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Staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge (BA)

Mit der Novellierung der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 17. Mai 2017 ist die Hochschule Emden/Leer ermächtigt, die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge (BA) zu verleihen.

Hinweise zur Beantragung der staatlichen Anerkennung für die Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs Kindheitspädagogik an der Hochschule Emden/Leer

Die Verleihung der staatlichen Anerkennung erfolgt gem. § 19 Satz 1 Nr. 1 SozHeilKindVO nach dem Studienabschluss auf Antrag. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter „Downloads“. Beachten Sie bitte, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und gültig sind.

Hinweise zur Beantragung der staatlichen Anerkennung für die Absolvent*innen der Bachelorstudiengänge Integrative Frühpädagogik und Inklusive Frühpädagogik an der Hochschule Emden/Leer

Die Voraussetzungen für die Verleihung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge sind die erfüllten Anforderungen gem. § 19 Satz 1 Nr. 2 SozHeilKindVO. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter „Downloads“. Beachten Sie bitte, dass Ihr Antrag erst dann abschließend bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und gültig sind.
Informationen zu Modalitäten der Nachqualifizierung und der Antragsstellung entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Absolvent*innen der Studiengänge Integrative Frühpädagogik und Inklusive Frühpädagogik sowie dem Schreiben „Weiterbildung: Nachqualifizierung im Rahmen der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge“ (s. „Downloads“).

Hinweise zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

Das Anerkennungsverfahren nach § 3 Abs. 2 SozHeilKindVO sieht vor, dass ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes bei der Hochschule Emden/Leer eingereicht wird, das bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf. Dieses muss von der Behörde, die das Führungszeugnis für die weitere Bearbeitung des jeweiligen Antrags benötigt, schriftlich angefordert werden.

Für Sie bedeutet dies, dass Sie spätestens 8 Wochen vor Beantragung der staatlichen Anerkennung eine E-Mail an die Praxisbeauftragte des Studiengangs Kindheitspädagogik (silke.gastmann@hs-emden-leer.de) mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrem Geburtsdatum und Ihrer aktuellen Adresse schicken. Daraufhin erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen postalisch ein Schreiben, das Sie bei der entsprechenden Behörde abgeben, bei der Sie das Führungszeugnis unter Vorlage eines gültigen Personalausweises beantragen. Auf diesem Wege erhält die Hochschule das erweiterte Führungszeugnis, das bei der Prüfung Ihres Antrags auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge berücksichtigt wird.

Nach Vorliegen aller erforderlichen Nachweise wird mit einem Formblatt (s. „Downloads“) die Ausstellung der Urkunde über die staatliche Anerkennung bei der Praxisbeauftragten des Studiengangs Kindheitspädagogik beantragt. In der Regel wird Ihnen die Urkunde per Post zugesandt.