Kapazitätsberechnungen
Am Anfang des Jahres ermittelt die Hochschulplanung in Abstimmung mit den Fachbereichen die Aufnahmekapazität für alle Studiengänge der Hochschule Emden / Leer für das kommende Studienjahr.
Die Kapazitätsverordnung (KapVO), die die Kapazitätsberechnung regelt, wurde ursprünglich in den 70er Jahren erlassen und seitdem mehrfach überarbeitet. Ziel ist eine „erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazitäten“. Lehrangebot und Lehrnachfrage einer Lehreinheit, gemessen in Deputatsstunden, sollen ausgeglichen sein.
Das Lehrangebot wird ermittelt auf Basis der in der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) festgelegten Deputatsstunden für das wissenschaftliche Personal.
Für die Ermittlung der Lehrnachfrage ist der Curricularnormwert (CNW) relevant, der den insgesamt erforderlichen Lehraufwand für die ordnungsgemäße Ausbildung eines Studierenden im jeweiligen Studiengang beziffert, gemessen in Deputatsstunden.
Für Studiengänge, in denen die Nachfrage erwartungsgemäß die Aufnahmekapazität übersteigt, wird in der Regel eine Zulassungsbeschränkung vorgesehen.
Im Rahmen der Einführung neuer Studiengänge müssen Modellkapazitätsberechnungen erstellt werden, damit die kapazitären Auswirkungen auf die bestehenden Studiengänge sichtbar werden.