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Informationen

Hier finden Sie aktuelle Informationen (externe Links):



FAQ's

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das bedeutet, dass diese Daten genutzt werden können, um eine bestimmte Person direkt oder indirekt zu identifizieren. Zu den personenbezogenen Daten gehören verschiedene Arten von Informationen, wie beispielsweise:

  1. Identifikationsdaten: Dazu gehören Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Personalausweisnummer, Passnummer usw.

  2. Kontaktinformationen: Hierzu zählen Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und andere Kommunikationsdaten.

  3. Finanzdaten: Bankkontonummer, Kreditkartennummer, Einkommensdaten und andere finanzielle Informationen.

  4. Gesundheitsdaten: Informationen über den Gesundheitszustand, medizinische Behandlungen, Krankenakten usw.

  5. Biometrische Daten: Fingerabdrücke, Gesichtserkennungsdaten, genetische Informationen usw.

  6. Standortdaten: Informationen über den aktuellen oder vergangenen Standort einer Person.

  7. Berufsbezogene Daten: Beruf, Arbeitgeber, Position usw.

  8. Soziodemografische Daten: Alter, Geschlecht, Familienstand, ethnische Zugehörigkeit usw.

  9. Online-Identifikatoren: IP-Adresse, Benutzernamen, Online-Profile, Cookies usw.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gibt es eine Reihe von wichtigen Aspekten, die beachtet werden müssen, um die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen und die Einhaltung von Datenschutzgesetzen zu gewährleisten. Hier sind einige Schlüsselaspekte, die Sie beachten sollten:

  1. Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: Stellen Sie sicher, dass Sie eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben und dass die Verarbeitung fair und transparent erfolgt. Informieren Sie die betroffenen Personen über die Zwecke der Datenverarbeitung und alle relevanten Informationen.

  2. Zweckbindung: Verarbeiten Sie personenbezogene Daten nur für die festgelegten und legitimen Zwecke, für die sie erhoben wurden. Vermeiden Sie eine nachträgliche Änderung der Zwecke ohne Zustimmung der betroffenen Personen.

  3. Datenminimierung: Erfassen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten, die für die vorgesehenen Zwecke erforderlich sind. Vermeiden Sie übermäßige Datenerfassung.

  4. Richtigkeit: Stellen Sie sicher, dass die erfassten Daten korrekt und aktuell sind. Bemühen Sie sich um regelmäßige Aktualisierung und Korrektur von ungenauen Daten.

  5. Speicherbegrenzung: Bewahren Sie personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist. Löschen Sie Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

  6. Integrität und Vertraulichkeit: Implementieren Sie angemessene Sicherheitsmaßnahmen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl zu schützen.

  7. Rechte der betroffenen Personen: Gewährleisten Sie, dass betroffene Personen ihre Rechte gemäß den Datenschutzgesetzen ausüben können. Dazu gehören Rechte wie der Zugriff auf ihre Daten, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Löschung.

  8. Datenschutz-Folgenabschätzung: Führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DS-FA) durch, wenn die geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen birgt (Verarbeitung von sensiblen Daten).

  9. Besondere Kategorien von Daten: Bei der Verarbeitung sensibler Daten wie Gesundheitsdaten oder ethnischen Informationen gelten besondere Schutzmaßnahmen und Beschränkungen.

Eine Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte immer dann eingeholt werden, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage der Einwilligung der betroffenen Person erfolgt und keine andere Rechtsgrundlage gemäß der DSGVO anwendbar ist. Hier sind einige Beispiele, wann eine Einwilligung eingeholt werden sollte:

  1. Direktmarketing: Wenn Sie personenbezogene Daten für Marketingzwecke verwenden möchten, wie zum Beispiel den Versand von Werbe-E-Mails oder Newslettern, sollten Sie in der Regel eine Einwilligung einholen.

  2. Teilnahme an Gewinnspielen oder Umfragen: Wenn Sie personenbezogene Daten für die Teilnahme an Gewinnspielen, Wettbewerben oder Umfragen sammeln, sollte eine Einwilligung eingeholt werden.

  3. Veröffentlichung von Fotos oder Videos: Wenn Sie Fotos oder Videos von Personen veröffentlichen möchten, sollten Sie eine Einwilligung einholen, insbesondere wenn diese Aufnahmen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

  4. Übermittlung an Dritte außerhalb der EU: Wenn Sie personenbezogene Daten an Dritte außerhalb der Europäischen Union übertragen möchten, kann in einigen Fällen eine Einwilligung erforderlich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einwilligung gemäß der DSGVO bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um als gültig angesehen zu werden. Diese Anforderungen umfassen unter anderem die Freiwilligkeit, Informiertheit, Eindeutigkeit und die Möglichkeit des Widerrufs. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Einwilligung rechtmäßig und datenschutzkonform eingeholt wird.

Nach Art. 5 Abs. 1 lit. b DS-GVO dürfen personenbezogene Daten nur unter den aufgeführten Bedingungen verarbeitet und gespeichert werden. Entfallen diese Gründe, ist die Zweckbindung nicht mehr gegeben und die Daten müssen entsprechend gelöscht werden. Diesem Löschgebot stehen gesetzliche Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten und anderen Daten oder Dokumenten gegenüber. Die Aufbewahrungsfristen stellen nun die neue Zweckbindung dar. Diese Daten, die den Aufbewahrungsfristen unterliegen, werden nach den Fristen gelöscht bzw. vernichtet.

Das datenschutzkonforme Vernichten von Dokumenten ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht in falsche Hände geraten. Hier sind einige bewährte Methoden, um Dokumente datenschutzkonform zu vernichten:

  1. Aktenvernichter: Ein Aktenvernichter ist eine häufig verwendete Methode, um physische Dokumente zu vernichten. Stellen Sie sicher, dass der Aktenvernichter über eine ausreichende Sicherheitsstufe verfügt, um die Dokumente ordnungsgemäß zu zerstören. Kreuzschnitt- oder Partikelschnitt-Aktenvernichter zerkleinern das Papier in kleine, unleserliche Stücke.

  2. Schredderdienste: Wenn Sie große Mengen von Dokumenten haben oder sicherstellen möchten, dass die Vernichtung ordnungsgemäß durchgeführt wird, können Sie auch Kontakt mit dem Team des Gebäudemanagements aufnehmen. Das Team kann Dokumente vor Ort abholen und in spezialisierten Anlagen sicher vernichten.

  3. Digitale Dokumente: Für digitale Dokumente ist es wichtig, sicherzustellen, dass sie dauerhaft gelöscht werden. Verwenden Sie sichere Löschmethoden, um sicherzustellen, dass die Daten nicht wiederhergestellt werden können. Das Überschreiben von Dateien mit zufälligen Daten oder die Nutzung von spezialisierten Löschprogrammen sind Möglichkeiten.

  4. Datenträgervernichtung: Wenn Sie physische Datenträger wie Festplatten, CDs oder USB-Sticks entsorgen müssen, sollten Sie professionelle Dienste für die Datenträgervernichtung nutzen. Diese Dienste können die Datenträger physisch zerstören, um sicherzustellen, dass keine Daten wiederhergestellt werden können.

  5. Dokumentation: Halten Sie eine Aufzeichnung über die vernichteten Dokumente und den Zeitpunkt der Vernichtung. Dies kann dazu beitragen, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften nachzuweisen.

Eine Datenschutz-Folgeabschätzung sollte durchgeführt werden, wenn eine geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen darstellt, insbesondere bei neuen Technologien oder bei Verarbeitungsvorgängen, bei denen eine umfangreiche und systematische Bewertung von personenbezogenen Aspekten erfolgt.

Typischerweise umfasst eine Datenschutz-Folgeabschätzung folgende Schritte:

  1. Analyse des Verarbeitungsvorgangs: Identifizierung und Dokumentation der geplanten Datenverarbeitung und der damit verbundenen Risiken.

  2. Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit: Überprüfung, ob die geplante Verarbeitung wirklich erforderlich ist und ob die erwarteten Vorteile die potenziellen Risiken für die Privatsphäre überwiegen.

  3. Bewertung der Risiken: Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Personen, einschließlich der Wahrscheinlichkeit und Schwere der Datenschutzverletzungen.

  4. Maßnahmen zur Risikominderung: Identifizierung von Schutzmaßnahmen, die ergriffen werden können, um die identifizierten Risiken zu minimieren oder zu kontrollieren.

  5. Konsultation der Datenschutzbehörde: In einigen Fällen kann es notwendig sein, die zuständige Datenschutzbehörde zu konsultieren, insbesondere wenn das Risiko hoch ist.

  6. Dokumentation: Eine ausführliche Dokumentation der Datenschutz-Folgeabschätzung, einschließlich der Analyse, Bewertung und getroffenen Maßnahmen.

Die Datenschutz-Folgeabschätzung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Datenschutzaspekte frühzeitig in die Planung von Datenverarbeitungsprojekten einbezogen werden und angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Privatsphäre der betroffenen Personen zu wahren. Es hilft Organisationen dabei, Risiken zu erkennen und zu minimieren und gleichzeitig die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sicherzustellen.

Die Meldung einer Datenschutzverletzung ist ein wichtiger Schritt, um die betroffenen Personen sowie die Datenschutzbehörden über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen Datenschutzgesetzen müssen Organisationen Datenschutzverletzungen innerhalb einer bestimmten Frist melden. Hier sind die grundlegenden Schritte zur Meldung einer Datenschutzverletzung:

  1. Erkennung und Bewertung: Identifizieren Sie die Datenschutzverletzung so früh wie möglich. Bewerten Sie die Art und den Umfang der Verletzung sowie die potenziellen Auswirkungen auf die betroffenen Personen.

  2. Sofortmaßnahmen: Ergreifen Sie unverzüglich geeignete Maßnahmen, um die Auswirkungen der Datenschutzverletzung zu begrenzen oder zu minimieren. Dies kann beispielsweise das Abschalten betroffener Systeme, das Ändern von Zugriffsrechten oder andere Schritte zur Risikoreduzierung umfassen.

  3. Interne Benachrichtigung: Informieren Sie bitte unverzüglich die Datenschutzbeauftragte über die Datenschutzverletzung. Dies ermöglicht eine koordinierte Reaktion und die Einleitung weiterer Schritte.

  4. Dokumentation: Halten Sie alle relevanten Informationen zur Datenschutzverletzung sorgfältig fest. Dies kann helfen, den Vorfall später genau zu rekonstruieren und bei der Meldung an die Datenschutzbehörden.

  5. Benachrichtigung betroffener Personen: Wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen darstellt, sollten Sie diese unverzüglich darüber informieren. Die Benachrichtigung sollte klar und verständlich sein und die betroffenen Daten und die möglichen Auswirkungen erläutern.

Eine Verfahrensbeschreibung ist eine schriftliche Dokumentation, die die Art und Weise beschreibt, wie personenbezogene Daten innerhalb einer Organisation verarbeitet werden. Sie bietet eine detaillierte Übersicht über die Prozesse, Verfahren und technischen Aspekte der Datenverarbeitung. Eine Verfahrensbeschreibung kann als interner Leitfaden dienen und hilft, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.

Die Erstellung einer Verfahrensbeschreibung ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine Organisation personenbezogene Daten verarbeitet und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wie sie in Datenschutzgesetzen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder anderen nationalen Datenschutzregelungen festgelegt sind.


Kontakt

Haben Sie noch Fragen oder können wir Sie bei einem Anliegen unterstützen ? Kontaktieren Sie uns gerne.

Datenschutzbeauftragte

Martina Boekhoff

Raum V 105

(04921) 807-1035

datenschutz(at)hs-emden-leer.de

Datenschutzmanagerin

Maren Reuter

Raum V 209

(04921) 807-1014

datenschutz(at)hs-emden-leer.de