Studienbegleitende Praktika
Im Rahmen des Studiums der Sozialen Arbeit absolvieren die Studierenden zwei sechswöchige Vollzeit-Praktika in verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit.
Die Praktika werden in den zugeordneten Modulen (10, 11 und 12) von Seminaren, Vorlesungen und Reflexionseinheiten flankiert.
Ziele
Die Veranstaltungen in den Modulen 10 und 11 mit dem ersten studienbegleitenden Praktikum vermitteln vor allem sozialarbeiterische / sozialpädagogische Kompetenzen, geben erste Orientierung in den Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit und fördern die persönliche Entwicklung. Das erste Praktikum wird in der vorlesungsfreien Zeit nach dem ersten oder zweiten Semester absolviert.
In einem zweiten 6-wöchigen Praktikum im zweiten Studienabschnitt überprüfen die Studierenden ihre bisher erworbenen Kompetenzen und Wissen in einem Arbeitsfeld, welches sie in den bisherigen Praxisphasen ihrer Studienbiographie noch nicht bearbeitet haben. Das zweite studienbegleitende Praktikum soll also in einem anderen Arbeitsfeld als das erste Praktikum abgeleistet werden und darf sich auch mit dem Projektstudium nicht überschneiden. (Andere Einrichtung / Dienst / Träger, andere Zielgruppe, anderes Tätigkeitsprofil / Leistung.)
Ziele in Modul 12 sind u.a. die Vertiefung von konzeptionellem Wissen in den Ebenen der Institutionen, Arbeitsfeldern, Adressaten und der Interventionsmethoden der Sozialen Arbeit sowie eine weitere Ausbildung sozialarbeiterischer /sozialpädagogischer Handlungskompetenzen. In diesem Zusammenhang wird auch eine vertiefende Vorbereitung auf das Arbeitsleben ermöglicht.
Praxisstellen
Praxisstellen müssen in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit tätig sein und aufgrund ihrer personellen Ausstattung für die Ausbildung von Studierenden geeignet sein. Der/die Praxisanleiter*in muss ein/e staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter*in / Sozialpädagoge*in sein oder als Praxisanleiter*in akkreditiert sein (i.d.R. nur bei Auslandspraktika, vergleichbare Qualifikation, besondere Befähigung und in der Arbeit erfahren). Über die Akkreditierung der Anleitung sowie die Eignung und Anerkennung einer Praxisstelle entscheiden die Praxisbeauftragte.
Praktikanten finden
Praxisstellen können ihr Praktikumsangebot gerne als druckfähiges pdf an die Praxisbeauftragten zum Aushang für die Studierenden senden.
Downloads
Studierende der Hochschule Emden/Leer sind über die Kohortenräume im Moodleraum „Praxis Sozialer Arbeit II und III (Erstes und zweites Prakitkum)“ eingeschrieben. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen.
Ansprechpartner
Praxisbeauftragte für das Praktikum 1 / Modulbeauftragte 11: Jimena Mejia
E-Mail: jimena.mejia(at)hs-emden-leer.de
Raum G021
Tel.: (04921) 807-1323
Praxisbeauftragte für das Praktikum 2 / Modulbeauftragte 12: Astrid Trinkner
E-Mail: astrid.trinkner(at)hs-emden-leer.de
Raum G023
Tel.: (04921) 807-1638
Praxisbeauftragte für das Projektstudium (Modul 13) und das Berufsanerkennungsjahr: Carsten Bunk
E-Mail: carsten.bunk(at)hs-emden-leer.de
Raum G03
Tel.: (04921) 807-1255