Exmatrikulation/Rücknahme der Immatrikulation

Exmatrikulation

Wenn Sie das Studium beendet haben oder ab-/unterbrechen möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation. Falls Sie nicht mehr vor Ort sind, können Sie den Exmatrikulationsantrag zusammen mit der CampusCard per Post an uns übersenden. Die persönliche Abgabe ist nicht erforderlich.

Erstattung des Semesterbetrages:
Bei Exmatrikulation vor oder innerhalb eines Monats nach offiziellem Vorlesungsbeginn werden geleistete Abgaben und Entgelte erstattet (§ 19 Absatz 6 Satz 4 Nds. Hochschulgesetz). Für Weiterbildungsstudiengänge gilt die Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschule Emden/Leer.
Hierfür ist zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag die Campuscard abzugeben. 

Rücknahme der Immatrikulation

Wenn Sie als Studienanfängerinnen und -Anfänger vom Studienplatz zurücktreten möchten, stellen Sie bitte einen Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation vor oder innerhalb eines Monats nach offiziellem Vorlesungsbeginn.

Erstattung des Semesterbetrages:
Bei der Rücknahme der Immatrikulation vor oder innerhalb eines Monats nach offiziellem Vorlesungsbeginn werden geleistete Abgaben und Entgelte erstattet (§ 3 Absatz 2 Immatrikulationsordnung). Hierfür ist zusammen mit dem Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation die CampusCard abzugeben.

Für Weiterbildungsstudiengänge gilt die Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschule Emden/Leer.

Hinweis:
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Exmatrikulation bzw. die Rücknahme der Immatrikulation bei anderen Stellen (z.B. Krankenkasse, Kindergeldstelle, BAföG-Amt) umgehend bekannt geben.