Begabung fördern

Die vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellten Mittel sollen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 NHG für die Vergabe von Stipendien von in der Regel jeweils 500,- EUR an eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende in einem grundständigen oder in einem konsekutiven Masterstudiengang während der Regelstudienzeit verwendet werden.

Dabei soll insbesondere das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende aus den so genannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss) gestärkt werden, insbesondere für solche der ersten Generation (Studierende die als erste in ihrer Familie ein Studium beginnen), sowie für Studierende, die fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen haben. So können auch Studierende, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, berücksichtigt werden. Bei der Vergabe können auch soziale Gründe, beispielsweise eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie ein herausragendes ehrenamtliches Engagement relevant sein.

Daneben können auch soziale Gründe, beispielsweise eine angespannte finanzielle Situation kinderreicher Familien, sowie ein herausragendes ehrenamtliches Engagement relevant sein.

Es werden insgesamt 44 Stipendien zu jeweils 500,- EUR ausgelobt. Gefördert werden können eingeschriebene, nicht beurlaubte Studierende in einem grundständigen oder konsekutiven Masterstudiengang während der Regelstudienzeit.

Eine Online-Bewerbung ist bis zum 31. Oktober 2024 möglich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leitung des Präsidialbüros, E-Mail: ndsstipendium(at)hs-emden-leer.de