Recht auf Medienzugang, -bildung und Inklusion

Das Recht auf Zugang zu Medien sowie Medienbildung sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert (vgl. Artikel 13, 17 und 28). Das KiDiLab greift diese Rechte als Auftrag mit Fokus auf digitale Medien auf. Kindern soll so nicht zuletzt ermöglicht werden, medienkompetent und selbstbestimmt, aber auch in geschütztem Rahmen an unserer digitalen Gesellschaft teilzuhaben, sich die Welt auch digital zu erschließen und aktiv mitzugestalten. Einen Beitrag zur Teilhabe kann zudem potenziell mittels Assistierender Technologien (AT) geleistet werden, auf die das KiDiLab ebenfalls einen Fokus legt.