Staatliche Anerkennung bei ausländischen Abschlüssen

Sie haben ein Hochschulstudium im Bereich der Kindheitspädagogik abgeschlossen und möchten in Deutschland als pädagogische Fachkraft, beispielsweise in einer Kindertageseinrichtung, arbeiten? Hierfür ist die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation nach den Regelungen des Landes Niedersachsen erforderlich. Neben zwei weiteren Hochschulen ist die Hochschule Emden/Leer für die Antragsverfahren in diesem Bereich zuständig.

Wir überprüfen gern, ob auf der Grundlage Ihres Hochschulabschlusses eine gleichwertige Befähigung nach den Anforderungen der staatlichen Anerkennung gegeben ist. Dies bedeutet, dass Ihre Qualifikation den Kriterien entsprechen muss, die in der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) für den Bereich der Kindheitspädagogik festgehalten sind.

Werden hierbei bestimmte Unterschiede festgestellt, besteht die Möglichkeit, die noch nicht nachgewiesenen Kompetenzen im Rahmen einer Eignungsprüfung nachzuweisen oder einen Anpassungslehrgang an der Hochschule Emden/Leer zu besuchen. Die Dauer des Anpassungslehrgangs zum Erwerb noch nicht nachgewiesener Kompetenzen hängt vom Umfang der festgestellten Unterschiede ab. In der Regel dauert er ein Jahr, es sind aber auch bis zu drei Jahre möglich. Während des Anpassungslehrgangs sind Sie als Gasthörende*r an der Hochschule eingeschrieben und können die für die staatliche Anerkennung notwendigen Lehrveranstaltungen besuchen. 

Wir beraten Sie gerne bereits vor der Antragstellung und teilen Ihnen gern mit, welche Unterlagen erforderlich sind.

Ihr Ansprechpartner:

Henning Schnieder
Beauftragter für Antragsverfahren nach BQFG
E-Mail: henning.schnieder(at)hs-emden-leer.de