungswesen“, „Finanzmanagement und Controlling“ oder„ Produktion, Logistik und Wirtschaftsinformatik“. Da das Steuerrecht auf alle betrieblichen Funktionen Einfluss nimmt, können auch alle anderen Schwerpunktfächer gut mit dem Fach „Betriebliche Steuerlehre“ kombiniert werden.

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Du interessierst Dich für die Schwerpunktfächer Bilanzielles Rechnungswesen und Betriebliche Steuerlehre?

ReWe BeSt+ ist unser Angebot an alle, die über die im Bachelorstudiengang obligatorischen vier Module hinaus weitere Module aus den Fächern „Betriebliche Steuerlehre“ und „Bilanzielles Rechnungswesen“ belegen wollen.

Mit acht Modulen im Fach „Betriebliche Steuerlehre“ und zehn Modulen im Fach „Bilanzielles Rechnungswesen“ bieten wir ein so großes Studienangebot, wie es nur an wenigen Hochschulen in Deutschland im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs zu finden ist. Wir möchten Dir daher die Gelegenheit geben, weitere Module belegen zu können, um so entsprechend Deinen Neigungen und den Anforderungen Deines Traumberufs besser gerecht werden zu können.

Wieso sollte ich mehr Module belegen als notwendig sind?

Unser freiwilliges Angebot soll Dir ermöglichen, weitere Kenntnisse im Bereich des Steuerrechts und der Bilanzierung zu erwerben. Hierfür sprechen die folgenden Gründe:

  1. Willst Du nach dem Bachelor noch einen Masterstudiengang in Rechnungslegung oder Steuerrecht absolvieren? Einige Hochschulen verlangen als Zugangsvoraussetzung einen Bachelorstudienabschluss mit 210 ECTS. Die Bachelorstudiengänge an der Hochschule Emden/Leer sehen einen Umfang von 180 ECTS vor. Eventuell sind die 20 zusätzlichen ECTS für einen Master anrechenbar. Das hängt im Einzelfall von der Master-Zulassungsstelle ab.
  2. Du willst Steuerberater*in bzw. Wirtschaftsprüfer*in werden? Beide Berufsexamina erfordern umfassendes Wissen im gesamten Steuerrecht bzw. Kenntnisse sämtlicher Rechnungslegungsvorschriften. Durch das freiwillige Belegen weiterer Module kannst Du Dein Fachwissen ausbauen und bist so besser auf die Examina vorbereitet.
  3. Wenn Du insgesamt mindestens 30 ECTS in jeweils den beiden Fächern "Betriebliche Steuerlehre" und "Bilanzielles Rechnungswesen" (also mindestens 60 ETCS über beide Schwerpunkte) erwirbst, erhält Du zusätzlich von unserem Schwerpunkt das Zertifikat „ReWe BeSt+“. Dieses Zertifikat kannst Du Deinen Bewerbungen beifügen und so Deinen neuen Arbeitgeber von Deinem umfassenden Wissen überzeugen. Um das Zertifikat zu erhalten, musst Du also im vierten und fünften Fachsemester mindestens zwei Module pro Schwerpunkt mehr erfolgreich absolvieren, als in der Studienordnung vorgesehen sind. Zusätzlich werden alle belegten Vorlesungen im Bachelorzeugnis ausgewiesen. Für die finale Bachelornote kannst Du Dir dann z.B. die vier besten Module pro Schwerpunkt aussuchen.
  • Abschlussarbeiten

Wir bieten Abschlussarbeiten für alle Bachelor- und Masterstudiengänge an. Studierende entnehmen hierbei häufig ihre Themen aus der Praxisphase, wobei der Betreuer/die Betreuerin aus dem Unternehmen die Rolle als Zweitprüfer*in übernimmt. 

Du kannst Deine Arbeit aber auch losgelöst von Deiner Praxisphase über ein aktuelles Thema schreiben. Hier sind wir für Deine Themenvorschläge offen. Wir helfen aber auch, ein passendes Thema zu finden.

  • Stichwort Digitalisierung

Digitalisierung, Blockchain, Künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, Robot Advisory, Data Science – wie viele andere Bereiche auch steht die Steuerberatung in den nächsten Jahren vor großen Umwälzungen.

Die Änderungen werden dabei nicht nur repetitive Aufgaben wie die laufende Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen usw. erfassen, sondern auch die Organisation des Rechnungswesens, die Arbeitsprozesse sowie der Art der Beratung verändern.

Welche Entwicklungen sich abzeichnen, welche Anwendungsbeispiele es in der Praxis gibt und welche Anforderungen die Arbeitswelt von morgen verlangt, ist auch Gegenstand unseres Angebots.

Das Fach bereitet für viele Berufsfelder vor. Viele Absolventen streben nach ihrem Studium eine Position in einem Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit dem Berufziel Steuerberater*In an.

Als Steuerberater*In bist Du ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und bist Interessenvertreter Deiner Mandanten und gleichzeitig dem Gemeinwohl verpflichtet. Zu den Aufgaben eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin gehören:

  • die Deklarationsberatung. Hier geht es um die Hilfe bei der Erstellung von Steuererklärungen und der Prüfung von Steuerbescheiden.
  • die Gestaltungsberatung. Hier berätst Du Deine Mandantin dahingehend,  Sachverhalte steueroptimal auszugestalten (bspw. die Ausgestaltung der Mitarbeitervergütungsstruktur durch steuerfreie Gehaltselemente oder die steuerneutrale Umwandlung von Unternehmen).
  • Die Durchsetzungsberatung. Hier vertrittst Du Deine Mandanten und Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und vor den Finanzgerichten bspw. im Rahmen von Außenprüfungen oder Rechtsbehelfen.

Dein konkretes Tätigkeitsspektrum als Steuerberater*In hängt im Wesentlichen von Deinem zukünftigen beruflichen Umfeld ab:

Steuerberater*innen, die vor allem kleinere Unternehmen und Freiberufler, deren Tätigkeitsgebiet regional begrenzt ist, zu Ihrer Mandantschaft zählen, sind häufig der einzige Ansprechpartner für die Mandanten in allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen. Notwendig sind hier daher neben steuerlichem Fachwissen auch umfangreiche Kenntnisse in der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sowie im Zivil- , Sozialversicherungs-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Dieser Typus Steuerberater*Innen ist häufig in eigener Kanzlei tätig.

Der Steuerberater/die Steuerberaterin für den Mittelstand hat es häufig mit anspruchsvollen Mandanten zu tun, bei denen üblicherweise auch Fragestellungen des internationalen Steuerrechts auftreten. Da dieser Mandantenkreis häufig über umfangreiche Vorkenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre verfügt, sollte der Steuerberater/die Steuerberaterin in den betriebswirtschaftlichen Kernfächern (Rechnungswesen, Investition und Finanzierung) „fit“ sein. Dieser Typus Steuerberater*Innen ist häufig in Sozietäten und Praxisnetzwerken tätig.

In den größeren Kanzleien und internationalen Kanzleiverbünden sind häufig Steuerberater*Innen mit Managementaufgaben (Manager) angestellt bzw. als Partner tätig. Der Steuerberater/die Steuerberaterin spezialisiert sich dabei häufig auf ein oder mehrere Steuergebiete. Spezialisierungen sind möglich in den Gebieten: Verrechnungspreise, Merger & Acquisition (Transaktionsberatung), indirekte Steuern/Zölle, Tax Accounting, nationale Steuerberatung, internationale Steuerberatung, Tax Compliance Management, Financial Services etc.

Aber auch außerhalb der klassischen Steuerberatung bist Du als Steuerexperte*In sehr gefragt. Steuerliche Kenntnisse sind besonders hilfreich in der Wirtschaftsprüfung und in der Unternehmensberatung. Des Weiteren haben Banken, Versicherungen, Verbände einen Bedarf für Steuerfachleute. Je nach Einsatzgebiet sind weitere Kenntnisse im Rechnungswesen, in der Unternehmensführung, in Investition und Finanzierung, in der Wirtschaftsinformatik sowie im Personalwesen erforderlich.

Um als Steuerberater*In arbeiten zu können, musst Du die Steuerberaterprüfung erfolgreich ablegen und von der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer (bspw. die Steuerberaterkammer Niedersachsen) bestellt werden.

Bevor Du die Steuerberaterprüfung ablegen kannst, musst Du eine dreijährige berufspraktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern nachweisen. Diese Berufspraxis erwirbst Du in der Regel als Mitarbeiter*In bei einer Steuerberatungsgesellschaft. Absolvierst Du nach dem Bachelor noch einen einschlägigen Master-Studiengang verkürzt sich die Mindesttätigkeit auf zwei Jahre. Mehr Informationen findest Du auf den Seiten der Bundesteuerberaterkammer.

Du kannst aus einer großen Anzahl von Modulen frei wählen. Bei der Wahl Deiner Module solltest Du überlegen, in welchem beruflichen Umfeld Du später arbeiten möchtest. Nach der Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft sind im Schwerpunktfach 4 Module á 5 ECTS Punkte zu wählen.

Du kannst Dich nicht entscheiden und möchtest mehr Module machen, als notwendig sind? Dann beachte unser Angebot "ReWe Best+".

Im Studiengangs International Business Administration können die Module im Rahmen des Schwerpunktfachs „International Accounting“ belegt werden.

Im Sommersemester werden folgende Module angeboten:

  • Einkommensteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
  • Bilanzsteuerrecht (alternativ auch für das Schwerpunktfach „Bilanzielles Rechnungswesen“ anrechenbar)
  • Besteuerung von Personengesellschaften
  • Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Im Wintersemester werden folgende Module angeboten:

  • Umwandlungssteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht
  • Konzernbesteuerung

Bundessteuerberaterkammer: Berufsbild Steuerberater, abrufbar unter:  https://www.bstbk.de/de/berufsbild-steuerberater/der-steuerberater.

DATEV e. G.: Rock Deine Zukunft und werde Steuerberater, abrufbar unter:  https://www.rock-deine-zukunft.de/.

Steinhoff: Die ersten drei Jahre als Steuerberater – ein Erfahrungsbericht, in: Steuer und Studium 2011, Beilage 1/2011, S. 46-50.