Gasthörer*innen

Zu bestimmten Lehrveranstaltungen können Gasthörer*innen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgenommen werden. Der Gasthörerantrag ist für jedes Semester gesondert innerhalb der Immatrikulationsfrist (15.03. für das SoSe/30.09. für das WiSe) zu stellen. Über den Antrag wird im Fachbereich entschieden. 

Gebühren:
Die Hochschule erhebt gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung Gasthörergebühren in folgender Höhe:

Belegung von bis zu vier Semesterwochenstunden  50,00 €
Belegung von mehr als vier Semesterwochenstunden100,00 €

Für die Erbringung von Studienleistungen und die Ablegung von Prüfungen werden pro Prüfung 50,00 € erhoben.

Nähere Informationen:
Nähere Informationen sowie rechtliche Bestimmungen zur Gasthörerschaft können Sie §10 der Immatrikulationsordnung entnehmen.