Patente und Erfindungen
Mit der Novellierung des § 42 des Arbeitnehmererfindergesetzes am 7. Februar 2002 sind alle MitarbeiterInnen der Hochschulen (ProfessorInnen und Angestellte) verpflichtet, Erfindungen ihrem Arbeitgeber anzuzeigen. Die Wissens- und Technologietransferstelle stellt hierfür im Moodle-Kurs "Forschung und Transfer" Informationen und Vorlagen zur Verfügung. Bei Patentangelegenheiten arbeiten wir aktuell eng mit der Patenverwertungsagentur EZN GmbH Hannover zusammen.
Ansprechpartnerin
Leonie Hübner
Wissens- und Technologietransferstelle
Gemeindehaus Paapsand 25, 26723 Emden
Tel. (04921) 807 - 1472
leonie.huebner(at)hs-emden-leer.de