Meldung einer Arbeitsunfähigkeit

Zum 01.01.2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt, die im Bürokratieentlastungsgesetz III am 18.09.2019 beschlossen wurde.

Es ist daher erforderlich, die Daten einer Arbeitsunfähigkeit bzw. die anschließende Wiederaufnahme der Beschäftigung zu melden. Hierzu können Sie das eAU-Portal der Hochschule Emden/Leer nutzen:

Bei Fragen zum Meldeverfahren lesen Sie sich gerne die FAQ durch oder
schreiben Sie eine Mail an personal.allgemein(at)hs-emden-leer.de.