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Studieren mit Beeinträchtigung

Die Hochschule möchte den Studierenden mit Beeinträchtigungen das Studium erleichtern bzw. ihre Belange umfänglich berücksichtigen. Dabei ist erstmal ganz egal, ob es gesundheitliche oder andere Beeinträchtigungen sind und ob diese körperlich, psychisch oder sozial sind. Die Hochschule Emden Leer setzt sich für Diversität, Inklusion und Chancengerechtigkeit ein.

Seit 2016 existieren das Projekt und der Arbeitskreis „Barrierefreie Hochschule“ mit dem Ziel, den Campus und das Hochschulleben einschließlich die Lehre fortlaufend inklusiver zu gestalten. So wird allen Lehrenden eine Handreichung „Studierenden mit Beeinträchtigung/ chronischer Erkrankung ein möglichst barrierefreies Studium zu ermöglichen“ zur Verfügung gestellt.

Für geh- und mobilitätsbeeinträchtigte Studierende ist die Erreichbarkeit von Hörsälen, Bibliothek und Sekretariat durch behindertengerechte Eingänge teils auch mit automatischen Türöffnern inklusive Fahrstuhl gegeben.

Für die Bibliothek ist die Einrichtung eines Arbeitsplatzes für Sehgeschädigte (Textscanner mit Vorlesefunktion) vorgesehen.

Die Beratungsangebote für Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigung, Behinderung und/oder chronischer Erkrankung möchten wir hier vorstellen.

Vor dem Studium

Wir unterstützen bei der Studienwahl, beraten zu Anforderungen im Studium, der Vereinbarkeit mit der vorliegenden Beeinträchtigung und unterstützen bei Härtefallanträgen.

Im Studium

Wir bieten Unterstützung zu Hilfen/Hilfsmitteln im Studium und zum Thema Nachteilsausgleich für Prüfungsleistungen.

 

Auslandsmobilität

Auslandsaufenthalt mit Beeinträchtigung? Ja klar! Wir unterstützden deine Pläne und öffnen dir Wege in die Welt.

Beratung vor dem Studium

Die Zentrale Studienberatung unterstützt bei der Studienentscheidung und wir helfen dir in Gesprächen im Vorfeld zu klären, welche Anforderungen das Studium bereithält, und ob und wie eine Vereinbarung mit deiner Beeinträchtigung gelingen kann. Bei Bedarf werden wir dabei von der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung der Hochschule und der Behindertenberatungsstelle des Studierendenwerks Oldenburg unterstützt. Komm gerne auf uns zu!

Wir unterstützden dich auch beim Thema Härtefallantrag (dies ist nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen relevant!). Im "Informationsblatt Härtefallantrag" sind auch noch ein paar Hinweise zu finden.

 

 

Beratung im Studium - Nachteilsausgleich

Für Studierende, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung Studien- oder Prüfungsleistungen nicht in der eigentlich vorgesehenen Form erbringen können, gibt es die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Geregelt ist das in den Prüfungsordnungen:BPO, § 8 Abs. 17. beziehungsweise MPO, § 11 Abs. 17.

Für einige von euch beginnt in der Prüfungsphase eine stressigere Zeit als für andere, weil du mit Beeinträchtigung und/oder chronischer Erkrankung studierst und auf manche Barrieren stößt. So kann das Studieren erschwert sein. Du hast aber unter Umständen die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen! Der Nachteilsausgleich ist keine Bevorteilung, sondern eine Gleichstellung und vielfach gesetztlich verankert.

Alle Studierenden mit Beeinträchtigung und/oder chronischer Erkrankung können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Nicht jede Beeinträchtigung und/oder chronische Erkrankung begründet jedoch einen Anspruch. Das Antragsformular hierzu und weitere Hinweise findest du hier und auf den Seiten des Immatrikulatiions- und Prüfungsamtes.

Alle Beeinträchtigungen bzw. chronischen Erkrankungen aufzulisten, ist unmöglich. Das Spektrum reicht von Mobilitätsbeeinträchtigung z.B. durch Rheuma über Seh, Hör- oder Sprechbeeinträchtigung bis zu psychoischen Erkrankungen, Autismus-Spektrumsstörung (ASS) oder AD(H)S. Auch chronische Krankheiten wie z.B. MS oder Legasthenie bzw. andere Teilleistungsstörungen können Gründe für Nachteilsausgleiche sein.

  1. Fachärztliches Attest als Nachweis über die Beeinträchtigung/Erkrankung mit daraus resultierenden Einschränkungen sowe mögliche Lösungen, wie diese kompensiert werden können, einholen.
  2. Antrag bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden des Fachbereiches, gerne in Zusammenarbeit mit dem/der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Beeinzträchtigung, gleich zu Beginn des Semesters stellen.
  3. Nach Genehmigung des Antrags informieren Sie bitte unverzüglich die Prüfenden über die Art des Nachteilsausgleiches.
  4. Bitte senden Sie eine Kopie der Genehmigung an das Immatrikulations- und Prüfungsamtest der Hochschule.

Nachteilsausgleiche sind vielfältig und individuell verschieden aufgrund unterschiedlicher Beeinträchtigungen und deren jeweiligen Auswirkungen. Beispielsweise kann dies sein:

  • Beratung zu möglichen Veränderungen bei der Durchführung und Organisation des Studiums
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit von schriftlichen Prüfungsleistungen
  • Gewährung von Hilfsmitteln und Aissistenzen
  • In begründeten FÄllen kann eine andere Prüfungsform (z.B. mündlich statt schriftlich) gewährt werden.

Bei ersten Fragen zum Nachteilsausgleich oder zum Projekt “Barrierefreie Hochschule” kann eine Mail an barrierefreie-hs(at)hs-emden-leer.de geschickt werden. Dort erhältst du zu deiner Orientierung erste Informationen.

Bei weiteren Fragen zum Nachteilsausgleich wende dich bitte an die/den Prüfungsausschussvorsitzenden deines Studiengangs/Fachbereichs.

Karin Homp

Beratung für chronisch kranke und behinderte Studierende der Hochschule Emden/Leer

Offene Telefonsprechzeiten (ohne Termin) Montags 10-13 Uhr, weitere Beratungstermine nach Vereinbarung.

Raum T003

+49 171 8661 980

karin.homp(at)hs-emden-leer.de

Wiebke Hendeß

Beratung für chronisch kranke und behinderte Studierende im Studierendenwerk Oldenburg

+49 441 - 798 2797

behindertenberatung(at)sw-ol.de

Beratung im Studium - Auslandsmobilität mit Beeinträchtigung

Auslandsaufenthalte während des Studiums werden für Studierende aller Fachrichtungen zunehmend wichtiger. Du erhöhst damit deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich, wirst jedoch auch persönlich von dem interkultuerellen Austausch profitieren. Menschen mit Beeinträchtigung können sich individuell über Auslandsaufenthalte im International Office beraten lassen. Die Ansprechpartnerin zum Thema Auslandsmobilität von Menschen mit Beeinträchtigung ist Janine Hülsen.

Janine Hülsen

Tel.: +49 4921 8071372

janine.huelsen(at)hs-emden-leer.de

Beratungsangebote Studierendenwerk Oldenburg

Das Studierendenwerk Oldenburg bietet ein umfangreiches Beratungsangebot an, welches sich auch an Studierende und Studieninteressierte der Hochschule Emden/Leer richtet.

Es gibt Informationen zu folgenden Bereichen:

  • Psychosoziale Beratung
  • Sozialberatung
  • Studienfinanzierungsberatung und zur
  • Behindertenberatung

Hier gelangen Sie zum Beratungsangebot des Studierendenwerk Oldenburg.