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Maßnahmen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Die Hochschule übernimmt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Verantwortung dafür, dass die Persönlichkeitsrechte von Menschen und deren individuelle Persönlichkeitsgrenzen respektiert und gewahrt werden. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar.

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt äußert sich grenzverletzenden und die Würde verletzenden Verhaltensweisen wie sexuell herabwürdigenden Kommentaren über Personen oder deren Körper oder Aufforderungen zu sexualisiertem oder sexuellem Verhalten bis hin zu körperlichen Übergriffen und Vergewaltigung.

Mit der Verabschiedung der „Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ (PDF) - "Directive on protection against discrimination, harassment and violence" (PDF) durch den Senat im Jahr 2022 ist die Hochschule Emden/Leer einen wichtigen Schritt in Richtung „Antidiskriminierung“ und „Respektvoller Umgang“ gegangen. Grundlage der Richtlinie ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In diese Richtlinie wurde die seit 2014 bestehende „Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt“ integriert.

Neben den Möglichkeiten zur Beratungund Beschwerde an der Hochschule stehen Betroffenen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt je nach individuellem Fall noch weitere rechtliche Möglichkeiten offen. So können Betroffene prüfen, ob sie weitere arbeitsrechtliche, strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Schritte einleiten möchten.

Hilfreiche Informationen zum Thema sexualisierte Diskriminierung und Gewalt und weitere Hinweise für ein diskriminierungsarmes Studienumfeld sowie die Möglichkeit einer anonymen Chatberatung finden Sie auf unserer Unterstützungsplattform Evermood. Diese digitale Assistenz wurde von der Gleichstellungsstelle zusammen mit den Vertrauenspersonen gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt eingerichtet, um ein möglichst diskriminierungsarmes Studienumfeld zu gestalten.

Was kann ich bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt tun? Hier finden Sie Handlungsmöglichkeiten sowohl für Betroffene als auch für Unterstützer*innen. Zudem haben wir Anlaufstellen und Notfallnummern bei Gewalt für Sie zusammengestellt.

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Bitte wenden Sie sich an die Vertrauenspersonen für eine erste Orientierungsberatung. Hier können Sie vertraulich darüber sprechen, was Ihnen passiert ist, was Sie empfinden. Hier erhalten Sie Begleitung und Informationen, welche weiteren Beratungsstellen und Unterstützungsformen Ihnen zur Verfügung stehen. Sie haben Zeit für Ihre Entscheidung, wie Sie weiter vorgehen möchten, z.B. durch die Abgabe einer offiziellen Beschwerde.

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Die Hochschule hat sich verpflichtet, gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt vorzugehen und unterstützt Sie bei Ihrer Beschwerde. Hierfür wurde eine Beschwerdestelle eingerichtet. Unabhängig vom Beschwerdeverfahren der Hochschule stehen Ihnen außerdem gegebenenfalls verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen.

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Das Gewaltschutzgesetz - GewSchG zielt auf den Schutz vor physischer oder psychischer Gewalt im privaten Umfeld ab, indem es Täter von ihren Opfern fernhält und den Opfern Schutz (z.B. durch Kontaktverbote, Wohnungszuweisung) gewährt. Beide Gesetze sind rechtlich getrennt: Das eine schützt "Whistleblower" im Beruf, das andere Opfer von Gewalt im Nahbereich.

  • Zweck: Schutz von Personen vor Gewalt und Nachstellung (Stalking) durch ehemalige Partner, Familienmitglieder oder andere Personen im Nahbereich.
  • Anwendungsbereich: Physische, psychische Gewalt und Nachstellungen im privaten oder familiären Umfeld (z.B. häusliche Gewalt).
  • Schutzmechanismen: Schutzanordnungen (§§ 1-4 GewSchG), wie Kontakt-, Annäherungs- und Näherungsverbote, Zuweisung der Ehewohnung und Verbot der Rückkehr, Schutz der Wohnung

     

Das Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG hingegen schützt Menschen, die beruflich Missstände melden, vor Benachteiligungen und verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, interne Meldestellen einzurichten; es regelt also den Schutz vor Vergeltung bei Aufdeckung von Verstößen gegen Gesetze. 

  • Zweck: Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) vor Nachteilen, wenn sie Verstöße melden, um eine Kultur der Integrität und Transparenz zu fördern.
  • Anwendungsbereich: Berufliche Tätigkeiten, Meldung von Verstößen gegen Gesetze (z.B. Korruption, Datenschutz, Geldwäsche).
  • Pflichten für Unternehmen: Einrichtung interner Meldestellen für Unternehmen mit 50+ Mitarbeitern, Schutz der Vertraulichkeit und der Identität des Hinweisgebers.
  • Schutzmechanismen: Verbot von Repressalien (Kündigung, Mobbing, etc.), Anspruch auf Schadensersatz bei Nachteilen, freie Wahl zwischen internen/externen Stellen. 

 

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von Aktionen an der Hochschule Emden/Leer, mit denen auf das Thema sexualisierte Diskriminierung und Gewalt aufmerksam gemacht wird.

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Einen Überblick über Aktionen und Informationen an der Hochschule zu dem Thema bekommen Sie in dieser Rubrik.

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