Aktuelles - Der Personalrat informiert über aktuelle Entwicklungen


Time Out - 30 Minuten für Arbeit & Gesundheit
Telefonische Kurzveranstaltungen

Telefonische Kurzveranstaltungen für alle Interessierten aus der Landesverwaltung
Neu! Bitte wählen Sie sich unter folgenden Telefonnummer ein: 069 667781672 und geben folgende Konferenzkennung ein: 925 700 023#

In diesem telefonischen Format erhalten alle Interessierten der niedersächsischen Landesverwaltung in nur 30 Minuten komprimierte fachliche Informationen rund um Arbeit und Gesundheit sowie die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Es ist keine Anmeldung erforderlich, Sie können sich einfach einwählen. Der Warteraum ist ab 12:30 Uhr geöffnet. Bitte wählen Sie sich rechtzeitig vor 13:00 Uhr ein, um auf technische Herausforderungen reagieren zu können.

  • Mo. 24. April 2023 • 13:00 Uhr
    Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell – Wie gelingt die Rückkehr in den Berufsalltag?
    Dr. Gero Koch
  • Di. 16. Mai 2023 • 13:00 Uhr
    Doofe Fragen gibt es nicht – Warum psychologische Sicherheit Teams erfolgreicher macht
    Karen Eilers und Maria Kühn
  • Di. 07. Juni 2023 • 13:00 Uhr
    Wie viel Training braucht das Immunsystem?
    Prof. Dr. med. Eva Peters

Alle weiterführenden Informationen sowie hilfreiche Hinweise bei technischen Herausforderungen finden Sie in den folgenden Flyern:

Flyer 2. Quartal 2023
Flyer 2. Quartal 2023 - barrierefrei

Wir hoffen, Sie wählen sich zahlreich ein!


Sommerhitze im Büro: baua-Tipps für Arbeit und Wohlbefinden

Von Hitze sind vor allem Büros betroffen, die große Fensterflächen haben und starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Außerdem ist sie in Büros spürbar, die durch Computer, Drucker oder viele Personen zusätzlich aufgeheizt werden. Doch Arbeitgeber und Beschäftigte können einiges tun, um an heißen Sommertagen gesund und leistungsfähig zu bleiben. In diesem Faltblatt der baua finden Sie Tipps dazu.

 


Bitte um Beteiligung an wichtiger Petition zum Thema barrierefreie Teilhabe

Bis zum 08.März 22 habt Ihr noch die Möglichkeit, Euch an dieser wichtigen Petition zum Thema barrierefreie Teilhabe, die dem Nds.  Landtag unter dem Titel „Inklusion; Ausstattung von Nahverkehrszügen des Metronom“ vorliegt zu beteiligen. Die Mitzeichnung kann ganz einfach online, unter dem nachfolgenden Link, erfolgen: Niedersächsischer Landtag - Online Petition (niedersachsen.de
Hintergrund/Text der Petition: Die aktuell modernisierten Züge bilden nicht die Lebensrealität behinderter Menschen ab und stelent eine Verschlechterung der bisherigen Angebote im SPNV dar. Der Landtag soll hier einschreiten, um die Verschlechterung im SPNV schnellstmöglich aufzuhalten und dahin gegen auf den Betreiber einwirken, eine bedarfsgerechte Lösung für alle zu finden.

 

Bitte um Beteiligung an Umfrage „Arbeitswelt-Monitor: Arbeiten in der Corona-Krise“

Bis zum 15.März 22 läuft die Wiederholungsbefragung des seit Anfang 2020 laufenden „Arbeitswelt-Monitors: Arbeiten in der Corona-Krise“.
Eine große Beteiligung ermöglicht aussagekräftige Ergebnisse zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeitswelt. In der Befragung geht es um Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen, den Umgang des Arbeitgebers mit der Pandemie, wirtschaftliche Folgen, Mitbestimmung, Kinderbetreuung und die Einschätzung der Politik. Hier geht es zur Befragung!
Der Arbeitswelt-Monitor ist ein gemeinsames Projekt der Universität Osnabrück (Prof. Dr. Hajo Holst) und des Netzwerks der Kooperationsstellen Hochschulen – Gewerkschaften in Niedersachsen und Bremen.  Ergebnisse der drei Runden des Arbeitswelt-Monitors finden sich hier. Viel Spaß beim Stöbern und schon jetzt vielen Dank für Eure Unterstützung!!

Bildungsurlaub - seit 9.6.22 auch online oder hybrid möglich

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat mit Erlass vom 09.06.2022 entschieden, dass Bildungsurlaube nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) ab sofort auch in Online- oder Hybridform angeboten werden können, wenn die Kursinhalte für eine solche Durchführung geeignet sind. (Quelle: AEWB, letzte Abfrage am 30.06.2022) Wichtig ist allerdings, dass die für die Anerkennung nötigen Kriterien auch bei Online-Kursen oder Hybrid-Kursen erfüllt werden. Hier ist insbesondere auf die geforderte Dauer der Veranstaltung von fünf Tagen, mindestens an drei aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils acht Unterrichtsstunden à 45 Minuten zu achten. Darüber hinaus muss der Teilnehmende seinem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Teilnahme nachweisen. Der Träger der Bildungsveranstaltung muss sicherstellen, dass die Teilnahme auch tatsächlich erfolgt und hat dem Teilnehmenden dazu die für den Nachweis erforderlichen Bescheinigungen kostenlos zu erteilen .

Mehr zum Thema Bildungsurlaub (PDF).

In Niedersachsen anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf Bildungsurlaub.de anzeigen

DB Job-Ticket für Landesbedienstete

Das Land Niedersachsen hat mit der Deutschen Bahn Vertrieb GmbH mit Wirkung vom 01.01.2008 einen Rahmenvertrag über den Erwerb und die Nutzung vergünstigter Jahresfahrkarten (DB Job-Tickets) der Deutschen Bahn geschlossen. Das DB Job-Ticket ist spätestens vier Wochen vor Beginn der gewünschten Laufzeit zu bestellen. Die Personalabteilung muss bei Antragsstellung das Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses auf dem Bestellschein bestätigen.

Weitere aktuelle Informationen zu Bedingungen sowie FAQ und den "DB Job-Ticket Bestellschein" finden sich auf den Seiten des NLBV (Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung).

 

Versammlung des Personals am 23.11.21

Versammlung des Personals fand am 23.11.21von 10 bis 12:30 Uhr online statt.

Ein Bericht wird in Kürze folgen. Die Personalratsmitglieder stehen jederzeit gerne für Fragen und Rückmeldungen zru Versammlung zur Verfügung.

Dienstvereinbarung Mobile Working im Wintersemester 2021/22 am 14.9.21 abgeschlossen.

Bei Unstimmigkeiten (Ablehnung, Änderungswünsche der Vorgesetzten, usw.) stehen wir Euch/Ihnen gerne als Unterstützung zur Verfügung (-1733 und jedes PR-Mitglied).

Was steht drin, in der Dienstvereinbarung Mobile Working im WS2021/22 (PDF)?

  • bis zu 30 % mobiles Arbeiten mit formloser, schriftlicher Erlaubnis de*r Vorgesetzten, bei geeigneter Tätigkeit und verfügbaren Arbeitsmitteln
  • mehr als 30% mobiles Arbeiten in begründeten Fällen mit formaler, schriftlicher Genehmigung de*r Vorgesetzten, bei geeigneter Tätigkeit und verfügbaren Arbeitsmitteln
  • Wahrnehmung von mobilem Arbeiten ist grundsätzlich freiwillig
  • Einhalten von einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und Regeln der Ergonomie am Arbeitsplatz
  • Besonders außerhalb der Dienststelle auf Datenschutz und Datensicherheit achten
  • gesetzliche und tariflichen Vorgaben zur Regelung der Arbeitszeit und bestehende Dienstvereinbarungen sind einzuhalten

Alle Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Hochschule stehen hier.

Vereinbarung gemäß §81 NPersVG über Telearbeit und mobile Arbeit in der niedersächsischen Landesverwaltung

Seit dem 1. Juli 2021 ist eine neue Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen in Kraft, die neben der Telearbeit auch die mobile Arbeit regelt. Davon profitieren rund 230.000 Menschen in 60 Berufsfeldern in der niedersächsischen Landesverwaltung. Für sie entsteht dadurch mehr Flexibilität, aber auch der Arbeitsschutz kommt nicht zu kurz.

Appell für ein Moratorium der Hochschulkürzungen und einen Dialog zur Zukunft der Hochschulen in Niedersachsen

Ein breites Bündnis nahm die Haushaltsklausur der Landesregierung am 12.07.2021 zum Anlass, auf die Kürzungen im Hochschulbereich hinzuweisen. Brief an die Landesregierung

[...] Die Lage der Hochschulen in Niedersachsen ist besorgniserregend. Wir sind besorgt um die Lage der Hochschulen in Niedersachsen. Wir schlagen deswegen Herrn Ministerpräsident Weil und Herrn Minister Thümler ein Moratorium der Kürzungen im Hochschulbereich und einen gemeinsamen Dialog zur Zukunft der Hochschulen vor.

Angesichts der enormen finanziellen Herausforderungen des Landes und den Unsicherheitsfaktoren für die kurz- und mittelfristige Planung sollten keine strategischen Entscheidungen für die Zukunft getroffen werden, die negative Folgen für die Hochschullandschaft haben. [...]

Offener Brief der Gewerkschaft ver.di Niedersachsen-Bremen und der niedersächsischen Hochschulpersonalräte

Die Hochschulfinanzierung in Niedersachsen muss auskömmlich sein!  Eine Rücknahme der globalen Minderausgaben und ein Verzicht auf alle weiteren Sparauflagen fordern Hochschulpersonalräte und Gewerkschaft.

DV Regelung der Arbeitszeit zum Jahreswechsel 2021/2022

Die Einrichtungen der Hochschule Emden/Leer bleiben bleiben in der Zeit vom 24.12.21 bis zum 01.01.22 geschlossen, Details siehe DV Regelung der Arbeitszeit zum Jahreswechsel 2021/2022. Alle Dienstvereinbarungen finden sich hier.

Der Personalrat gibt Antworten auf Eure Fragen in der „Corona-Zeit“

CORONA: Hier haben wir für Euch Fragen&Antworten sowie Weblinks zu internen, regionalen und überregionalen Informations- und Unterstützungsangeboten zusammengestellt. Sprecht uns an - Telefon (04921) 807-1733! Wir vom Personalrat helfen Euch bei der Erarbeitung Eurer Lösung.

In einem begründeten Verdachtsfall auf eine SARS-CoV-2-Infektion bzw. einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion helft Ihr der Corona-Taskforce der Hochschule dadurch sehr, dass Ihr den COVID-19-Meldebogenausfüllt und absendet. Die Taskforce nimmt dann umgehend Kontakt zu Euch auf und bespricht sich mit Euch.

IMMER: Sollte es einen begründeten Verdacht geben, dass Sie sich mit dem SARS-CoV-2 infiziert haben, rufen Sie umgehend Ihren Hausarzt, das Krankenhaus oder die Notfallnr. 116117 an. Begeben Sie sich keinesfalls selbst zu Ihrem Arzt!  Nehmen Sie anschließend ggf. Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf.

 

Chancen in der Hochschule

Chancen für berufliche Veränderungen - Karriereportal der Hochschule

In Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen kam häufig zur Sprache, dass es an unserer Hochschule keine oder kaum Weiterentwicklungs- oder Veränderungsmöglichkeiten gibt. Insbesondere in den Fachbereichen ist es schwierig „Karriere“ zu machen, weil es keine höherwertigen Stellen gibt. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, sich beruflich zu verändern oder weiterzuentwickeln! Und wir haben viele befristet Beschäftigte, die zum Ende ihrer Vertragslaufzeit eine neue Stelle suchen.

An der Hochschule gibt es eine Vielzahl interessanter Forschungs- und Drittmittelprojekte oder auch interne Projekte, für die Mitarbeiter*innen gesucht werden. Es sind in der Regel für die Projektlaufzeit befristete Stellen, aber wenn Interesse und die Eignung besteht, kann sich jede/r auf diese Stellen bewerben – auch wenn man unbefristet beschäftigt ist! Mit der vorübergehenden Beschäftigung in einem Projekt verliert man nicht die bisherige Stelle und auch nicht die "Unbefristetheit", sondern es erfolgt eine Umsetzung für die Projektlaufzeit und es wird bei Bedarf eine Vertretung auf Zeit für die "alte" Stelle eingestellt.

Es werden regelmäßig (fast jede Woche) Stellen im Karriereportal ausgeschrieben. Leider werden die hochschulöffentlichen Ausschreibungen nur wenig wahrgenommen, manchmal erst dann, wenn es keine Bewerbungen aus der Hochschule gegeben hat und die Stellen dann öffentlich ausgeschrieben wurden.

Verschiedenes

Tarifrunde 2021
Hier findet Ihr aktuelle Informationen und Weblinks.

Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr
Erholungsurlaub soll in dem Jahr in Anspruch genommen werden, in dem er zusteht. Praktisch ist dies manchmal nicht möglich und es bleiben noch Urlaubstage aus dem vergangenen Jahr übrig. Die Rest-Urlaubstage aus dem Jahr 2019 müssen bis spätestens 30.September 2020 abgegolten sein! Dies ist im TV-L § 40 Abs. Nr. 7 geregelt und gilt für Tarifbeschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, rechtzeitig auf den möglichen Verfall von Vorjahresurlaub hinzuweisen.

Zeitausgleich und Erkrankung – unbedingt beachten!!!
Wer einen ganzen Zeitausgleichstag nehmen will, kann dies bereits beim Gehen am letzten Arbeitstag vorher im Zeiterfassungssystem eingeben. Wird man an einem Zeitausgleichstag allerdings krank, darf die Personalabteilung dann nicht mehr den „Zeitausgleich“ in „krank“ ändern. Die Mehrarbeitsstunden verfallen in solch einem Fall. Ein entsprechender Erlass des Finanzministeriums, der sich auf die Rechtsprechung des BAG beruft, wurde an alle Dienststellen des Landes verschickt.
Unser Tipp: Wenn ganztägig Zeitausgleich genommen wird, muss dies vorher in der jeweiligen Abteilung bzw. mit der oder dem Vorgesetzten abgesprochen werden. Aber die Eintragung in das Zeiterfassungssystem sollte erst nachträglich erfolgen. Falls eine Erkrankung eintritt, kann man sich krank melden. Dies wird von der Personalabteilung entsprechend eingetragen – dann behält man sein erarbeitetes Zeitguthaben!

Tarifverhandlungen 2019:
Informationen

Termine der nächsten Personalratssitzungen:
i.d.R. jeden Donnerstag im Oktober, November und Dezember 2021

Informationsreihe des Personalrats: Stichworte zu...
In dieser Reihe werden wir kurze Informationen zu verschiedenen Themen aufbereiten.
Stichworte zu ...  Bildungsurlaub

Entgelt- und Besoldungsangelegenheiten

Allgemein

Für Tarifbeschäftigte

Für Beamte