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Wege ins Studium

Du willst studieren und fragst dich, welche Bedingungen du dafür erfüllen musst?

Hier findest du eine Auflistung der Voraussetzungen, die du zur Aufnahme eines Studiums benötigst. Wenn du feststellen solltest, dass du diese Voraussetzungen noch nicht erfüllst oder dir unsicher bist, zeigen wir dir geeignete Wege, die zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) führen. 

Egal ob mit (Fach)Abitur, mit beruflicher Qualifizierung oder mit internationalem Schulabschluss - wir unterstützden dich auf deinem Weg nach Emden/Leer!

(Fach)Abitur

Du hast eine allgemeine Hochschulreife, eine Fachhochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife

Studium ohne (Fach)Abitur

Auch eine berufliche Qualifizierung kann zum Studium berechtigen, entweder über eine Meisterprüfung/FAchschulausbildung, die “3+3 Regelung" über fachliche Passung oder die “Z-Prüfung”

Internationaler Schulabschluss

Natürlich kannst du auch mit einem internationalen Schulabschluss an der HSEL studieren. 

Zugangsvoraussetzungen

Um ein Studium an einer Hochschule aufnehmen zu können, benötigst du eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Dies kann der Schulabschluss sein (Abitur, Fachabitur, fachgebundene Hochschulreife) oder auch die berufliche Qualifizierung. 

Eine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen für den Hochschulzugang in Niedersachsen findest du bei der "Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen". Dort findest du auch weitere Informationen über ein Studium an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie den Fachhochschulen: Studieren in Niedersachsen.

Wichtig: Beim der Fachhochschulreife (Fachabitur) gibt es den schulischen und praktischen Teil. Ein Studium ist nur mit beiden Teilen möglich, der schulische Teil alleine reicht dazu nicht aus. Informationen dazu findest du beim Kultusministerium Niedersachsen (oder deines Bundeslandes) oder sprich bei Unsicherheiten und Fragen gerne die Zentrale Studienberatung an.

Zulassungsbeschränkungen (NC)

Manche unserer Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, d.h. i.d.R. übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze. Dann entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung. Der NC ergibt sich jedes Jahr neu aus den eingehenden Bewerbungen und den zur Verfügung stehenden Plätzen.

Aktuell betrifft das folgende Studiengänge:

  • Kindheitspädagogik (Bachelor)
  • Soziale Arbeit (Bachelor)
  • Soziale Arbeit (BASA-online) (Bachelor)
  • Wirtschaftspsychologie (Bachelor)

Für Masterstudiengänge gelten besondere Bedingungen, bitte beachte die Infos auf den jeweiligen Seiten der Studiengänge!

Hast du Interesse an einem zulassungsbeschränkten Studiengang und bist unsicher, ob deine Durchschnittsnote für einen Platz ausreicht? Nimm gerne Kontakt zu uns auf!

Studium ohne (Fach)Abitur: berufliche Qualifizierung

Die Hochschule Emden/Leer beteiligt sich an dem von Bund und Ländern initiierten Programm "Offene Hochschule". Damit wird die Öffnung der Hochschule für neue Zielgruppen gefördert, um dem wachsenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Mit diesem Vorhaben soll insbesondere die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung erhöht werden. Ziel ist die Steigerung der Bildungschancen aller Bürgerinnen und Bürger sowie die Förderung des lebenslangen Lernens.

Ein besonderer Schwerpunkt der "Offenen Hochschule" liegt auf der Gruppe der beruflich Qualifizierten.

Mögliche Zielgruppen sind z. B.:

  • Meister und Techniker sowie Absolventen einer Fachschulausbildung nach § 53 und § 54 des Berufsbildungsgesetzes bzw. § 42 und § 42a der Handwerksordnung (mind. 400 Unterrichtsstunden), die durch ihre berufliche Qualifikation eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen. (Weitere Informationen: § 18,4 NHG)
     
  • Beruflich Qualifizierte ("3+3-Regelung"), die nach einer anerkannten dreijährigen Ausbildung und einer dreijährige Berufserfahrung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. An der Hochschule Emden/Leer gelten bestimmte fachliche Zuordnungen. Die Liste wird regelmäßig überarbeitet und ergänzt. Sollte deine Ausbildungsberuf nicht aufgeführt und du der Auffassung sein, dass er einem Studiengang fachlich nahe steht, wenden dich an die Zentrale Studienberatung und vereinbare einen Beratungstermin.
    Liste fachlicher Zuordnungen
     
  • Berufstätige mit abgeschlossenem Erststudium, die Interesse an einem Weiterbildungsstudium haben.

Nimm gerne im Vorfeld Kontakt zur Zentralen Studienberatung auf.

Studium ohne (Fach)Abitur - Z-Prüfung

Studieninteressierte, die bisher noch keine Studienberechtigung besitzen, können sich über die Möglichkeiten des Erwerbs der Hochschul- bzw. Fachhochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung) informieren. Mit der Zulassungs-Prüfung kannst du einen speziellen Fachhochschulzugang erwerben, der nur für den einen speziellen (den betreffenden) Studiengang, in dem du studieren möchtest, gilt. Sie ist gedacht für Studieninteressierte, die sonst auf Grund Ihrer schulischen Abschlüsse keine Möglichkeit hätten, an einer Hochschule zu studieren.

Solltest du zu diesem Bewerber/-innenkreis gehören und dich für ein Studium interessieren, ist ein Informations- und Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeiter*innen der Zentralen Studienberatung unbedingt zu empfehlen.

 

Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung

Mit der Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung öffnet sich Interessierten mit beruflicher Vorbildung aber ohne (FAch)Abitur der Weg in ein Studium an einer Niedersächsischen Hochschule.

Die Prüfung (auch Z-Prüfung oder Immaturenprüfung genannt) wird für einen selbst gewählten Studiengang abgelegt, unabhängig von der bisherigen beruflichen Ausrichtung. Vorab ist eine Vorbereitung erforderlich. Aktuell laufen die Vorbereitungskurse und die Prüfung zu Teil A i.d.R: über BIldungsträger in Lüneburg und Hannover. Mehr Infos findest du im Bildungsportal Niedersachsen.
Die rechtlichen Vorgaben sind durch das niedersächsische Kultusministerium in einer Verordnung (pdf) festgelegt.

Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig nach den Zulassungs-Voraussetzungen zu erkundigen. Wende dich für Auskünfte und allgemeine Informationen an die vorbereitenden Einrichtungen und die Hochschulen in Niedersachsen, die den gewünschten Studiengang anbieten. gerne beraten wir von der Zentralen Studienberatung dich zur Möglichkeit der Z-Prüfung für ein Studium an der Hochschule Emden/Leer!

Die Prüfung ist zweigeteilt und umfasst

  • einen Allgemeinen, allgemeinbildenden Teil und
  • einen Besonderen (fachspezifischen) Teil.

Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden über die vorbereitenden Einrichtungen, Volkshochschulen und andere Erwachsenenbildungsträger, organisiert und abgenommen. Bitte wende dich an die örtlichen Einrichtungen Bildungsvereinigung Arbeit und Leben oder Volkshochschule Emden.

Dagegen werden die Prüfungen für den Besonderen Teil von der Hochschule organisiert und durchgeführt, an der anschließend das Studium aufgenommen werden soll.

Für die Anmeldung müssen generell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Bewerberin oder der Bewerber muss eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine als anerkannt geltende berufliche Ausbildung durch Prüfung abgeschlossen und danach mindestens zwei Jahre lang in diesem Beruf hauptberuflich tätig gewesen sein.
  • An die Stelle der vorstehend genannten Voraussetzungen der Berufsausbildung und anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung kann auch eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Berufsbereich treten, deren Anforderungen mit denen eines Ausbildungsberufes vergleichbar sind. Die selbstständige Führung eines Haushaltes mit verantwortlicher Betreuung mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person gilt als hauptberufliche Tätigkeit.
  • Darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber durch ein Gutachten einer anerkannten Einrichtung der Weiterbildung oder einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie nachweisen, dass sie oder er sich intensiv auf die Prüfung vorbereitet hat. Das Gutachten kann auch erlangt werden durch eine Person, die ein Hochschulstudium abgeschlossen und eine Vorbereitung der Bewerberin/des Bewerbers in den Fächern des allgemeinen Teils der Prüfung auf Fachoberschulniveau gefördert hat.

Der Besondere Teil der Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an welcher der gewünschte Studiengang aufgenommen werden soll. Dafür kann die Teilnahme an einem Fachvorbereitungskurs erforderlich sein. Auskünfte erteilen die Hochschulen, die den gewünschten Studiengang anbieten.

Fachvorbereitungskurse für den Besonderen Teil werden an der Hochschule Emden/Leer in der Regel nicht angeboten. Die Vorbereitung erfolgt individuell in Absprache mit der Prüferin/dem Prüfer.

 

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit den erforderlichen Unterlagen beim Niedersächsischen Prüfungsamt für den Erwerb einer fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung in Hildesheim.
Informationen dazu geben die vorbereitenden Einrichtungen.

Anmeldeschluss für die Prüfung ist der 1. Oktober des Jahres.
Die Anmeldeunterlagen findest du hier.

Die Kontaktdaten des Prüfungsamtes sind im Folgenden aufgeführt:
 
Kontakt:
Zuständiges Prüfungsamt in Niedersachsen: 

Prüfungsamt für die Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)

Keßlerstraße 52
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 1695-269

Susanne Reinhold
susanne.reinhold|at|nlq.niedersachsen.de
http://www.nlq.niedersachsen.de

Bitte nehmen Sie bei Gesprächsbedarf Kontakt zu den Kolleg*innen der ZSB auf.

Tel.: (04921) 807-7575
E-Mail: zsb(at)hs-emden-leer.de

Fragen Sie gerne gezielt nach Tomke Erdmann oder Ilona Heppner.

Vorbereitungskurse

Vorbereitung auf ein Studium

Da für ein Studium in den Fachbereichen Seefahrt, Technik und Wirtschaft mathematische Grundlagen vorausgesetzt werden, bietet die Hochschule  Emden/Leer verschiedene Angebote, um sich auf ein Studium vorzubereiten.

Erfahrungsgemäß sind die meisten Studienanfängerinnen und -anfänger vom geforderten Eingangsniveau gerade in der Mathematik überrascht und haben während des ersten Semesters erhebliche Startprobleme. Obwohl die Mathematik selbst ein Unterrichtsfach ist, werden gewisse Grundlagen bereits ab Studienbeginn vorausgesetzt. Um diese Lücke vor Beginn des Studiums zu schließen, werden für die Studiengänge in den Fachbereichen bzw. Abteilungen der Fachhochschule Vorbereitungskurse mit jeweils unterschiedlichen Inhalten und auch in verschiedener, sich ergänzender Lehr- und Lernform angeboten. Nutzen Sie zur Vorbereitung auf Ihr Studium die folgenden angebotenen Kurse:

Diese Kurse beginnen in der Regel eine Woche vor dem Studium. Eine Teilnahme ist unbedingt empfehlenswert.

Vorkurse und Brückenkurse in Mathematik zur Unterstützung des Übergangs von der Schule zur Hochschule bereiten Sie auf Ihr MINT-Studium vor. Hilfreich sind hierbei die Online Kurse OMB+ und VE&MINT.

Vor Studienbeginn informieren wir zentral auf unserer Seite für Erstsemester über den Studienbeginn und auch über unsere Vorkurse.

Anrechnung vorhandener Kenntnisse

Anrechnung beruflich/schulisch erworbener Kenntnisse auf Studiengänge

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28.06.2002 können „außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (…) im Rahmen einer (…) Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn (…) sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll.“

Für beruflich Qualifizierte bedeutet dies für alle Studiengänge:
Außerhochschulisch und beruflich erworbene Kenntnisse können auf ein Studium angerechnet werden. Die Prüfungskommission entscheidet darüber, ob eine Gleichwertigkeit vorliegt und ob eine Anerkennung möglich ist. Ein entsprechender Antrag ist erforderlich.

Siehe Allgemeiner Teil (Teil A) der Prüfungsordnung für alle Präsenz-Bachelorstudiengänge (BPO) der Hochschule Emden/Leer vom 04.09.2017:

§ 17 (5) 1Außerhochschulisch und beruflich erworbene Kompetenzen in Bezug auf Lernziele, Inhalt und Niveau einzelner Module oder Teilmodule werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit entsprechend Absatz 1 festgestellt ist. ²Qualifikationen, die in Fachweiterbildungen erworben wurden, können, soweit die Gleichwertigkeit entsprechend den Absätzen 1 und 2 festgestellt ist, pauschal angerechnet werden.  ³Über die pauschale Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet die Prüfungskommission. 4Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen gemäß Abs. 5 ist höchstens bis zur Hälfte der in diesem Studiengang zu vergebenden Kreditpunkte möglich.

Eine Anrechnung bestimmter Schulleistungen von Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft und des Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft ist möglich.

Nähere Informationen und den Antrag finden Sie hier

Eine Anrechnung von bestimmten Schulleistungen der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik und der Fachschule für Sozialpädagogik ist möglich.
Hierzu müssen Studierende einen Antrag auf Anerkennung stellen:

Die Antrangsformulare finden Sie hier.

Pauschale Anrechnung im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit

In folgenden Studiengängen des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit werden berufliche Vorbildungen pauschal auf das Studium angerechnet:

  • Interdisziplinäre Physiotherapie, Motologie und Ergotherapie: Eine abgeschlossene, einschlägige Fachschulausbildung wird bei Ergotherapeuten und Physiotherapeuten mit 75 CP und bei Motopäden mit 80 CP auf das Studium angerechnet.

Studiengang Nautik und Seeverkehr: Folgende Fächer der Fachschulausbildung Nautischer Offizier (Staatlich geprüfter Techniker) können pauschal angerechnet werden: Englisch, Notfallmanagement, Personalführung, Systemüberwachung, Gesundheitspflege, Wachdienst, Manövrieren, Telekommunikation und Verwaltung, Klassische Navigation, Ladungstechnik, Gefährliche Ladung.