Outgoing Students

Ein Auslandsaufenthalt ist eine spannende Erfahrung und besondere persönliche Bereicherung. Während des Studiums hast Du viele Möglichkeiten, Auslandsphasen in Deinen Studienverlauf zu integrieren. Das kann ein Praxissemester im Ausland, ein Auslandsstudiensemester oder ein Auslandsaufenthalt zur Anfertigung Deiner Abschlussarbeit sein.

Hier findest Du einige nützliche Informationen zur Planung eines Auslandsaufenthalts.

Wir – die Internationale Koordinatorin und die Lehrenden des Fachbereiches sowie die Ansprechpartnerinnen im International Office der Hochschule Emden/Leer – unterstützen und beraten Dich gern bei weiteren Fragen.

Anerkennung von Studienleistung aus dem Ausland

(Stand Mai 2022)

 

Die nachfolgenden Hinweise sollen der Orientierung für Studierende des Fachbereichs Seefahrt dienen, die einen Studienaufenthalt im Ausland planen und dort Prüfungen ablegen wollen. Dabei ist für die Auswahl der ausländischen Partnerhochschule und der Kurse auch deren spätere Anerkennung von Bedeutung. Zweifelsfragen sollten im Interesse aller Beteiligten möglichst frühzeitig geklärt werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

Zusätzlich zu den allgemeinen Hinweisen des International Office gilt folgendes:

 

1. Vor dem Auslandaufenthalt

Studierende, die ein Auslandsstudium planen, sollten sich rechtzeitig bei der Wahl der Hochschule und der Wahl der dortigen Kurse beraten lassen. Neben der generellen Beratung durch das International Office stehen Ihnen hierfür im Fachbereich Seefahrt und Maritime Wissenschaften Frau Christiane Walden sowie die jeweiligen Professoren für die fachliche Beratung zur Verfügung. In Fragen der Anerkennung ist Ansprechpartner der Vorsitzende der Prüfungskommission, Professor Dr. Mathias Münchau.

Speziell bei Fächern des Studiengangs Nautik und Seeverkehr können nationale Unterschiede zu einer Teilanerkennung führen. In diesen Fällen ist zu klären, wie der fehlende Teil am Fachbereich Seefahrt abgedeckt werden kann. Hierfür bieten sich u. a. Hausarbeiten, Referate etc. an.  

Nachdem die Studieninhalte festgelegt wurden, ist das „Learning Agreement“ durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission zu unterzeichnen. Hierbei ist auch die Umrechnung der Noten zu besprechen, da die Notensysteme bei ausländischen Hochschulen sich teilweise stark unterscheiden. Basis für die Umrechnung sind die Informationen der jeweiligen Hochschule, die den Studierenden im Rahmen der Beratungen bzw. bei Unterzeichnung des „Learning Agreements“ vorläufig mitgeteilt werden. Die endgültige Umrechnung erfolgt nach den aktuellen Informationen der ausländischen Hochschule für das betreffende Semester.

Nach der Unterschrift wird das „Learning Agreement“ vom International Office an die ausländische Hochschule übersandt. Die Studierenden erhalten eine Kopie für ihre Unterlagen.

 

2. Während des Auslandsaufenthalts

Während des Auslandsaufenthalts kann sich die Situation ergeben, dass Änderungen oder Ergänzungen zum „Learning Agreement“ erforderlich werden. Solche Änderungen sind ebenfalls mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission abzustimmen und das „Learning Agreement“ entsprechend zu ändern bzw. zu ergänzen (siehe „CHANGES TO THE ORIGINAL LEARNING AGREEMENT“). Die Studierenden reichen dem International Office eine Kopie ein.

 

3. Nach dem Auslandsaufenthalt

Die Studierenden reichen das Transcript of Records (die offizielle Notenübersicht von der ausländischen Hochschule) sowie eine Kopie des Learning Agreement bei dem Prüfungskommissionsvorsitzenden ein, der die Umrechnung der Noten vornimmt und das Ergebnis an das Prüfungsamt weiterleitet. Die Eintragung der Kreditpunkte und Noten in die Leistungskartei der Studierenden erfolgt daraufhin durch das Prüfungsamt. 

 

Ansprechpartner:
Christiane Walden (christiane.walden(at)hs-emden-leer.de)

Prof. Dr. Mathias Münchau (mathias.muenchau(at)hs-emden-leer.de)