Ersthelfer
Ein Ersthelfer hat die Aufgabe, in seinem Arbeitsbereich Erste Hilfe bei verletzten Hochschulangehörigen zu leisten. Es steht eindeutig fest, dass ein Ersthelfer (mit oder ohne spezielle Ausbildung), der nach bestem Wissen und Gewissen, also seinem Kenntnisstand entsprechend, grundsätzlich weder mit nachteiligen zivilrechtlichen noch strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Er bleibt selbst dann straffrei, wenn ihm bei der Hilfeleistung ein Fehler, zum Beispiel eine umgewollte Körperverletzung, unterlaufen sollte.
Voraussetzung ist, dass der Ersthelfer zumindest die einfachsten Überlegungen anstellt, die jedem anderen auch einleuchten. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass das Fehlen von Fachkenntnissen nicht als Verschulden angesehen wird. Genau das ist aber auch der Ansatzpunkt der Prävention, die eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern und regelmäßige Fortbildung (alle 2-3 Jahre) vorsieht, um eine fachgerechte und flächendeckende Versorgung mit qualifizierten Ersthelfern sicherzustellen.
Ersthelfer an der Hochschule Emden/Leer
Die Liste mit den Namen der Ersthelfer erscheint demnächst.