Meldung einer Arbeitsunfähigkeit
Zum 01.01.2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt, die im Bürokratieentlastungsgesetz III am 18.09.2019 beschlossen wurde.
Es ist daher erforderlich, die Daten einer Arbeitsunfähigkeit bzw. die anschließende Wiederaufnahme der Beschäftigung zu melden. Hierzu können Sie das eAU-Portal der Hochschule Emden/Leer nutzen:
Alternativ können Sie aber auch weiterhin die jeweiligen Formulare zur Meldung verwenden:
Bei Fragen zum Meldeverfahren lesen Sie sich gerne die FAQ durch oder
schreiben Sie eine Mail an personal.allgemein(at)hs-emden-leer.de.