Patente und Erfindungen
Mit der Novellierung des § 42 des Arbeitnehmererfindergesetzes am 7. Februar 2002 sind alle MitarbeiterInnen der Hochschulen (ProfessorInnen und Angestellte) verpflichtet, Erfindungen ihrem Arbeitgeber anzuzeigen. Die Wissens- und Technologietransferstelle stellt hierfür Informationen zur Verfügung. Sie arbeitet dabei eng mit der Patenverwertungsagentur EZN GmbH Hannover gefördert durch das WIPANO Programm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammen.
MitarbeiterInnen der Hochschule schicken ihre Erfindungsmeldung (Formblatt) bitte an das Präsidium der Hochschule Emden/Leer.
Ansprechpartnerin
Ablaufschema von der Erfindungsmeldung zur Vermarktung
