FAQ zum Meldeverfahren

Bitte melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit mit Hilfe des webbasierten Formulars im eAU-Portal der Hochschule Emden/Leer (Link s. o.).

Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihren FB bzw. Ihre OE über die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Dies können Sie im Zuge der Meldung über das Webformular oder auf einem anderen Kommunikationsweg erledigen.

Hinweise zur Anzeige- bzw. Nachweispflicht erhalten Sie hier.

 

Da keine Veränderung der Situation stattgefunden hat, ist keine erneute Meldung an die Personalabteilung erforderlich.

Bitte informieren Sie unbedingt Ihren FB bzw. Ihre OE über Ihre weiter andauernde Arbeitsunfähigkeit und nutzen Sie dafür einen Kommunikationsweg außerhalb des eAU-Portals.

Bitte berücksichtigen Sie zudem die Hinweise, ab welcher Erkrankungsdauer eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist. Hinweise zur Nachweispflicht erhalten Sie hier.

Bitte melden Sie die Dauer Ihrer festgestellten Arbeitsunfähigkeit mit Hilfe des webbasierten Formulars im eAU-Portal.

Zur Verwaltungsvereinfachung bitten wir um ebenfalls um Vorlage einer Ausfertigung der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ohne Diagnoseschlüssel). Diese können Sie mit Hilfe des Portals hochladen.

Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihren FB bzw. Ihre OE über die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Dies können Sie im Zuge der Meldung über das Webformular oder auf einem anderen Kommunikationsweg erledigen.

Bitte melden Sie die Dauer Ihrer festgestellten Arbeitsunfähigkeit mit Hilfe des webbasierten Formulars im eAU-Portal.

Zur Verwaltungsvereinfachung bitten wir um ebenfalls um Vorlage einer Ausfertigung der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ohne Diagnoseschlüssel). Diese können Sie mit Hilfe des Portals hochladen.

Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihren FB bzw. Ihre OE über die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Dies können Sie im Zuge der Meldung über das Webformular oder auf einem anderen Kommunikationsweg erledigen.

Zur Vermeidung von Fehlerquellen (Datenübertragung etc.) und aufgrund einer Verwaltungsvereinfachung bittet die Personalabteilung um Vorlage einer Ausfertigung der ärztlichen Bescheinigung (ohne Diagnoseschlüssel)- vorzugsweise digital mit Hilfe der Meldung im eAU-Portal.

Über das eAU-Portal gelangen Sie zur Meldung der Wiederaufnahme der Beschäftigung nach Arbeitsunfähigkeit.

Bitte informieren Sie auch Ihren FB bzw. Ihre OE darüber, dass Sie wieder arbeitsfähig sind.
Dies können Sie im Zuge der Meldung über das Webformular oder auf einem anderen Kommunikationsweg erledigen.

Eine Meldung über das eAU-Portal ist nicht vorzunehmen.
Erst wenn Sie den darauffolgenden Tag weiterhin erkrankt sind, melden Sie dies bitte über das eAU-Portal (siehe "Ich bin ganztägig arbeitsunfähig erkrankt. Was muss ich tun").

Bitte informieren Sie unbedingt Ihren FB bzw. Ihre OE über Ihre über Ihre akute und ggf. weiter andauernde Arbeitsunfähigkeit und nutzen Sie dafür einen Kommunikationsweg außerhalb des eAU-Portals.

Hinweise zum Eintragen in das Zeiterfassungssystem (online oder am Terminal) finden Sie im HELPP unter "Arbeitszeiterfassung - Leitfaden".

Obwohl die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung derzeit noch nicht für privat Versicherte gilt (hier gibt es weiterhin den "gelben Schein"), aber in Planung ist, ist das Verfahren hinsichtlich der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit seitens der Hochschule bereits jetzt das gleiche wie für gesetzlich Versicherte.

Sollte Ihnen bekannt sein, dass es aufgrund eines Störfaktors (z. B. Internetausfall) zu einem Problem hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Krankenkasse und Arztpraxis gekommen ist, so müssen Sie die von Ihrer Arztpraxis in Papierform ausgegebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Mail an die Personalabteilung übersenden. Nur so können Sie in dem Fall Ihrer Nachweispflicht beim Arbeitsgeber nachkommen.

Bitte füllen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt ebenfalls das webbasierte Formular aus und geben Sie unter Bemerkung an, dass Sie sich im Krankenhaus befinden bzw. ein Krankenhausaufenthalt geplant ist. I.d.R. werden keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vom Krankenhaus ausgegeben, reichen Sie aber bitte den Entlassungsschein digital in Verbindung mit dem webbasierten Meldeformular hinsichtlich der Wiederaufnahme ein.

Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihren FB bzw. Ihre OE über die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Dies können Sie im Zuge der Meldung über das Webformular oder auf einem anderen Kommunikationsweg erledigen.

Das Meldeformular im eAU-Portal ist in folgenden Situationen auszufüllen:

  1. Meldung einer Ersterkrankung
  2. Meldung des Erhalts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  3. Meldung der Wiederaufnahme der Beschäftigung nach einer Arbeitsunfähigkeit

In allen Fällen sollten Sie stets auch Ihren FB bzw. Ihre OE informieren. Dies können Sie im Zuge der Meldung über das Webformular oder auf einem anderen Kommunikationsweg erledigen.

Wenn es Ihnen aus krankheitsbedingten Gründen z. B. bei intensivmedizinischer Betreuung unmöglich ist, die Personalabteilung zur unterrichten, liegt keine schuldhafte Verzögerung vor. Eine Information hat dann entweder durch Angehörige oder nach Besserung des Gesundheitszustandes zu erfolgen.