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- Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland
Die Anerkennung im Fachbereich Wirtschaft erfolgt für die Studierenden nach den folgenden Schemen:
Prozessschema IBA & BWL
Prozesschema WiPsy
Prozesschema Master
Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen erfolgt gemäß des Learning Agreement for Studies, welches zwischen dem/der Studierende/n, der Heimathochschule und der ausländischen Gasthochschule vor bzw. am Anfang des Auslandsstudiums abgeschlossen wurde.
Das gilt für alle Outgoing-Studierenden.
Vor der internen Bewerbung (Deadline 1.3.), idealerweise während des dritten Semesters (Master erstes Semester), informieren Sie sich über Kursangebote der Partner- (bspw. durch die Veranstaltung Studium im Ausland, für IBA Pflichtveranstaltung) bzw. Gasthochschulen sowie mögliche Anerkennungen dieser. Dann reichen Sie Kursbeschreibungen der angebotenen Kurse mit der gewünschten Anerkennung bei den Fachkoordinatoren in Ihrem Bereich ein (IBA: Tanja Anschütz/Katja Hakkarainen, BBW: Sonja Behrends, MMC, MBM: Frau Willms; BWP: Frau Rademacher, Herr Pries, Herr Spoden, für SAG/T die/der jeweilige Auslandsbeauftragte/KoordinatorIn). Dabei verwenden IBA, BBW und BWP Studierende das jeweilige Kursschema und MMC, MBM Studierende das Anrechnungsformular zur Nachvollziehbarkeit der Studienplanung im Ausland (erhältlich im Moodle Kurs des Auslandsbüros FB W - bitte Passwort erfragen).
Auf Basis dieser Vorklärung erhalten Sie Informationen, um die interne Bewerbung für die durch die Hochschule bereit gestellten Plätze an den Partnerhochschulen online auszufüllen.
Eigenorganisierte Auslandsaufenthalte (Freemover) erfordern mehr Vorlauf (ca. ein Jahr vor Antritt des Aufenthalts), so dass auch die Möglichkeit besteht, falls es mit der Eigenorganisation nicht klappt, auf einen Platz im ERASMUS+-Raum bzw. an außereuropäischen Partnerhochschulen auszuweichen.
Wenn Sie die interne Zusage für den Platz erhalten haben (nach dem 1.3.), wird das Auslandsbüro Sie bei der jeweiligen Partnerhochschule nominieren, sobald die Nominierung dort möglich ist (bitte vor der Nominierung die Partnerhochschulen nicht selbstständig kontaktieren). Nach der Nominierung erhalten Sie in der Regel Informationen u.a. zur Bewerbung direkt von der Partnerhochschule. Die Bewerbung muss von Ihnen vollständig vor der jeweiligen Bewerbungsdeadline der Partnerhochschule eingereicht werden. Bei Fragen oder für Unterschriften auf der Bewerbungsunterlagen kontaktieren Sie bitte Ihre Koordinatorin aus dem Auslandsbüro.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass alles rechtzeitig eingereicht wird.
Grundsätzlich müssen alle Studierenden, die ein Studiensemester im Ausland absolvieren, das "Learning Agreement (LA) Before the Mobility" vor Ihrem Auslandsstudienaufenthalt ausfüllen.
Learning Agreement for Studies:
ERASMUS+ Studierende: i.d.R. digitales Learning Agreement
Nicht-Erasmus+ Studierende: Formular (Papierversion; die Formulare müssen nicht im Original vorliegen; Kopien/Scans sind ausreichend)
- Um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen gewährleisten zu können
- Auflistung der ausgewählten Kurse an der Gasthochschule sowie Anerkennung
- Das Learning Agreement besteht aus
- Learning Agreement "Before the Mobility
- ggf. Learning Agreement "During the Mobility"
LEARNING AGREEMENT BEFORE THE MOBILITY
- Jeweils eigenes Formular: ERASMUS+ Studierende i.d.R. digitales Learning Agreement (MoveOn) / außerhalb Erasmus+ Studierende Formular
- Soll erst nach der (internen) Zusage für den Studienplatz und Prüfung der Anerkennung der ausgewählten Kurse ausgefüllt werden, i.d.R. bis zur Bewerbungsdeadline an der Gasthochschule
- Das Learning Agreement "Before the Mobility" muss von Ihnen, von der Hochschule Emden/Leer und von der Gasthochschule VOR ANTRITT DER MOBILITÄT digital genehmigt bzw. unterschrieben sein!
Sie sollen sich rechtzeitig -schon vor dem (internen) Bewerbungsverfahren über das Kursangebot an der Gasthochschule sowie über die Anerkennung informieren. Informationen über die Kursangebote finden Sie u.a. auf der Websiten der Gasthochschulen.
Sobald die Kurse für die Anerkennung geprüft sind, muss das Learning Agreement "Before the Mobility" von Ihnen ausgefüllt und von Ihnen sowie von der zuständigen Koordinatorin genehmigt bzw. unterschrieben werden. Danach wird das Learning Agreement digital geteilt bzw. an die ausländische Gasthochschule (Partnerhochschulen: i.d.R. zusammen mit den Bewerbungsunterlagen) zur Unterzeichnung geschickt.
Papierversion: i.d.R. sendet die ausländische Gasthochschule das unterschriebene Learning Agreement an Sie bzw. der Koordinatorin im Auslandsbüro zurück. Wenn SIE das Learning Agreement erhalten, bitte leiten Sie das an ihrer Koordinatorin (Erasmus+ Studierende: bitte auch an Frau Janine Hülsen/International Office) weiter!
Ausführliche Information zum Anerkennungsprozess und Vorlagen zu Learning Agreements
Falls es auf Seiten der Partnerhochschule technische Probleme geben sollte, bitte einfach ein PDF von dem von Ihnen und Frau Anschütz (IBA) oder Frau Behrends (BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) genehmigten digitalen LA before ziehen und per E-Mail vor Ihrem Auslandsstudiensemester an die Partnerhochschule zur Unterschrift schicken.
Wenn das digitale Learning Agreement before gar nicht initiiert werden kann, da die Partnerhochschule noch nicht an die „Erasmus Without Paper“ Schnittstelle angeschlossen ist, muss in diesem Fall noch die alte Papierversion (ggf. samt Annex) ausgefüllt, von Ihnen und von Frau Anschütz (IBA) oder Frau Behrends (BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) unterschrieben und vor Ihrem Auslandsstudiensemester zur Unterschrift zur Partnerhochschule geschickt werden. Die Dokumente finden Sie dazu in der Moodle Gruppe "Studium im Ausland". Einschreibedaten bekommen Sie bei Frau Anschütz oder bei Frau Behrends.
Sind Sie Nicht (Outside) Erasmus+ Studierender, füllen Sie direkt das Learning Agreement before Outside Erasmus+(für Hochschulen außerhalb ERASMUS+) aus, unterschreiben es und lassen es von Frau Anschütz (IBA) oder Frau Behrends (BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) unterschreiben und schicken es zur Unterschrift vor Ihrem Auslandsstudiensemester an die ausländische außerhalb Erasmus+ Partnerhochschule oder selbst organisierte ausländische Hochschule (oft auch hochzuladen in Form der externen Online Bewerbung).
Das "Learning Agreement Before the Mobility" muss vor Ihrem Auslandsstudienaufenthalt vollständig genehmigt (digitale Version) bzw. unterschrieben (Papierversion) vorliegen.
Bei Problemen und Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre internationale Koordinatorin des Auslandsbüros.
ANLAGE ZUM LEARNING AGREEMENT und ggf. "LEARNING AGREEMENT DURING THE MOBILITY"
Während des Auslandsstudiums ist IMMERinnerhalb der ersten zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn an der Gasthochschule die Anlage zum Learning Agreement für IBA/BBW bzw. die Anlage zum Learning Agreement für BWP, MMC, MBM bei Ihrer Koordinatorin selbstständig von Ihnen einzureichen. Die Kurse in der Anlage müssen denen im "Learning Agreement before the mobility" entsprechen.
Falls es zu Änderungen an der ursprünglichen Kurswahl kommt, die vor dem Auslandsstudiensemester auf dem Learning Agreement "Before the Mobility" eingetragen wurde, müssen Sie VOR verschicken der Anlage zum Learning Agreement mit den Fachkoordinatoren (IBA: Frau Anschütz/Katja Hakkarainen, BBW: Frau Behrends; MMC, MBM: Frau Willms; BWP: Frau Rademacher, Herr Pries, Herr Spoden) innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn in Verbindung setzen, um die gewünschten Kursänderungen auf Anerkennung prüfen zu lassen.
Sobald die Anerkennung/en geklärt ist/sind,
- die Anlage zum Learning Agreement für BIBA/BBW bzw. Anlage zum Learning Agreement für BWP, MMC, MBM bei Frau Anschütz bzw. Frau Behrends einreichen UND
- das "Learning Agreement during the mobility" mit den Änderungen versehen. Hier bitte wieder unterscheiden zwischen Erasmus+ und Nicht (Outside) Erasmus+:
- Erasmus+ Studierende: Wenn das "Learning Agreement before the mobility" von allen Parteien digital genehmigt wurde (im MoveOn), muss auch das "Learning Agreement during the mobility" digital ausgefüllt werden (im MoveOn).Das digitale "Learning Agreement during the mobility" wird dann von uns und der Partnerhochschule geprüft und ggf. genehmigt. Eine regelmäßige digitale Kontrolle bis zur vollständigen Genehmigung wird von Ihnen vorausgesetzt. Falls das "Learning Agreement before the mobility" in Papierversion erstellt wurde, muss auch das "Learning Agreement during the mobility" als Papierversion (ggf. samt Annex) ausgefüllt werden, und von Ihnen, dem zuständigen Koordinator der Partnerhochschule sowie Frau Anschütz/Katja Hakkarainen (IBA), Frau Behrends (BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) unterschrieben werden.
- Nicht (Outside) Erasmus+ Studierende: bitte das Learning Agreement during Nicht (Outside) Erasmus+ (für Hochschulen außerhalb ERASMUS+) als Papierversion ausfüllen, unterschreiben und von dem zuständigen Koordinator der Partnerhochschule oder dem der selbst organisierten ausländischen Hochschule sowie Frau Anschütz/Frau Hakkarainen (IBA), Frau Behrends (BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) unterschreiben lassen.
Bei Problemen und Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre internationale Koordinatorin des Auslandsbüros.
Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiensemesters oder -jahres erhalten Sie i.d.R. von der Partner-/Gasthochschule Ihr Zeugnis (= Transcript of Records). Dieses müssen Sie zusammen mit einem fünfseitigen Erfahungsbericht als PDF Dokument inklusive Datenschutzerklärung oder einem Video und dem Anerkennungsdokument einreichen, damit Ihre Noten umgerechnet werden.
Folgen Sie den auf den Seiten des International Office beschriebenen Anerkennungsprozess den einzelnen Schritten unter dem Reiter "Anerkennungsdokumente der Hochschule Emden/ Leer". Das Anerkennungsdokument muss sowohl für ERASMUS+ als auch bei Nicht ERASMUS+ Partnerhochschulen oder eigenorganisiert angewendet werden. Bitte stellen Sie die Übereinstimmung zu den Dokumenten für ERASMUS+ (Learning Agreement (LA) before, ggf. during mobility und Anlage zum LA) bzw. Nicht (Outside) ERASMUS+ (LA before, ggf. during mobility für Hochschulen außerhalb ERASMUS+ und Anlage zum LA) sicher, die Sie vor bzw, während des Auslandsaufenthaltes abgegeben haben müssen.
Nach Prüfung erhalten Sie das Originaldokument auf Anfrage wieder zurück. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob wir Ihren Erfahrungsbericht im Internet für Ihre Nachfolger veröffentlichen dürfen (Zugang nur mit HS-Login).
Bitte beachten Sie bei ERASMUS+ und anderen Stipendien (bspw. PROMOS) die notwendige Dokumentation nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes für das International Office.