Anerkennung/Anrechnung von Prüfungs-und Studienleistungen

Nach Immatrikulation in den gewünschten Studiengang an unserer Hochschule können Sie einen Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen stellen.

  • Anerkennung bedeutet, dass Studien- und Prüfungsleistungen in den Studiengang eingebracht werden, die außerhalb des aktuell studierten Studiengangs erbracht wurden. Die anerkannten Module müssen dann nicht mehr absolviert werden.
  • Im Rahmen einer Anrechnung können Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aus Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Berufstätigkeit berücksichtigt werden, wenn diese mit den Lernergebnissen des Studiums gleichwertig sind.

Mit folgendem Link können Sie sich den Antrag herunterladen:

Bei Fragen stehen Ihnen die MItarbeiter*innen des Immatrikulations- und Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.

 

Prozess Anerkennung/Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen