DE | EN

Wege ins Studium

Ways towards Higher Education

Here you will find a list of the prerequisites that you require for the purposes of studying. If you determine that you do not yet meet these requirements, we show you appropriate ways to acquire the necessary requirement of a higher education entrance qualification.

Feel free to contact us if you have any questions.

(Fach)Abitur

Du hast eine allgemeine Hochschulreife, eine Fachhochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife

Studium ohne (Fach)Abitur

Auch eine berufliche Qualifizierung kann zum Studium berechtigen, entweder über eine Meisterprüfung/FAchschulausbildung, die “3+3 Regelung" über fachliche Passung oder die “Z-Prüfung”

Internationaler Schulabschluss

Natürlich kannst du auch mit einem internationalen Schulabschluss an der HSEL studieren. 

Zugangsvoraussetzungen

Um ein Studium an einer Hochschule aufnehmen zu können, benötigst du eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Dies kann der Schulabschluss sein (Abitur, Fachabitur, fachgebundene Hochschulreife) oder auch die berufliche Qualifizierung. 

Eine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen für den Hochschulzugang in Niedersachsen findest du bei der "Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen". Dort findest du auch weitere Informationen über ein Studium an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie den Fachhochschulen: Studieren in Niedersachsen.

Wichtig: Beim der Fachhochschulreife (Fachabitur) gibt es den schulischen und praktischen Teil. Ein Studium ist nur mit beiden Teilen möglich, der schulische Teil alleine reicht dazu nicht aus. Informationen dazu findest du beim Kultusministerium Niedersachsen (oder deines Bundeslandes) oder sprich bei Unsicherheiten und Fragen gerne die Zentrale Studienberatung an.

Zulassungsbeschränkungen (NC)

Manche unserer Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, d.h. i.d.R. übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze. Dann entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung. Der NC ergibt sich jedes Jahr neu aus den eingehenden Bewerbungen und den zur Verfügung stehenden Plätzen.

Aktuell betrifft das folgende Studiengänge:

  • Kindheitspädagogik (Bachelor)
  • Soziale Arbeit (Bachelor)
  • Soziale Arbeit (BASA-online) (Bachelor)
  • Wirtschaftspsychologie (Bachelor)

Für Masterstudiengänge gelten besondere Bedingungen, bitte beachte die Infos auf den jeweiligen Seiten der Studiengänge!

Hast du Interesse an einem zulassungsbeschränkten Studiengang und bist unsicher, ob deine Durchschnittsnote für einen Platz ausreicht? Nimm gerne Kontakt zu uns auf!

Studium ohne (Fach)Abitur: berufliche Qualifizierung

Die Hochschule Emden/Leer beteiligt sich an dem von Bund und Ländern initiierten Programm "Offene Hochschule". Damit wird die Öffnung der Hochschule für neue Zielgruppen gefördert, um dem wachsenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Mit diesem Vorhaben soll insbesondere die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung erhöht werden. Ziel ist die Steigerung der Bildungschancen aller Bürgerinnen und Bürger sowie die Förderung des lebenslangen Lernens.

Ein besonderer Schwerpunkt der "Offenen Hochschule" liegt auf der Gruppe der beruflich Qualifizierten.

Mögliche Zielgruppen sind z. B.:

  • Meister und Techniker sowie Absolventen einer Fachschulausbildung nach § 53 und § 54 des Berufsbildungsgesetzes bzw. § 42 und § 42a der Handwerksordnung (mind. 400 Unterrichtsstunden), die durch ihre berufliche Qualifikation eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen. (Weitere Informationen: § 18,4 NHG)
     
  • Beruflich Qualifizierte ("3+3-Regelung"), die nach einer anerkannten dreijährigen Ausbildung und einer dreijährige Berufserfahrung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. An der Hochschule Emden/Leer gelten bestimmte fachliche Zuordnungen. Die Liste wird regelmäßig überarbeitet und ergänzt. Sollte deine Ausbildungsberuf nicht aufgeführt und du der Auffassung sein, dass er einem Studiengang fachlich nahe steht, wenden dich an die Zentrale Studienberatung und vereinbare einen Beratungstermin.
    Liste fachlicher Zuordnungen
     
  • Berufstätige mit abgeschlossenem Erststudium, die Interesse an einem Weiterbildungsstudium haben.

Nimm gerne im Vorfeld Kontakt zur Zentralen Studienberatung auf.

Studium ohne (Fach)Abitur - Z-Prüfung

Studieninteressierte, die bisher noch keine Studienberechtigung besitzen, können sich über die Möglichkeiten des Erwerbs der Hochschul- bzw. Fachhochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung) informieren. Mit der Zulassungs-Prüfung kannst du einen speziellen Fachhochschulzugang erwerben, der nur für den einen speziellen (den betreffenden) Studiengang, in dem du studieren möchtest, gilt. Sie ist gedacht für Studieninteressierte, die sonst auf Grund Ihrer schulischen Abschlüsse keine Möglichkeit hätten, an einer Hochschule zu studieren.

Solltest du zu diesem Bewerber/-innenkreis gehören und dich für ein Studium interessieren, ist ein Informations- und Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeiter*innen der Zentralen Studienberatung unbedingt zu empfehlen.

 

Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung

Mit der Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung öffnet sich Interessierten mit beruflicher Vorbildung aber ohne (FAch)Abitur der Weg in ein Studium an einer Niedersächsischen Hochschule.

Die Prüfung (auch Z-Prüfung oder Immaturenprüfung genannt) wird für einen selbst gewählten Studiengang abgelegt, unabhängig von der bisherigen beruflichen Ausrichtung. Vorab ist eine Vorbereitung erforderlich. Aktuell laufen die Vorbereitungskurse und die Prüfung zu Teil A i.d.R: über BIldungsträger in Lüneburg und Hannover. Mehr Infos findest du im Bildungsportal Niedersachsen.
Die rechtlichen Vorgaben sind durch das niedersächsische Kultusministerium in einer Verordnung (pdf) festgelegt.

Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig nach den Zulassungs-Voraussetzungen zu erkundigen. Wende dich für Auskünfte und allgemeine Informationen an die vorbereitenden Einrichtungen und die Hochschulen in Niedersachsen, die den gewünschten Studiengang anbieten. gerne beraten wir von der Zentralen Studienberatung dich zur Möglichkeit der Z-Prüfung für ein Studium an der Hochschule Emden/Leer!

Die Prüfung ist zweigeteilt und umfasst

  • einen Allgemeinen, allgemeinbildenden Teil und
  • einen Besonderen (fachspezifischen) Teil.

Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden über die vorbereitenden Einrichtungen, Volkshochschulen und andere Erwachsenenbildungsträger, organisiert und abgenommen. Bitte wende dich an die örtlichen Einrichtungen Bildungsvereinigung Arbeit und Leben oder Volkshochschule Emden.

Dagegen werden die Prüfungen für den Besonderen Teil von der Hochschule organisiert und durchgeführt, an der anschließend das Studium aufgenommen werden soll.

Für die Anmeldung müssen generell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Bewerberin oder der Bewerber muss eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine als anerkannt geltende berufliche Ausbildung durch Prüfung abgeschlossen und danach mindestens zwei Jahre lang in diesem Beruf hauptberuflich tätig gewesen sein.
  • An die Stelle der vorstehend genannten Voraussetzungen der Berufsausbildung und anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung kann auch eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Berufsbereich treten, deren Anforderungen mit denen eines Ausbildungsberufes vergleichbar sind. Die selbstständige Führung eines Haushaltes mit verantwortlicher Betreuung mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person gilt als hauptberufliche Tätigkeit.
  • Darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber durch ein Gutachten einer anerkannten Einrichtung der Weiterbildung oder einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie nachweisen, dass sie oder er sich intensiv auf die Prüfung vorbereitet hat. Das Gutachten kann auch erlangt werden durch eine Person, die ein Hochschulstudium abgeschlossen und eine Vorbereitung der Bewerberin/des Bewerbers in den Fächern des allgemeinen Teils der Prüfung auf Fachoberschulniveau gefördert hat.

Der Besondere Teil der Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an welcher der gewünschte Studiengang aufgenommen werden soll. Dafür kann die Teilnahme an einem Fachvorbereitungskurs erforderlich sein. Auskünfte erteilen die Hochschulen, die den gewünschten Studiengang anbieten.

Fachvorbereitungskurse für den Besonderen Teil werden an der Hochschule Emden/Leer in der Regel nicht angeboten. Die Vorbereitung erfolgt individuell in Absprache mit der Prüferin/dem Prüfer.

 

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit den erforderlichen Unterlagen beim Niedersächsischen Prüfungsamt für den Erwerb einer fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung in Hildesheim.
Informationen dazu geben die vorbereitenden Einrichtungen.

Anmeldeschluss für die Prüfung ist der 1. Oktober des Jahres.
Die Anmeldeunterlagen findest du hier.

Die Kontaktdaten des Prüfungsamtes sind im Folgenden aufgeführt:
 
Kontakt:
Zuständiges Prüfungsamt in Niedersachsen: 

Prüfungsamt für die Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)

Keßlerstraße 52
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 1695-269

Susanne Reinhold
susanne.reinhold|at|nlq.niedersachsen.de
http://www.nlq.niedersachsen.de

Bitte nehmen Sie bei Gesprächsbedarf Kontakt zu den Kolleg*innen der ZSB auf.

Tel.: (04921) 807-7575
E-Mail: zsb(at)hs-emden-leer.de

Fragen Sie gerne gezielt nach Tomke Erdmann oder Ilona Heppner.

Vorbereitungskurse

Vorbereitung auf ein Studium

Da für ein Studium in den Fachbereichen Seefahrt, Technik und Wirtschaft mathematische Grundlagen vorausgesetzt werden, bietet die Hochschule  Emden/Leer verschiedene Angebote, um sich auf ein Studium vorzubereiten.

Experience tells us that the most undergraduates are surprised about the required entrance level particularly in the fields of mathematics and as a result of this they have experienced significant start-up problems. Although mathematics itself is an academic subject, certain basic principles will already be provided from the start of the course.

To cover this gap before the start of your course, you will be offered in the faculties or departments of the university preparation courses with different content and also in different, complementary teaching and learning forms.

You can use the offered courses to prepare for the following courses of study:

These courses begin one week before the beginning of the lectures. It is advised to take part in these courses.

 

Pre-courses and bridge courses in mathematics to support the transition from school to university prepare you for your STEM course of study. Helpful here are the online courses OMB+ and VE&MINT.

Vor Studienbeginn informieren wir zentral auf unserer Seite für Erstsemester über den Studienbeginn und auch über unsere Vorkurse.

Anrechnung vorhandener Kenntnisse

Anrechnung beruflich/schulisch erworbener Kenntnisse auf Studiengänge

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28.06.2002 können „außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (…) im Rahmen einer (…) Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn (…) sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll.“

Für beruflich Qualifizierte bedeutet dies für alle Studiengänge:
Außerhochschulisch und beruflich erworbene Kenntnisse können auf ein Studium angerechnet werden. Die Prüfungskommission entscheidet darüber, ob eine Gleichwertigkeit vorliegt und ob eine Anerkennung möglich ist. Ein entsprechender Antrag ist erforderlich.

Siehe Allgemeiner Teil (Teil A) der Prüfungsordnung für alle Präsenz-Bachelorstudiengänge (BPO) der Hochschule Emden/Leer vom 04.09.2017:

§ 17 (5) 1Außerhochschulisch und beruflich erworbene Kompetenzen in Bezug auf Lernziele, Inhalt und Niveau einzelner Module oder Teilmodule werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit entsprechend Absatz 1 festgestellt ist. ²Qualifikationen, die in Fachweiterbildungen erworben wurden, können, soweit die Gleichwertigkeit entsprechend den Absätzen 1 und 2 festgestellt ist, pauschal angerechnet werden.  ³Über die pauschale Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet die Prüfungskommission. 4Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen gemäß Abs. 5 ist höchstens bis zur Hälfte der in diesem Studiengang zu vergebenden Kreditpunkte möglich.

Crediting specific school achievements from graduates of secondary schools specialising in economics and vocational economics grammar schools is possible.

You can find more information and the application here

It is possible to credit specific school achievements from graduates of secondary schools specialising in health and social care, vocational social education grammar schools and vocational schools for social pedagogy. For this, students must submit an application for recognition: 

You can find the application here.

General crediting in Social Work and Health

In the following courses of study in Social Work and Health, vocational previous education is generally credited to the course of study:

  • Interdisciplinary physiotherapy, motology and ergotherapy: A completed, relevant secondary vocational education is credited to the course of study for ergotherapists and physiotherapists with 75 CP and for motologists with 80 CP.

Course of study Nautik und Seeverkehr (Nautics and Maritime Traffic): The following subjects of secondary vocational education as Nautical Officer (state certified technician) can generally be credited: English, Emergency Management, Personnel Management, System Monitoring, Healthcare, Watch Duty, Manoeuvring, Telecommunications and Administration, Classic Navigation, Loading Technology, Dangerous Loading.