Infocenter
Hier findest du einige interessante Informationen und Fakten zum Thema Ausbildung und JAV.
Als JAV vertreten wir die Interessen und Belange der Jugendlichen, Auszubildenden und der Praktikant*innen (unter 25 Jahren) an der Hochschule Emden/Leer.
Wir tragen Sorge dafür, dass die für Jugendliche und Auszubildende geltenden Gesetze, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Dafür arbeiten wir eng mit dem Personalrat zusammen und leiten Vorschläge und Beschwerden weiter.
Unsere allgemeinen Aufgaben umfassen:
- Maßnahmen zu beantragen, die den jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden dienen, insbesondere in Fragen der Berufsausbildung und der Gleichberechtigung von weiblichen und männlichen Jugendlichen und Auszubildenden
- darauf zu achten, dass die zugunsten der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Vereinbarungen nach § 81, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden.
- Anregungen und Beschwerden von diesen Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.
Viele Azubis behalten ihre Probleme und Sorgen für sich, weil sie Bedenken um ihren Ausbildungsplatz haben.
Du brauchst keine Bedenken zu haben, mit uns zu sprechen. Gemeinsam mit Dir können wir eine Lösung erarbeiten, die wir vertraulich behandeln und nur mit Deinem ausdrücklichen Einverständnis weitertragen.
Dein Ausbildungsplatz ist dabei keineswegs gefährdet. Wir helfen Dir bei Differenzen mit Deine*r Ausbilder*in, anderen Azubis und Kolleg*innen.
- Wir berichten über aktuelle Fortschritte und Geschehnisse in der Hochschule. Außerdem planen wir gemeinsame Aktivitäten und bieten Raum für Verbesserungsvorschläge.
- Die Versammlung findet einmal Jährlich während der Arbeitszeit statt
- Die Freistellung wird im § 71 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG geregelt.
Schon gewusst?
Nach § 14 TVA-L BBiG hast du einen Freistellungsanspruch für insgesamt fünf Ausbildungstage, um dich auf die vorgeschriebenen Abschlussprüfungen vorzubereiten.
Hierzu musst du allerdings vorher einen Antrag in der Personalabteilung einreichen.
Diesen findest du im HELP-Portal (PA-A-3) oder direkt hier.
Auch als Auszubildende*r stehen Dir 5 Tage bezahlter Bildungsurlaub pro Jahr zu.
Weiter Informationen findest Du hier
- Das neue Berufsbildungsgesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten, damit ergeben sich gleichzeitig viele Änderungen.
- § 15 BBiG regelt beispielsweise nun, dass du für die Teilnahme an Prüfungen und zusätzlich an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freigestellt werden musst.
- Die gesamten Änderungen findest du auf der Internetseite des BMBF:
- Dafür klicke hier.