Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz besitzen, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass. Innerhalb von 2 Wochen nach der Einreise nach Deutschland müssen Sie sich jedoch beim Einwohnermeldeamt anmelden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines außereuropäischen Landes besitzen, benötigen Sie ein Visum (Kategorie D). Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum zu Studienzwecken benötigen oder ob Sie den erforderlichen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken erst nach der Einreise erhalten können, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und wie lange Sie planen, in Deutschland zu bleiben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt.
Es ist wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich über die notwendigen Formalitäten zur Beantragung eines Visums erkundigen. Wir raten Ihnen, rechtzeitig ein Visum zu beantragen, da die Bearbeitung des Visumantrags in der Regel mehrere Wochen dauert.
Für weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an eine der deutschen Auslandsvertretungen, d. h. an die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat der deutschen Botschaft in Ihrem Heimat- oder Wohnsitzland.
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Bürgerbüro Emden:
Frickensteinplatz 2, 26721 Emden (in German only):