Meldung einer Arbeitsunfähigkeit
Zum 01.01.2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt, die im Bürokratieentlastungsgesetz III am 18.09.2019 beschlossen wurde.
Es ist daher erforderlich, ab dem 01.01.2023 die nachfolgenden Formulare zur Meldung einer Erkrankung bzw. zur Meldung der Wiederaufnahme der Beschäftigung herunterzuladen und vollständig ausgefüllt an die Personalabteilung zu übersenden.
Bitte beachten Sie:
Zum Ausfüllen der Formulare wird der Adobe Acrobat Reader benötigt.
Die Formulare sind nur ausfüllbar, wenn diese im Adobe Acrobat Reader geöffnet werden.
(Bei Nutzung Handy/Tablet: Link öffnen - Formular herunterladen/teilen - mit Adobe Acrobat Reader öffnen;
Bei Nutzung PC: Lösungsbeschreibung beachten)
FAQ
- Laden Sie sich bitte das oben hinterlegte Meldeformular (Meldung einer Arbeitsunfähigkeit) herunter.
- Nach der Vervollständigung des Formulars gelangen Sie über das Feld "Senden per Mail" (unten auf dem Formular) in Ihr Mailprogramm und können somit das Meldeformular an die Personalabteilung digital versenden. Hinweise zur Anzeige- bzw. Nachweispflicht erhalten Sie hier.
Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihren FB bzw. Ihre OE über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Da keine Veränderung der Situation stattgefunden hat, ist keine erneute Meldung an die Personalabteilung erforderlich.
Bitte informieren Sie unbedingt Ihren FB bzw. Ihre OE über Ihre weiter andauernde Arbeitsunfähigkeit.
Bitte berücksichtigen Sie zudem die Hinweise, ab welcher Erkrankungsdauer eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Hinweise zur Nachweispflicht erhalten Sie hier.
Bitte füllen Sie das oben hinterlegte Meldeformular (Meldung des Erhalts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) aus. Zur Verwaltungsvereinfachung bitten wir um Vorlage einer Ausfertigung der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ohne Diagnoseschlüssel) - vorzugsweise digital.
Nach der Vervollständigung des Formulars gelangen Sie über das Feld „Senden per Mail“ (unten im Formular) in Ihr Mailprogramm. Sollte das Feld bei Ihnen nicht funktionieren, so können Sie das Dokument/die Dokumente auch gerne einer Mail an personal.allgemein(at)hs-emden-leer.de anhängen.
Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihren FB bzw. Ihre OE über die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Bitte füllen Sie das oben hinterlegte Meldeformular (Meldung des Erhalts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) aus. Zur Verwaltungsvereinfachung bitten wir um Vorlage einer Ausfertigung der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ohne Diagnoseschlüssel) - vorzugsweise digital.
Nach der Vervollständigung des Formulars gelangen Sie über das Feld „Senden per Mail“ (unten im Formular) in Ihr Mailprogramm. Sollte das Feld bei Ihnen nicht funktionieren, so können Sie das Dokument/die Dokumente auch gerne einer Mail an personal.allgemein(at)hs-emden-leer.de anhängen.
Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihren FB bzw. Ihre OE über die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Zur Vermeidung von Fehlerquellen (Datenübertragung etc.) und aufgrund einer Verwaltungsvereinfachung bittet die Personalabteilung um Vorlage einer Ausfertigung der ärztlichen Bescheinigung (ohne Diagnoseschlüssel)- vorzugsweise digital zusammen mit dem Meldeformular.
Sie füllen bitte das Meldeformular (Meldung der Wiederaufnahme der Beschäftigung nach Arbeitsunfähigkeit) aus.
Nach der Vervollständigung des Formulars gelangen Sie über das Feld „Senden per Mail“ (unten im Formular) in Ihr Mailprogramm und können somit das Meldeformular an die Personalabteilung versenden.
Bitte informieren Sie auch Ihren FB bzw. Ihre OE darüber, dass Sie wieder arbeitsfähig sind.
Das Meldeformular (Meldeformular einer Arbeitsunfähigkeit) ist nicht auszufüllen und die Personalabteilung ist zunächst nicht zu informieren.
Erst wenn Sie den darauffolgenden Tag weiterhin erkrankt sind, melden Sie dies bitte über das Meldeformular an die Personalabteilung (siehe "Ich bin ganztägig arbeitsunfähig erkrankt. Was muss ich tun").
Bitte informieren Sie unbedingt Ihren FB bzw. Ihre OE über Ihre akute und ggf. weiter andauernde Arbeitsunfähigkeit.
Hinweise zum Eintragen in das Zeiterfassungssystem (online oder am Terminal) finden Sie im HELPP unter "Arbeitszeiterfassung - Leitfaden"
Obwohl die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung derzeit noch nicht für privat Versicherte gilt (hier gibt es weiterhin den "gelben Schein"), aber in Planung ist, ist das Verfahren hinsichtlich der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit seitens der Hochschule bereits jetzt das gleiche wie für gesetzlich Versicherte.
Sollte Ihnen bekannt sein, dass es aufgrund eines Störfaktors (z. B. Internetausfall) zu einem Problem hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Krankenkasse und Arztpraxis gekommen ist, so müssen Sie die von Ihrer Arztpraxis in Papierform ausgegebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Mail an die Personalabteilung versenden. Nur so können Sie in dem Fall Ihrer Nachweispflicht beim Arbeitsgeber nachkommen.
Um das Formular ausfüllen zu können, benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.
Sollten es Ihnen nicht gelingen, das Formular am PC auszufüllen, so sollten Sie die Browser-Einstellungen überprüfen. Zur Lösung hier klicken.
Ist das Formular nicht am Smartphone oder Tablet auszufüllen, so ist wie folgt vorzugehen:
- Link öffnen
- Formular herunterladen/teilen
- Adobe Acrobat Reader auswählen
Da das Meldeformular per Mail versandt wird, finden Sie diese in Ihrem Postfach "Gesendete Mails".
Bitte füllen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt ebenfalls das Meldeformular aus und geben Sie im nächsten Schritt in der Email zusätzlich an, dass Sie sich im Krankenhaus befinden bzw. ein Krankenhausaufenthalt geplant ist. I.d.R. werden keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom Krankenhaus ausgegeben, reichen Sie aber bitte den Entlassungsschein digital in Verbindung mit dem Meldeformular hinsichtlich der Wiederaufnahme ein.
Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihren FB bzw. Ihre OE über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Wie mache ich alles richtig? Zusammenfassung der Vorgehensweise der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit
Das Meldeformular ist in folgenden Situationen auszufüllen und an die Personalabteilung per Mail zu übersenden:
- Meldung einer Ersterkrankung
- Meldung des Erhalts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Meldung der Wiederaufnahme der Beschäftigung nach einer Arbeitsunfähigkeit
In allen Fällen sollten Sie stets auch Ihren FB bzw. Ihre OE informieren.
Im Prozessportal der Hochschule Emden/Leer (HELPP) befinden sich im Prozessauch die Meldeformulare unter folgenden Bezeichnungen:
Arbeitsunfähigkeit -AU- Meldung V1 (PA-A-20)
bzw.
Arbeitsunfähigkeit Wiederaufnahme - Meldung V1 (PA-A-21)
Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise im HELPP zum Öffnen einer pdf-Datei im Prozessportal auf Seite 10 der Anleitung.
Wenn es Ihnen aus krankheitsbedingten Gründen z. B. bei intensivmedizinischer Betreuung unmöglich ist, die Personalabteilung zur unterrichten, liegt keine schuldhafte Verzögerung vor. Eine Information hat dann entweder durch Angehörige oder nach Besserung des Gesundheitszustandes zu erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne per Mail an
personal.allgemein(at)hs-emden-leer.de