Praxisphase

Nur gültig für die Studiengänge Betriebswirtschaft, Int. Business Administration sowie Wirtschaftspsychologie (Studiumsbeginn VOR WiSe 24/25)

Diese Seite richtet sich an Studierende aus den Bachelor-Studiengängen Betriebswirtschaft, Int. Business Administration sowie Wirtschaftspsychologie (Studiumsbeginn VOR WiSe 24/25) des Fachbereichs Wirtschaft, sowie Unternehmen und Studieninteressierte die einen Einblick erhalten wollen. 

 Sollten Sie an einem anderen Fachbereich der Hochschule Emden/Leer studieren, und Fragen zu Ihrer Praxisphase haben, wenden Sie sich bitte an den/die Praxisphasenbeauftragte(n) Ihres Fachbereichs.

Die enge Verbindung zur Praxis gehört zu den wesentlichen Stärken des Studiums im Fachbereich Wirtschaft. So machen beispielsweise die Praxisphase, das Verfassen einer Abschlussarbeit im Unternehmen oder auch freiwillige Praktika die Studierenden fit für einen schnellen und erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben. 

Alle wichtigen Informationen zur Praxisphase erhalten Sie in den vorbereitenden Veranstaltungen, die sowohl imSommersemester als auch im Wintersemester angeboten werden. 

Auf die Praxisphase entfallen 18 ECTS, die die studentische Arbeitsbelastung mit 540 Stunden beziffert. Davon entfallen 480 Stunden auf die Anwesenheit in der Praktikumsstelle und 60 Stunden auf die Vor-und Nachbereitung der Praxisphase

Alle wichtigen Informationen zur Praxisphase finden Sie auch im entsprechenden Moodlekurs.  

Weitere Rückfragen zu Ihrer Praxisphase richten Sie bitte an: praxisphase-fbw(at)hs-emden-leer.de

Vorbereitung auf die Praxisphase

Bevor Sie mit der Praxisphase beginnen, müssen Sie sich in den Moodlekurs einschreiben. Bitte geben Sie zunächst Ihr Startsemester und Ihren Studiengang an.

Sie besuchen bitte die Veranstaltung "Einführung in die Praxisphase" und das Bewerbertraining und führen den Selbsttest zur "Wissenschaftlichen Präsentation" durch.

Beachten Sie bitte, dass der Besuch der vorbereitenden Veranstaltungen sowie der Selbsttest zwingend für die Zulassung zur Praxisphase ist. 

Datenerfassung

Sobald Sie ein Praxisunternehmen gefunden haben, erfassen Sie dieses bitte unter "Erfassung der Praxisphase" und geben die betreuende Person der Hochschule an. 

 

Die Zulassung zur Praxisphase können Sie beantragen, sobald die "Erfassung der Praxisphase" vollständig abgeschlossen ist und die Betreuung durch die gewünschte betreuende Person der Hochschule bestätigt wurde.

Wichtiger Hinweis – Voraussetzungen für die Zulassung:

Für die Zulassung zur Praxisphase benötigen Sie:

  • 150 Credit Points (CP) in den Studiengängen BBW und BIBA
  • 180 Credit Points (CP) im Studiengang BWP (Studiumsbeginn VOR WiSe24/25)

Der Nachweis erfolgt über den Leistungsnachweis, der im Rahmen der Erfassung der Praxisphase hochzuladen ist.

Ausnahmen und Besonderheiten:

  • Vor Antritt der Praxisphase müssen die relevanten Prüfungen mindestens geschrieben/abgegeben sein, das Prüfungsergebnis muss bei Antritt der Praxisphase noch nicht vorliegen, es erfolgt die Zulassung dann bei Bestehen rückwirkend
  • auf Antrag kann die Zulassung bei mindestens 140 CP/170 CP, wenn höchstens zwei Module aus den Schwerpunkten oder Wahlpflichtmodulen offen sind, erfolgen
  • JEDOCH bei offenen Pflichtmodulen aus den Semestern 1 – 3 erfolgt KEINE Zulassung, auch nicht nachträglich

Nach Beendigung Ihrer Praxisphase laden Sie bitte den Praxisphasenbericht hoch und geben den individuell vereinbarten Termin zur Praxisphasenpräsentation an. 

Erst wenn beide Leistungen als bestanden bewertet worden sind, können Sie die Bescheinigung für den Praxisphasenabschluss hochladen.

Nachdem die Bescheinigung geprüft wurde, werden Ihnen 18 CP für die Praxisphase im Notensystem gutgeschrieben, sodass Sie dann den Antrag auf Ausgabe eines Bachelorarbeitsthemas stellen können. 

Alle Informationen dazu finden Sie ebenfalls im Moodlekurs. 

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge ist das Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) hinsichtlich der  Erhebung von Studienbeiträgen mit Wirkung vom 01.09.2014 geändert worden. 

Fazit: Die Studienbeiträge wurden abgeschafft. 

Wer nicht mehr über ein Studienguthaben nach § 12 NHG (Regelstudienzeit zuzüglich 6 Semester) verfügt, muss Langzeitstudiengebühren nach § 13 NHG in Höhe von 500,00 EUR für jedes Semester zahlen.

Für die nach der jeweiligen Prüfungsordnung vorgeschriebene Praxisphase kann der Studierende von der Zahlung der Langzeitstudiengebühren befreit werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 NHG). 

Sollte der „Praxissemestervertrag“ im jeweiligen Rückmeldezeitraum (15.06. bis 30.06. für das Wintersemester/15.12. bis 05.01. für das Sommersemester) noch nicht vorliegen, so ist zunächst der vollständige Rückmeldebetrag inklusive Langzeitstudiengebühren zu zahlen.

Sobald der Vertrag vorliegt können die Langzeitstudiengebühren zurück gefordert werden.

Der Rückmeldebetrag kann über die Online-Notenabfrage jederzeit eingesehen werden und beträgt ohne Langzeitgebühren derzeit 435,80 EUR. Das darin enthaltene Semesterticket kann man sich auf Antrag vom AStA für das Semester der Praxisphase erstatten lassen.

Dazu muss ein Antrag auf Erstattung zusammen mit einer Kopie des Praxisphasenvertrages im Immatrikulations- und Prüfungsamt eingereicht werden.

Zur Seite des Immatrikulationsamtes und den Anträgen geht es hier.

Sie möchten Ihre Praxisphase im Ausland absolvieren? Dazu gibt Ihnen das International Office weitere Informationen.

Ansprechpartnerinnen zur Praxisphase

Wir sind unter folgender Mailadresse zu erreichen:

E-Mail:  praxisphase-fbw(at)hs-emden-leer.de

 

Der Moodlekurs für alle weiteren Informationen:

PHARAO-JLRE (hs-emden-leer.de)