Kurswahl und Anerkennung von erbrachten Leistungen im Auslandsstudiensemester

Sie sollen sich rechtzeitig, schon vor dem internen Bewerbungsverfahren über das Kursangebot an der Gasthochschule sowie über die Anerkennung informieren; Sie können die Kurse auch als freiwillige Zusatzleistungen anrechnen lassen. Grundsätzlich sollten Sie während Ihres Auslandsstudiensemesters 30 Credit Points erwerben, mindestens jedoch 15 Credit Points (oder ggf. mehr, entsprechend den Bestimmungen der Gasthochschule). Um die Anerkennung prüfen zu können, reichen Sie bitte die Kursbeschreibungen (auf Englisch oder falls in anderer Sprache mit der Übersetzung) und mit Info zu Credit Points beim International Coordinator im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit ein. Es ist sinnvoll, mehrere Kurse zur Anerkennung prüfen zu lassen, damit Sie eine Auswahl haben. 

Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen erfolgt gemäß des Learning Agreement for Studies (das gilt für alle Outgoing-Studierende), welches zwischen dem/der Studierende/n, der Heimathochschule und der ausländischen Gasthochschule vor bzw. am Anfang des Auslandsstudiums abgeschlossen wurde:

  • Auflistung der ausgewählten Kurse an der Gasthochschule sowie Anerkennung
  • Das Learning Agreement besteht aus
    • Learning Agreement "Before the Mobility"
    • ggf. Learning Agreement "During the Mobility"
  • Für ERASMUS+ Studierende:
    i.d.R. digitales Learning Agreement (MoveOn)
  • Für Nicht-Erasmus+ Studierende:  
    Papierformulare; müssen nicht im Original vorliegen; Kopien/Scans sind ausreichend

Ausführliche Information zum Anerkennungsprozess und Vorlagen zu Learning Agreements

  • Jeweils eigenes Verfahren: ERASMUS+ Studierende: i.d.R. digitales Learning Agreement (MoveOn)/Vorlage außerhalb Erasmus+ Studierende (Erläuterungen zum Learning Agreement)
  • Soll erst nach der internen Zusage eines Studienplatzes und der Prüfung der ausgewählten Kurse ausgefüllt werden, i.d.R. bis zur Bewerbungsdeadline an der Gasthochschule
  • Das Learning Agreement "Before the Mobility" muss von Ihnen, von der Hochschule Emden/Leer und von der Gasthochschule VOR ANTRITT DER MOBILITÄT digital genehmigt bzw. unterschrieben worden sein!

Sobald Sie die interne Zusage für einen Studienplatz erhalten haben und die Kurse für die Anerkennung geprüft sind, muss das Learning Agreement "Before the Mobility" von Ihnen ausgefüllt und von Ihnen sowie von dem International Coordinator an der HS Emden/Leer digital genehmigt bzw. in der Papierversion unterschrieben werden. Das digitale Learning Agreement wird nach der Genehmigung von dem zuständigen International Coordinator im MoveOn mit der Partnerhochschule geteilt und danach von der Gasthochschule ebenfalls digital genehmigt. 

Die Papierversion müssen Sie zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen an die Gasthochschule schicken. I.d.R. sendet die ausländische Gasthochschule das unterschriebene Learning Agreement an Sie bzw. an den International Coordinator Ihres Fachbereiches zurück. Wenn Sie das Learning Agreement erhalten, bitte leiten Sie das an Ihren International Coordinator weiter. 

Zusatzinfo für Erasmus+/Promos-Studierende: Leiten Sie das Learning Agreement bitte auch an Frau Janine Hülsen/International Office weiter!

Es liegt in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass das vollständig genehmigte/unterschriebene Learning Agreement rechtzeitig Ihrem Coodinator der HS Emden/Leer vorliegt!

Falls es zu Änderungen der ursprünglichen Kurswahl (siehe Learning Agreement "Before the Mobility") kommt, müssen Sie während der ersten Tage an der ausländischen Gasthochschule das Learning Agreement "During the Mobility" ausfüllen.

Setzen Sie sich bitte mit dem International Coordinator in Verbindung BEVOR Sie das Learning Agreement "During the Mobility" ausfüllen, da die neuen Kurse ebenfalls geprüft werden müssen. 

Dafür müssen Sie uns die Kursbeschreibungen und Credit Points-Infos eingereichen. Sobald die Prüfung erfolgt ist, kann das Learning Agreement von Ihnen ausgefüllt und genehmigt/unterschrieben werden. Im Anschluss muss die Gasthochschule auch das neue Dokument genehmigen/unterschreiben. 

Wichtig: Das vollständige Learning Agreement "During the Mobility" muss unsererseits innerhalb der ersten 2 Wochen nach Studienbeginn an der Gasthochschule erstellt werden; falls Ihre Gasthochschule eine kürzere Frist ansetzt, sogar früher.

BITTE BEACHTEN: Auch wenn Sie Ihre Kurse wie geplant durchführen können und somit keine Änderungen nötig sind, informieren Sie bitte Ihren International Coordinator über diesen Sachverhalt!

Es muss ein ERFAHRUNGSBERICHT eingereicht werden (Vorlage für den Erfahrungsbericht). Senden Sie den Bericht bitte an den zuständigen International Coordinator sowie auch an Frau Hülsen/International Office (zwecks ERASMUS+ -und Promos-Förderung). Es kann auch ein Film über Ihr Auslandssemester eingereicht werden; gehen Sie in dem Film auch auf die Bereiche Vorbereitung, Anreise, Unterkunft, Studium an der Gasthochschule und Alltag und Freizeit ein.

Danach erfolgt die ANERKENNUNG der erbrachten Auslandsleistungen. Für die Anerkennung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Das Originalzeugnis (Transcript of Records) der Gasthochschule oder alternativ eine Version via E-Mail von der ausländischen Hochschule direkt an den International Coordinator (wird ca. 5 Wochen nach dem Prüfungszeitraum von der Gasthochschule geschickt). Wenn Sie das Original Transcript of Records erhalten, reichen Sie es bitte bei dem zuständigen International Coordinator ein; das Original erhalten Sie später wieder zurück.
  • Das vollständige Learning Agreement for Studies ("Before the Mobility"; ggf. "During the Mobility").
  • Anerkennungsformular der HS Emden/Leer:
    • Das Anerkennungsformular der HS Emden/Leer muss von Ihnen (ohne Noten) ausgefüllt werden.
    • Danach senden Sie es bitte per E-Mail an den zuständigen International Coordinator. Die Anerkennung wird bestätigt und der Anhang zum Diploma Supplement ans Prüfungsamt weitergeleitet.
    • Das Original Transcript of Records der Gasthochschule sowie das Anerkennungsdokument "Transcript of Records" erhalten Sie zurück.
    • Der Anhang (Annex) zum Diploma Supplement verbleibt bis zur Ausstellung Ihres Diploma Supplements am Ende Ihres Studiums beim Prüfungsamt.

NICHTBESTANDENE KLAUSUREN IM AUSLAND

  • Sollen bzw. müssen Prüfungen wiederholt werden, dann muss der Nachholversuch von der Partnerhochschule gestellt werden.
  • Nach individiueller Rücksprache, kann eine zu absolvierende Nachholklausur auch nach Emden geschickt und hier geschrieben werden.