Akkreditierung

Die Akkreditierung im Hochschulbereich ist ein länder- und hochschulübergreifendes Verfahren der Begutachtung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem sogenannten „Bologna-Prozess“, in dem sich die Bildungsministerien aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum mit europaweit vergleichbaren Studienangeboten geeinigt haben.(Quelle: BVerfG,17.02.16, 1 BVL 8/10-Rn2)

Im europäischen Hochschulraum sollen an den Hochschulen vergleichbare Qualitätsstandards hinsichtlich der Studienprogramme vorzufinden sein.
Um das in Deutschland sicher zu stellen, wurde 1998 der Akkreditierungsrat auf gemeinsamen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) als länderübergreifende Instanz eingerichtet, um Mindeststandards und Kriterien für die Akkreditierung

  • von Akkreditierungsagenturen
  • von Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschlüssen

zu definieren.

Die Hochschule Emden/Leer lässt derzeit Programmakkreditierungen durchführen. Daneben existieren weitere Verfahrenstypen >> die Systemakkreditierung und alternative Verfahren.

  • Qualitätssicherung von Lehre und Studium
  • Weiterentwicklung der Studienprogramme
  • Sicherstellung einer guten Studierbarkeit der Studienprogramme
  • Sicherstellung eines studierenden-zentrierten Lernens und Lehrens
  • Schaffung gut wahrzunehmender Mobilitätsfenster
  • Verbesserung der internationalen Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen
  • Verlässliche Informationen/Transparenz über die Studienprogramme für z. B. Studieninteressierte, Studierende, Arbeitgeber, Behörden

Aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2016 erhält das Akkreditierungssystem  mit dem seit 01.01.2018 in Kraft gesetzten Studienakkreditierungsstaatsvertrages eine neue Rechtsgrundlage. Die KMK hat daraufhin eine  Musterrechtsverordnung (inkl. Begründungen) entwickelt. Auf der Basis dieser Verordnung haben im Laufe des Jahres 2018 die einzelnen Bundesländer eine Verordnung für die Studienakkreditierung entworfen. Die "Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung" (Nds. StudAkkVO) ist  seit dem 09.08.2019 veröffentlicht  (gültig für Akkreditierungen, die nach dem 31.12.2017 beantragt worden sind).

Ein Akkreditierungsverfahren an der Hochschule wird zukünftig auch weiterhin von einer Akkreditierungsagentur begleitet/beraten, allerdings die Akkreditierungsentscheidung trifft ab sofort der Akkreditierungsrat, bei dem neuerdings auch die Akkreditierung für 8 Jahre beantragt werden muss.


Die Hochschule verfasst einen Selbstbericht, welchen die Agentur hinsichtlich der Einhaltung der formalen Kriterien, die durch die nds. Verordnung, KMK- und europäische Leitlinien  vorgegeben sind, überprüft und erstellt einen Prüfbericht. Die fachlich-inhaltliche Begutachtung, ob die Hochschule bei der Gestaltung ihres Studienprogramms / Studiengangs inhaltliche, organisatorische und ausstattungsbezogene Mindeststandards einhält bzw. bestimmte Strukturvorgaben erfüllt und das Studienprogramm weiterentwickelt, erfolgt durch eine Gutachtergruppe und mündet in einem Gutachten. In der Regel findet zudem eine Vor-Ort-Begutachtung des Studiengangs durch die Gutachter statt. Der aus dem Prüfbericht und dem Gutachten resultierende Akkreditierungsbericht – übermittelt von der Agentur - reicht die Hochschule mit der Beantragung auf Akkreditierung eines Studiengangs oder mehrerer Studiengänge (Bündel) beim Akkreditierungsrat ein.

Der Akkreditierungsbericht ist seitens der Agentur in einem vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Raster abzufassen.

Von folgenden Akkreditierungsagenturen sind die Studiengänge der Hochschule akkreditiert worden:

(Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales)

(Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen)

(Akkreditierung von Studiengängen der Ingenieurwissenschaften und der Informatik)

(Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur)

Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum   >> Link
(hier kann auch eine deutsche Fassung herunter geladen werden).

Europaweit bilden die „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ -ESG - (Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum) die Grundlage für die Akkreditierung.

Im Mai 2015 ist von den für Hochschulbildung verantwortlichen Ministerien des Europäischen Hochschulraums eine Neufassung der ESG verabschiedet worden. Sie zeigt auf, wie die Qualitätssicherung (Wandel zum "studierenden-zentriertem Lernen und Lehren") europaweit weiterzuentwickeln ist.

Studienakkreditierungsstaatsvertrag   >> Link

über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystem zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an dt. Hochschulen

Musterrechtsverordnung (inkl. Begründungen) der KMK   >> Link

Niedersächsische Verordnung zur Regelung des Näheren  der Studienakkreditierung (Nds. StdAkkVO)   >> Link

Niedersächsisches  Hochschulgesetz (NHG), § 6 Studiengänge und ihre Akkreditierung…   >> Link

Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Quelle HRK)   >> Link

Die Datenbank akkreditierter Studiengänge enthält Informationen zu allen akkreditierten Studiengängen und ist auf der Website des Akkreditierungsrates abrufbar:

Datenbank des Akkreditierungsrates   >> Link

Zudem enthält die Datenbank des Hochschulkompasses Informationen über die Studiengänge der Hochschule:

Datenbank des Hochschulkompasses der HRK   >> Link