Studierendenbefragung

Die Hochschule führt jedes Jahr im Sommersemester eine Studierendenbefragung durch. Hierdurch wird den Bachelorstudierenden ab dem zweiten Semester sowie sämtlichen Masterstudierenden die Möglichkeit gegeben sich zu den folgenden Themen zu äußern:

  • Studiensituation und -bedingungen
  • Praxis- und Berufsbezug
  • Studium Generale
  • Studienplanung und -erfolg
  • Ausstattung
  • Serviceeinrichtungen
  • Auslandsaufenthalt(e)
  • Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung
  • Barriere- und diskriminierungsfreie Hochschule

Ziel der Studierendenbefragung ist die Verbesserung der Studienbedingungen und -qualität.

Die Befragung wurde durch die Stabsstelle Hochschulplanung und Qualitätssicherung (HP/QS) in Abstimmung mit den Fachbereichen und Einrichtungen entwickelt. In regelmäßigen Abständen werden die Inhalte überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Koordination, Durchführung und Auswertung obliegt HP/QS. Im Rahmen der Auswertung werden den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen Ergebnisberichte zur Verfügung gestellt. Aus den bereitgestellten Ergebnissen leiten diese dann Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen und -qualität ab und setzen diese um.

Ergebnisse der Studierendenbefragung können von Hochschulmitgliedern ab Herbst eingesehen werden.

Die Durchführung und Auswertung der Befragung erfolgt unter Wahrung der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Studierendenbefragung erfolgt entsprechend Art. 5, Abs. 1 b) EU-DSGVO (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten). Der Zweck der Verarbeitung ist die systematische Analyse und Sicherung der Qualität von Studium und Lehre an der Hochschule Emden/Leer. Eine Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten, in einer mit diesem Zweck nicht zu vereinbarenden Weise, erfolgt nicht. Die Legitimation (Art. 5, Abs. 1 b) EU-DSGVO (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6, Abs. 1 a und c) EU-DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) ist nach § 5, Abs. 1 NHG (Evaluation von Forschung und Lehre) in Verbindung mit § 17, Abs. 1-4 NHG (Verarbeitung personenbezogener Daten) gegeben.

Das Wichtigste in aller Kürze:

  • Die Befragung wird unter strenger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durchgeführt.
  • Es werden keine Studierendendaten an Dritte weitergegeben.
  • Die Antworten in den Fragebögen werden nur für Zwecke der Qualitätssicherung von Lehre und Studium verwendet.
  • Die Daten der Befragten sind nach der Eingabe anonym und nicht mit Studierendendaten verknüpfbar.
  • Es werden keine statistischen Auswertungen unter Einbeziehung von Personendaten angefertigt.
  • Die Ergebnisse werden in einer Berichtsform veröffentlicht, die einen Rückschluss auf einzelne Personen nicht zulässt. Beispielsweise werden keine Auswertungen vorgenommen, wenn die Fallzahl bei einer Frage nicht mindestens n = 5 beträgt.

Die Mailadressen der Studierenden werden für den Versand der Einladungen durch das Immatrikulations- und Prüfungsamt zur Verfügung gestellt.

Basis hierfür ist § 5, Abs. 1 NHG (Evaluation von Forschung und Lehre) in Verbindung mit § 17, Abs. 1-4 NHG (Verarbeitung personenbezogener Daten) sowie ein unter anderem von der Datenschutzbeauftragten sowie dem Vizepräsident für Studium und Lehre genehmigter Antrag auf Herausgabe personenenbezogener Daten.

Im Zuge des Antrags ist, gemäß Art. 5, Abs. 1 c) EU-DSGVO (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten), auf Datenminimierung geachtet worden.

Die Kontaktdaten der Studierenden werden immer gesichert und getrennt von den Befragungsdaten auf einem externen Speichermedium gespeichert. Eine Verbindung von Kontaktdaten mit Befragungsergebnissen darf und wird zu keinem Zeitpunkt hergestellt.

Diese Adressen werden ausschließlich zur Durchführung der Befragung verwendet und nach deren Abschluss wieder gelöscht.

Den Mailadressen wird vor dem Versand der Serienemails ein Link mit individuellem Zugangscode zugeordnet, mit dem sich die Studierenden in die Online-Befragung einloggen.

Mit Hilfe dieses Codes können die Befragten zum einen an der Online- Befragung teilnehmen (der Schutz vor so genannten "Fremdausfüllern" ist damit ausreichend gewährleistet).

Eine Zuordnung des Zugangscodes zu den Antworten im Fragebogen ist nicht möglich, da die Zugangscodes nicht in den Befragungsdaten enthalten sind.

Für die Auswertung der zentralen Studierenden- und Ehemaligenbefragungen ist die Stabsstelle Hochschulplanung und Qualitätssicherung zuständig.

Die Stabsstelle stellt den Fachbereichen und Einrichtungen über einen zugangsbeschränkten, zentralen Speicherort Ergebnisberichte der einzelnen Befragungen auf verschiedenen Ebenen zur Verfügung, insofern die Rücklaufzahlen dies zulassen. In der Regel beträgt die Mindestanzahl an Rückläufern n = 5 für eine Berichterstellung. Die Befragungsergebnisse werden nur in aggregierter und anonymisierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf Einzelpersonen möglich ist.

Ausgewählte Befragungsergebnisse werden in aggregierter und anonymisierter Form von der Hochschule veröffentlicht.

Eine Weitergabe von Rohdaten von Befragungen erfolgt nicht.

Ergebnisse der Studierendenbefragung können ab Herbst eingesehen werden.