Allgemeine Aufgaben des Personalrats

Der Personalrat ist die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule Emden / Leer gewählte Interessenvertretung in Bezug auf ihre arbeitsrechtlichen und sozialen Belange. Im Sinne des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) ist das Ziel ein ständiges und vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Die sachverständige Wahrnehmung der unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten ist durch die Personalratsmitglieder gewährleistet, denn sie kennen die Arbeitsbereiche und -verhältnisse vor Ort.

Die Mitglieder des Personalrats unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass der Personalrat auch Ansprechpartner für heikle Fragen wie z.B. drohende Kündigung, Belastung durch Mobbing, Suchtprobleme, Probleme mit Vorgesetzten usw. ist. Die Personalratsmitglieder stehen für vertrauensvolle Gespräche zur Verfügung und werden sich intensiv um eine Lösung der Probleme bemühen.

Was macht ein Personalrat?

Die Aufgaben des Personalrats lassen sich in folgende Bereiche gliedern:

Mitwirkung in Personalangelegenheiten

- Begleitung aller Personalmaßnahmen wie

- Einstellungen

- Weiterbeschäftigungen

- Um- und Versetzungen

- Eingruppierungsangelegenheiten

Gestaltungsaufgaben

Der Personalrat beteiligt sich an der Organisations- und Personalentwicklung der Hochschule. In diesem Rahmen initiiert und begleitet er konkrete Projekte und Maßnahmen, z.B. die Erarbeitung von Dienstvereinbarungen

Schutzaufgaben

Der Personalrat fördert die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen.

Überwachungsaufgaben

- Umsetzung und Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze

- Dienstvereinbarungen

- Verordnungen

- Unfallverhütungsvorschriften

Förderung der Gleichberechtigung

Der Personalrat achtet darauf, dass die in Plänen, Verwaltungsvorschriften, Vereinbarungen und auch in Einzelakten festgelegten sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, die der Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen, umgesetzt werden, z.B. bei

- Einstellungen

- Aus-, Fort- und Weiterbildung

- Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Zusammenarbeit mit den anderen Interessenvertretungen in der Hochschule

- Jugend- und Auszubildendenvertretung

- Schwerbehindertenvertretung

- Gleichstellungsbeauftragte

Alle Mitglieder:

- Ansprechpartner für Beschäftigte in allen Angelegenheiten

- Teilnahme an Personalgesprächen

- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

- Information für Beschäftigte

- Bearbeitung bestehender bzw. Erarbeitung neuer Dienstvereinbarungen

- Tarifangelegenheiten (TV-L)

 

Spezielle Arbeitsbereiche und Themen:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz / Sicherheit / Ausstattung Arbeitsplätze
  • Auszubildende/Unter-stützung der JAV
  • Datenschutz
  • Eingruppierungs-angelegenheiten
  • Gleichstellung/ Vereinbarkeit von Familie und Beruf