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Fachschulbildungsgänge Nautik
Leer ist der einzige Hochschulstandort in Niedersachsen, an welchem in einem Fachbereich noch eine Fachschule („Seefahrtschule“) integriert ist. Das ist gelebte Durchlässigkeit des Bildungssystems. Von der Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker bis zum Master of Science (und damit der Promotionsreife) hält der Fachbereich für alle das jeweils passende maritime Bildungsangebot bereit.
Innerhalb der Fachschulbildungsgänge legen wir sehr viel Wert auf praxisorientierten Unterricht im Klassenverband. Hierbei bestechen wir durch unseren kleinen Kollegenkreis, der sich nahezu familiär um die Schüler*innen kümmert. Ein besonderes Merkmal ist jedoch die Anbindung an die Hochschule: so können Schüler*innen der Fachschulbildungsgänge ggf. auch an Projekten / Maßnahmen der Hochschule teilhaben und werden somit schon in das Campusleben integriert, wodurch ihnen der Erwerb weiterer Zusatzqualifikationen ermöglicht wird.
Unsere Lehrgänge unterliegen einem QM-System, welches regelmäßig durch Lloyd's Register überprüft wird.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der/die Absolvent*in die schulischen Abschlüsse zum Staatlich geprüfte/r Techniker*in und die Fachhochschulreife sowie die Befähigung zum/r Nautischen Wachoffizier*in (NWO). Dieser Abschluss ist laut DQR auf dem Niveau 6 (Bachelor Professional) angesiedelt.
Mit dem Befähigungszeugnis NWO können Sie die Aufgaben eines/r Nautischen Wachoffizier*in auf Fracht- und Fahrgastschiffen aller Größen in allen Fahrtgebieten wahrnehmen.
Zusammen mit der Fachhochschulreife qualifiziert dies weiterhin zum Besuch der (Fach-)Hochschule und Verkürzung des Studiengangs „Nautik“ auf vier Semester.
Für die Befähigung zum/r Ersten Offizier*in (NEO) hat der/die Wachoffizier*in eine Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten nachzuweisen. Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum/r Kapitän*in hat der/die Absolvent*in zusätzlich zu der oben genannten Seefahrtzeit eine weitere von mindestens 12 Monaten als Erste/r Offizier*in oder von weiteren 24 Monaten als Nautische/r Wachoffizier*in nachzuweisen.
Abschluss
Nautische/r Wachoffizier*in (NWO) / Staatlich geprüfte/r Techniker*in
Typ
Vollzeit
Regelschulzeit
4 Semester
Schulbeginn
Wintersemester (jeweils ca. 20.9.)
Studienort
Leer
Sprache
Deutsch
Zugangsvoraussetzung
Sekundarschulabschluss I – oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und
- den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin oder zum Schiffsmechaniker und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand
oder
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Schiffsbetriebstechnische Assistentin, Schwerpunkt Nautik” oder „Staatlich geprüfter Schiffsbetriebstechnischer Assistent, Schwerpunkt Nautik”,
- den Abschluss einer zugelassenen praktischen Ausbildung und Seefahrtzeit als nautische Offiziersassistentin oder nautischer Offiziersassistent von mindestens zwölf Monaten Dauer
und
- ein Ausbildungsberichtsheft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 3 der SeeBV.
Weitere Zugänge sind in Abstimmung mit dem BSH und der Landesschulbehörde möglich.
Die genauen Zugangsvoraussetzungen regeln sich nach § 2 (2) der Anlage 9 zu § 33 BbS-VO.
Zulassungsbeschränkung
keine
Fachbereich
Seefahrt & Maritime Wissenschaften, Fachschulbildungsgänge
KANN DERZEIT LEIDER NICHT ANGEBOTEN WERDEN!
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält der/die Bewerber*in die Befähigung zum/r nautischen Wachoffizier*in auf Schiffen weniger als 500 BRZ in der küstennahen Fahrt.
Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum/r Kapitän*in für o.g. Schiffe hat der/die Bewerber*in eine Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten als nautische/r Wachoffizier*in nachzuweisen.
Typ
Vollzeit
Regelschulzeit
1 Semester
Schulbeginn
Bei Bedarf
Studienort
Leer
Sprache
Deutsch
Zugangsvoraussetzung
Erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung zur/m Schiffsmechaniker*in oder eine zugelassene Seefahrtzeit von min. 36 Monaten.
Die genauen Zugangsvoraussetzungen regeln sich nach §2 (3) der Anlage 9 zu §33 BbS-VO.
Zulassungsbeschränkung
keine
Fachbereich
Seefahrt & Maritime Wissenschaften, Fachschulbildungsgänge
Nach dem erfolgreichen Bestehen der Berufseingangsprüfung zum nautischen Wachoffizier (NWO) steht den Absolvent*innen die (maritime) Welt offen. So können Sie auf Schiffen als nautische/r Schiffsoffizier*in „anheuern“. Nach einer Seefahrtzeit von 2 Jahren (netto) kann bereits das Kapitänspatent ausgestellt werden.
Oftmals bieten sich dann auch neben der Möglichkeit, Schiffe als Kapitän*in zu führen, gute Karrierechancen in der maritimen Industrie und Wirtschaft, beispielsweise in Reedereibetrieben, in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, im Seelotswesen, in internationalen Organisationen oder in Logistik- und anderen schifffahrtsnahen Unternehmen.
Nautische Wachoffizier*innen, Erste Offizier*innen und Kapitän*innen üben folgende Tätigkeiten aus:
- Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren des Brücken- und Wachdienstes
- Überwachen des Seeraumes und Führen des Schiffes
- Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs
- Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb
- Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb
- Überwachen der See- und Ladetüchtigkeit des Schiffes
- Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes
- Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben
- Wahrnehmen der Fürsorgepflicht und der Gesundheitspflege für Besatzung und Fahrgäste
- Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord
- Warten des Schiffes, seiner Einrichtungen und Ausrüstung
- Durchführen der durch Gesetz und anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben
Wer die Zusatzqualifikation zum/r Schiffsmaschinisten*in erlangt hat, darf zusätzlich ausüben:
- Leitung und Überwachung der Maschinenanlage
- Planen, Durchführen und Überwachen von Wartungsarbeiten
- Durchführen der durch Gesetz und anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben
Studieninhalte Kauffahrteischiffe aller Größen
Gesellschaft und Kommunikation: Deutsch, Englisch, Informations- und Kommunikationstechnik, Seeverkehrs-und Reedereibetriebswirtschaft | 360 Std. |
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften: Mathematik, Physik, Chemie | 400 Std. |
Schiffsführung: Navigation, Wachdienst, Schiffssicherheit, Manöverkunde, maritimes Englisch, Systemüberwachung, Meteorologie, Telekommunikation | 940 Std. |
Ladungsumschlag und Stauung: Ladungstechnik, Seehandelsrecht, gefährliche Ladungen | 240 Std. |
Überwachung des Schiffsbetriebes und Fürsorge für Personen an Bord: Personalführung und Arbeitsrecht, Notfallmanagement, Verwaltung und Umweltschutz, Schiffstheorie, Gesundheitspflege | 460 Std. |
Erwerb SSO-Zertifikat | 20 Std. |
Projekte | 220 Std. |
Studieninhalte Kauffahrteischiffe weniger als 500 BRZ
Gesellschaft und Kommunikation: Deutsch/Englisch, Informations- und Kommunikationstechnik, Sozial- und Arbeitsrecht, Arbeitsschutz an Bord | 100 Std. |
Seefahrtbezogene Naturwissenschaften: Mathematik, Physik, technischer Umweltschutz, Chemie | 60 Std. |
Schiffsführung: Navigation, Wachdienst, Schiffssicherheit, Systemüberwachung, Manöverkunde, Telekommunikation | 340 Std. |
Ladungsumschlag und Stauung: Seehandelsrecht, Ladungstechnik, gefährliche Ladungen | 80 Std. |
Steuerung des Schiffsbetriebes und Fürsorge für Personen an Bord: Notfallmanagement, Verwaltung- und Umweltschutz, Schiffstheorie, Gesundheitspflege | 120 Std. |
Studieninhalte Zusatzqualifikation „Schiffsmaschinist“
Schiffsbetriebstechnik: Schiffsbetriebsanlagen und Motorentechnik | 70 Std. |
Wartung und Instandsetzung | 40 Std. |
Elektrotechnik, Leittechnik | 60 Std. |
Überwachung des technischen Schiffsbetriebs: Betriebsleitung, Betriebsstoffe | 30 Std. |
Link zum Anmeldeformular.
- zum Lehrgang
Pädagogischer Leiter der Fachschulbildungsgänge
OStR Kapt. Matthias Mattausch
Email: fachschule(at)hs-emden-leer.de
Telefon: (0491) 92817-0
Befähigungszeugnis zum/r Schiffsmaschinist*in auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW
Die Fachschule bietet u.a. auch den bereits aufgenommenen Schülern*innen der Fachschulbildungsgänge und Nautik-Student*innen der Hochschule zusätzlich die Möglichkeit, das Befähigungszeugnis zum/r Schiffsmaschinisten*in auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis zu 750 kW zu erwerben.
Abschluss
Berufseingangsprüfung / technisches Befähigungszeugnis TSM
Typ
Fachschul- / Hochschulbegleitender Lehrgang
Regelstudienzeit
200 Stunden
Studienbeginn
nach Absprache
Studienort
Leer (ggf. in Kooperation mit der Staatlichen Seefahrtschule Cuxhaven)
Sprache
Deutsch
Zugangsvoraussetzung
Erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung zum/r Schiffsmechaniker*in oder erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik und eine Seefahrtzeit im Maschinendienst von min. 6 Monaten und die Teilnahme an dem Fach-/Hochschulbildungsgang zum Erwerb des Befähigungszeugnisses zum/r nautischen Wachoffizier*in.
Die genauen Zugangsvoraussetzungen regeln sich nach § 2 (10) der Anlage 9 zu § 33 BbS-VO.
Zulassungsbeschränkung
keine
Fachbereich
Seefahrt & Maritime Wissenschaften, Fachschulbildungsgänge