Konflikte klären – Ombudswesen an der Hochschule Emden/Leer

Eine solide akademische Ausbildung, Forschung auf hohem Niveau – aber auch Offenheit, ein gutes Miteinander und ein respektvoller Umgang: dafür stehen wir als Hochschule Emden/Leer. Uns liegen der persönliche Kontakt zwischen allen Hochschulangehörigen und eine kontinuierliche Verbesserung in allen Bereichen am Herzen.

Dennoch kann es – beispielsweise zwischen Lehrenden und Studierenden, oder auch zwischen Beschäftigten unserer Hochschule – auch einmal zu Missverständnissen oder Fehlleistungen kommen. Im Sinne des Gedankens der offenen Campushochschule ist es immer sinnvoll und wichtig, dass die jeweils Betroffenen zunächst untereinander das Gespräch suchen. Wenn dies klappt – wunderbar!

Ist dies aber nicht möglich – oder auch nicht gewünscht –, steht allen Hochschulmitgliedern und -angehörigen die Möglichkeit der Beschwerde offen. Der Senat hat für den Umgang damit spezielle Grundsätze für den Umgang mit Beschwerden verabschiedet.

Sollte dieser Weg nicht infrage kommen, gibt es die Möglichkeit, Beschwerden bei der Ombudsperson vorzubringen.  Dies gilt insbesondere, wenn und sofern es zu Konflikten innerhalb der Hochschule kommt, die zwischen den Beteiligten nicht einvernehmlich gelöst werden können, sowie für Studierende im Falle von Beschwerden im Bereich Studium und Lehre.

Was ist eine Ombudsperson?

Die Ombudsperson ist neutral, unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie behandelt alle Angaben vertraulich und in Abstimmung mit den Beschwerdeführenden. Sie ist keiner Instanz der Hochschule gegenüber verpflichtet, Einzelheiten, wie etwa den Inhalt von Beschwerden oder Namen von Beteiligten, preiszugeben.

Wofür ist die Ombudsperson zuständig? Und wofür nicht?

Die Ombudsperson ist zuständig für studentische Beschwerden im Bereich Studium und Lehre sowie bei Konflikten innerhalb der Hochschule, die zwischen den Beteiligten nicht gelöst werden können. Nicht in die Zuständigkeit der Ombudsperson fallen Prüfungsangelegenheiten, Beschwerden über die Infrastruktur der Hochschule (z.B. bauliche Gegebenheiten) sowie über außerhalb der Hochschule liegende Sachverhalte.

Wie wird die Ombudsperson aktiv?

Die Ombudsperson wird eine schriftlich eingereichte Beschwerde auf Angemessenheit und Schwere prüfen. Sie wird die Betroffenen gegebenenfalls anhören, im Einvernehmen mit den Beschwerdeführenden die weiteren Schritte festlegen und versuchen, den Konflikt gütlich zu regeln. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Richtlinie für die Einrichtung eines Ombudswesens an der Hochschule Emden/Leer.

Was passiert mit meinen Daten?

Die erhobenen Daten werden ausschließlich bei der Ombudsperson dokumentiert und archiviert. Diese wird am Ende jedes Semesters einen Bericht für Präsidium und Senat erstellen, aus dem in anonymisierter Form die Anzahl, Dauer und Erfolgsquote solcher Beschwerdeverfahren hervorgeht.

Wie und wo reiche ich eine Beschwerde ein?

Beschwerden können ausschließlich in Schriftform an die Ombudsperson gerichtet werden. Bitte laden Sie dazu dieses Beschwerdeformular herunter, füllen Sie es vollständig aus und
• senden Sie es per E-Mail an ombudswesen(at)hs-emden-leer.de oder
• per Briefpost an das Ombudswesen (Kontaktdaten s.u.) oder
• geben Sie es im verschlossenen Umschlag im Präsidialbüro (Raum V 209, Fr. Reuter) ab.

Anschrift:
Hochschule Emden/Leer
Ombudswesen
Constantiaplatz 4
26723 Emden

Kontakt

Prof. Harald Duwe

E-Mail: ombudswesen(at)hs-emden-leer.de