Anerkennung/Anrechnung von Prüfungs-und Studienleistungen
Nach Immatrikulation in den gewünschten Studiengang an unserer Hochschule können Sie einen Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen stellen.
- Anerkennung bedeutet, dass Studien- und Prüfungsleistungen in den Studiengang eingebracht werden, die außerhalb des aktuell studierten Studiengangs erbracht wurden. Die anerkannten Module müssen dann nicht mehr absolviert werden.
- Im Rahmen einer Anrechnung können Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aus Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Berufstätigkeit berücksichtigt werden, wenn diese mit den Lernergebnissen des Studiums gleichwertig sind.
Mit folgendem Link können Sie sich den Antrag herunterladen:
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
- Antrag auf Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen
Bei Fragen stehen Ihnen die MItarbeiter*innen des Immatrikulations- und Prüfungsamtes gerne zur Verfügung.