Staatliche Anerkennung (BA)

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Zuständig für die staatliche Anerkennung in der Sozialen Arbeit für ausländische Hochschulabschlüsse ist Frau Jimena Mejia.


Berufsanerkennungsjahr

Das Berufsanerkennungsjahr führt zur staatlichen Anerkennung des erworbenen Abschlusses.

Wer einen zum Beruf der/des Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in qualifizierenden Abschluss an einer Hochschule erworben, die berufspraktische Tätigkeit erfolgreich abgeschlossen und das Kolloquium bestanden hat, erwirbt die Berechtigung, die Bezeichnung „Staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in“ zu führen.

Grundlage ist die Niedersächsische Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 17. Mai 2017.

Während des Berufsanerkennungsjahres führt die Hochschule begleitende Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 20 Tagen durch (2 Blockwochen und 10 Tagesveranstaltungen).
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Anerkennungsjahres der begleitenden Lehrveranstaltungen ist ein Praxisbericht vorzulegen. Danach erfolgt die Zulassung zum Kolloquium.

Ansprechpartner und Informationen zum BAJ

Der Praxiskoordinator des FB Soziale Arbeit und Gesundheit (Carsten Bunk) bietet vor Beginn des Berufsanerkennungsjahres Seminare und Beratungen an. Es wird informiert über die Verordnung der staatlichen Anerkennung (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsplan, Anleitung, Gebühr, tarifliche Bestimmungen usw.) und die Organisation der Anleitung seitens der Hochschule. Eine erste Übersicht über den administrativen Ablauf des Berufsanerkennungsjahres erhalten Sie hier. Bitte beachten Sie auch die weiteren Formulare und Informationen im Downloadbereich.

Ansprechpartner:

Praxiskoordinator SAG
Carsten Bunk
Dipl.-SA/SP, MSM, Supervisor
Tel: 04921-807-1255
E-Mail: carsten.bunk|at|hs-emden-leer.de   
Raum: G 003

Begleitgruppen im Berufsanerkennungsjahr

Folgende Dozent*innen bieten die Begleitung von Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen im Anerkennungsjahr an. Bitte wenden Sie sich direkt an die Dozent*innen zur weiteren inhaltlichen Absprache ihrer Begleitung im Anerkennungsjahr. Die Termine der 10 Tagesveranstaltungen p.a. werden von den jeweiligen Dozent*innen bekannt gegeben.

    BAJ-Blockwochen

    Im Rahmen des Berufsanerkennungsjahres werden jeweils im Februar und Juni eines Jahres Blockwochen für Sozialarbeiter*innen / Sozialpädagog*innen im Anerkennungsjahr angeboten.

    Nächste Blockwoche: 26. Februar 2023 – 01. März 2024

    Folgende Blockwoche: 17. – 21. Juni 2024

    Aktuelle Infos hier:  https://padlet.com/carsten_bunk/baj_blockwoche