Die Anerkennung im Fachbereich Wirtschaft erfolgt für die Studierenden nach den folgenden Schemen:

Prozessschema IBA & BWL

Prozesschema WiPsy

Prozesschema Master

Die Dokumente finden Sie je nach Bewerbungsphase im Folgenden

Vor der Bewerbungsphase, idealerweise während des dritten Semesters (Master erstes Semester), informieren Sie sich über Kursangebote der Partner- (bspw. durch die Veranstaltung Studium im Ausland, für IBA Pflichtveranstaltung) bzw. Gasthochschulen sowie mögliche Anerkennungen dieser. Dann reichen Sie Kursbeschreibungen der angebotenen Kurse mit der gewünschten Anerkennung bei den Fachkoordinatoren in Ihrem Bereich ein (IBA, BBW: Frau Anschütz, MMC, MBM: Frau Willms; BWP: Frau Rademacher, Herr Pries, Herr Spoden, für SAG/T die/der jeweilige Auslandsbeauftragte). Dabei verwenden IBA, BBW und BWP Studierende das jeweilige Kursschema und MMC, MBM Studierende das Anrechnungsformular zur Nachvollziehbarkeit der Studienplanung im Ausland (erhältlich im Moodle Kurs des Auslandsbüros FB W - bitte Passwort erfragen).

Auf Basis dieser Vorklärung erhalten Sie Informationen, um die interne Bewerbung für die durch die Hochschule bereit gestellten Plätze an den Partnerhochschulen online auszufüllen.

Eigenorganisierte Auslandsaufenthalte erfordern mehr Vorlauf (ca. ein Jahr vor Antritt des Aufenthalts), so dass auch die Möglichkeit besteht, falls es mit der Eigenorganisation nicht klappt, auf einen Platz im ERASMUS+-Raum bzw. an außereuropäischen Partnerhochschulen auszuweichen.

Wenn Sie die interne Zusage für den Platz erhalten haben, wird das Auslandsbüro Sie bei der jeweiligen Partnerhochschule nominieren, sobald die Nominierung dort möglich ist (bitte vor der Nominierung die Partnerhochschulen nicht selbstständig kontaktieren). Nach der Nominierung bekommen Sie in der Regel die externen Bewerbungsdokumente direkt von der Partnerhochschule zugesendet, die Sie selbstständig vor der jeweiligen Bewerbungsdeadline der Partnerhochschule ausfüllen und absenden können. Bei Fragen oder zur Kontrolle der Bewerbungsunterlagen oder für Unterschriften auf der Bewerbung kontaktieren Sie bitte Frau Anschütz aus dem Auslandsbüro. Bitte die externe Bewerbungsdeadline der Partnerhochschule unbedingt einhalten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass alles rechtzeitig eingereicht wird.

Grundsätzlich müssen alle Studierenden, die ein Erasmus+ Studiensemester im Ausland absolvieren, das Learning Agreement (LA) before im digitalen Format vor Ihrem Auslandsstudienaufenthalt ausfüllen. Hierzu bekommen Sie die Informationen direkt von Frau Hülsen.

Das digitale Learning Agreement before wird dann von uns und der Partnerhochschule kontrolliert und im besten Fall ohne Änderungen genehmigt und ist damit unterschrieben. Eine regelmäßige digitale Kontrolle bis zur vollständigen Genehmigung wird von Ihnen vorausgesetzt.

Falls es auf Seiten der Partnerhochschule technische Probleme geben sollte, bitte einfach ein PDF von dem von Ihnen und Frau Anschütz (IBA, BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) genehmigten digitalen LA before ziehen und per E-Mail vor Ihrem Auslandsstudiensemester an die Partnerhochschule zur Unterschrift schicken.

Wenn das digitale Learning Agreement before gar nicht initiiert werden kann, da die Partnerhochschule noch nicht an die „Erasmus Without Paper“ Schnittstelle angeschlossen ist, muss in diesem Fall noch die alte Papierversion (ggf. samt Annex) ausgefüllt, von Ihnen und von Frau Anschütz (IBA, BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) unterschrieben und vor Ihrem Auslandsstudiensemester zur Unterschrift zur Partnerhochschule geschickt werden. Die Dokumente finden Sie dazu in der Moodle Gruppe "Studium im Ausland". Einschreibedaten bekommen Sie bei Frau Anschütz.

Sind Sie Nicht (Outside) Erasmus+ Studierender, füllen Sie direkt das Learning Agreement before Outside Erasmus+(für Hochschulen außerhalb ERASMUS+) aus, unterschreiben es und lassen es von Frau Anschütz (IBA, BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) unterschreiben und schicken es zur Unterschrift vor Ihrem Auslandsstudiensemester an die ausländische außerhalb Erasmus+ Partnerhochschule oder selbst organisierte ausländische Hochschule (oft auch hochzuladen in Form der externen Online Bewerbung).

Das Learning Agreement before muss vor Ihrem Auslandsstudienaufenthalt vollständig genehmigt (digitale Version) bzw. unterschrieben (Papierversion) vorliegen. 

Bei Problemen und Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre internationale Koordinatorin des Auslandsbüros Frau Anschütz.

 

Während des Auslandsstudiums ist IMMERinnerhalb der ersten zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn die Anlage zum Learning Agreement für IBA/BBW bzw. die Anlage zum Learning Agreement für BWP, MMC, MBM bei Frau Anschütz selbstständig von Ihnen einzureichen. Die Kurse in der Anlage müssen denen im Learning Agreement before entsprechen.

NUR bei Kursänderungen vor Ort zum Learning Agreement before kommt das Learning Agreement during zum Einsatz.  

Bei Änderungswünschen müssen Sie sich VOR verschicken der Anlage zum Learning Agreement mit den Fachkoordinatoren (IBA, BBW: Frau Anschütz; MMC, MBM: Frau Willms; BWP: Frau Rademacher, Herr Pries, Herr Spoden) innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn in Verbindung setzen, um die gewünschten Kursänderungen auf Anerkennung prüfen zu lassen.

Sobald die Anerkennung/en geklärt ist/sind,

  1. die Anlage zum Learning Agreement für BIBA/BBW bzw. Anlage zum Learning Agreement für BWP, MMC, MBM bei Frau Anschütz einreichen UND
  2. das Learning Agreement during mit den Änderungswünschen versehen. Hier bitte wieder unterscheiden zwischen Erasmus+ und Nicht (Outside) Erasmus+:
  • Erasmus+ Studierende: Wenn das LA before von allen Parteien digital genehmigt wurde, muss auch das LA during digital ausgefüllt werden.Das digitale Learning Agreement during wird dann von uns und der Partnerhochschule kontrolliert und im besten Fall ohne Änderungen genehmigt und ist damit unterschrieben. Eine regelmäßige digitale Kontrolle bis zur vollständigen Genehmigung wird von Ihnen vorausgesetzt. Falls es bereits beim digitalen LA before technische Probleme gab, muss wieder die alte Papierversion (ggf. samt Annex) ausgefüllt, und von Ihnen, dem zuständigen Koordinator der Partnerhochschule sowie Frau Anschütz (IBA, BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) unterschrieben werden.
  • Nicht (Outside) Erasmus+ Studierende: Hier füllen Sie wieder direkt das Learning Agreement during Nicht (Outside) Erasmus+ (für Hochschulen außerhalb ERASMUS+) als Papierversion aus, unterschreiben selber und lassen es von dem zuständigen Koordinator der Partnerhochschule oder dem der selbst organisierten ausländischen Hochschule sowie Frau Anschütz (IBA, BBW) oder Herrn Vogel (BWP, MMC, MBM) unterschreiben.

Bei Problemen und Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre internationale Koordinatorin des Auslandsbüros Tanja Anschütz.

 

 

Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiensemesters oder -jahres erhalten Sie i.d.R. von der Partner-/Gasthochschule Ihr Zeugnis (= Transcript of Records). Dieses müssen Sie zusammen mit einem fünfseitigen Erfahungsbericht als PDF Dokument inklusive Datenschutzerklärung oder einem Video und dem Anerkennungsdokument einreichen, damit Ihre Noten umgerechnet werden.

Folgen Sie den auf den Seiten des International Office beschriebenen Anerkennungsprozess den einzelnen Schritten unter dem Reiter "Anerkennungsdokumente der Hochschule Emden/ Leer". Das Anerkennungsdokument muss sowohl für ERASMUS+ als auch bei Nicht ERASMUS+ Partnerhochschulen oder eigenorganisiert angewendet werden. Bitte stellen Sie die Übereinstimmung zu den Dokumenten für ERASMUS+ (Learning Agreement (LA) before, ggf. during mobility und Anlage zum LA) bzw. Nicht (Outside) ERASMUS+ (LA before, ggf. during mobility für Hochschulen außerhalb ERASMUS+ und Anlage zum LA) sicher, die Sie vor bzw, während des Auslandsaufenthaltes abgegeben haben müssen.

Nach Prüfung erhalten Sie das Originaldokument auf Anfrage wieder zurück.  Bitte teilen Sie uns auch mit, ob wir Ihren Erfahrungsbericht im Internet für Ihre Nachfolger veröffentlichen dürfen (Zugang nur mit HS-Login).

Bitte beachten Sie bei ERASMUS+ und anderen Stipendien (bspw. PROMOS) die notwendige Dokumentation nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes für das International Office.

Ein Dokument zur Notenumrechnung finden Sie hier.