Studienbegleitende Praktika

Im Rahmen des Studiums BA Soziale Arbeit absolvieren die Studierenden ab dem 4. bis 6. Semester ein sechswöchiges Pflichtpraktikum in Vollzeit in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit.

Zudem besteht die Möglichkeit eines zweiten freiwilligen Wahlpflichtpraktikums in Vollzeit von 3 bis max. 6 Wochen. Dadurch können die Studierenden entweder zu Beginn des Studiums eine erste Orientierung für die Praxis Soziale Arbeit finden oder sich im späteren Verlauf des Studiums noch einmal in der Praxis vertiefen oder einen zweiten Bereich der vielen Tätigkeitsfelder Sozialer Arbeit kennenlernen. 

Die Praktika werden in den zugeordneten Modulen von Seminaren und Praxisreflexion begleitet.

Im Praktikum entwickeln die Studierenden praxisbezogene Handlungskompetenzen sowie ein Verständnis der Methoden, Verfahrensweisen und beruflichen wie professionsbezogenen Ethik Sozialer Arbeit. Sie nutzen Qualitätsstandards zur Reflexion professionellen Handelns und der eigenen professionellen Rolle. Sie können Konzepte und praktische Handlungs- und Verfahrensweisen von Einrichtungen/Organisationen der Sozialen Arbeit darlegen und diese auf dem aktuellen Stand des Fachdiskurses begründen. Sie können gesetzliche Grundlagen, Ziele, Zielgruppen und Strukturen exemplarisch erläutern und sind in der Lage einen Transfer zu sozialwissenschaftlichem Verstehen und zu Theorien zu leisten, um dieses für die kritische Analyse der Sozialen Arbeit und ihrer Rahmenbedingungen zu nutzen.

Praxisstellen müssen in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit tätig und aufgrund ihrer personellen Ausstattung für die Ausbildung von Studierenden geeignet sein. Der/die Praxisanleiter*in muss einschlägig qualifiziert sein. Als einschlägig qualifiziert gilt, wer durch eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Praxisstelle befähigt ist und die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in besitzt. In begründeten Ausnahmefällen können Fachkräfte, die über eine mehrjährige Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik verfügen, zugelassen werden, wenn eine einschlägige abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl./B.A./M.A.) vorliegt. Über die Akkreditierung der Anleitung sowie die Eignung und Anerkennung einer Praxisstelle entscheidet die Praxiskoordination oder in Vertretung die Praxisbeauftragten.

Weitere Informationen zu Praxisstellen finden Sie im Praxisreferat.

 

Formalien

Alle Angelegenheiten zu den Formalien rund um die Praktika können in den Moodle-Kursräumen zu den Praktika eingesehen werden. Grundlegend sind:

  • Modulhandbuch 2025/26
  • Ordnung zur Regelung studienbegleitender Praktika („Praktikumsordnung“) im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Hochschule Emden/Leer
  • Praxiskoordination Pflichtpraktikum Modul 17
  • Praxiskoordination freiwilliges Wahlpflichtpraktikum Modul 18

Ansprechpersonen

Praxisbeauftragte für das Pflichtpraktikum / Modulbeauftragte M17 und das freiwillige Wahlpflichtpraktikum (unter M18.7):

Astrid Trinkner
E-Mail: astrid.trinkner(at)hs-emden-leer.de
Raum G023
Tel.: (04921) 807-1638

Informationen zu Praktika in der alten Prüfungsordnung 2018/2019

Alle Angelegenheiten zu den Formalien rund um die Praktika können in den Moodle-Kursräumen zu den Praktika eingesehen werden. Grundlegend sind:

  • Modulhandbuch 2018/19
  • Ordnung zur Regelung studienbegleitender Praktika („Praktikumsordnung“) im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Hochschule Emden/Leer

Praxisbeauftragte für das Praktikum 1 und Praktikum 2 (M11 und M12) nach dem Modulhandbuch 2018/2019

Astrid Trinkner
E-Mail: astrid.trinkner(at)hs-emden-leer.de
Raum G023
Tel.: (04921) 807-1638

Jimena Mejia
E-Mail: jimena.mejia(at)hs-emden-leer.de
Raum G021
Tel.: (04921) 807-1323