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Der Personalrat gibt hier Antworten zu vielen Fragen in der „Corona-Zeit“.
Natürlich stehen wir Euch auch persönlich per Mail oder Telefon (04921) 807-1733 zur Verfügung, wenn Ihr weitere Informationen oder Ratschläge benötigt!
Findet unsere Kontaktinformationen in unserer Teamliste. Hier findet Ihr die aktuellen Dienstvereinbarungen.
CORONA:
- In einem eigenen begründeten Verdachtsfall auf eine SARS-CoV-2-Infektion bzw. einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion helft Ihr der Corona-Taskforce der Hochschule dadurch, dass Ihr den COVID-19-Meldebogen ausfüllt und absendet. Die Taskforce nimmt dann umgehend Kontakt zu Euch auf und bespricht sich mit Euch.
- IMMER: Sollte es einen begründeten Verdacht geben, dass Ihr Euch mit dem SARS-CoV-2 infiziert habt, ruft umgehend Euren Hausarzt, das Krankenhaus oder die Notfallnr. 116117 an. Begebt Euch keinesfalls selbst zu Eurem Arzt! Nehmt anschließend ggf. Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf.
Genau das! Es gibt zurzeit keine generelle Regelung, wie z.B. Vertrauensarbeitszeit für alle. Aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeitgeber*innen nutzen können, wie z.B. Gewährung von Sonderurlaub nach § 29 (3) TV-L, bei dem dann die 3 möglichen Tage in Stunden umgerechnet werden könnten, so dass man wieder einen „Arbeitszeitpuffer“ hat. Wir verstehen und wissen, dass einige Personengruppen besonders betroffen sind. Eltern, insbesondere Alleinerziehende, Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen im eigenen Haushalt, Beeinträchtigte oder Abteilungen in denen es nur schwer möglich ist Home-Office durchzuführen sind da besonders zu nennen. Uns ist auch bekannt, dass vorhandener Urlaub oder Überstunden von Eltern für die Überbrückung der Ferienzeiten häufig benötigt werden oder, dass Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen Urlaubstage für intensive Pflegezeiten oder Operationen benötigen. Wir vom Personalrat helfen Euch bei der Erarbeitung Eurer Lösung -aber auch die Kolleg*innen der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsstelle.
Die Hochschule gibt hierzu unter den FAQ für Beschäftigte eine Antwort: „Mitarbeiter*innen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko aufgrund relevanter Vorerkrankungen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) werden unter Fortzahlung der Bezüge von der Anwesenheitspflicht freigestellt. Die Freistellung erfolgt in Absprache mit den Vorgesetzen, die die entsprechenden Informationen an die Personalsachbearbeitungen weiterleiten. In diesem Zeitraum werden die Arbeitstage mit der individuellen Sollzeit automatisch gutgeschrieben (kein Aufbau von Plus- oder Minusstunden durch diese Maßnahme). Bereits beantragte Urlaubstage bleiben davon unberührt. Die Hochschule begrüßt es, wenn Sie in dieser Zeit die Möglichkeiten des häuslichen Arbeitens nutzen. Ein gesondertes Antragsverfahren für die häusliche Arbeitsleistung entfällt für diese Zeit.“ In der Zeiterfassung wird „GT Sonderurlaub“ eingetragen. Diese Regelung bedeutet, dass Ihr Euch, wenn Ihr zur Risikogruppe gemäß RKI-Definition gehört, auf formlosen Antrag (per Mail unter Einbeziehung der/des Vorgesetzten an die Personalabteilung) von der Anwesenheitspflicht freistellen lassen könnt. Das Entgelt wird weiterhin gezahlt. Es wird – sofern Ihr die Möglichkeit habt – natürlich sehr darauf abgestellt, dass von Zuhause aus gearbeitet wird. Dies ist auch mit individueller, selbst gestalteter Weiterbildung möglich: Lernt oder frischt eine Fremd- oder Programmiersprache auf, lest eine Betriebsanleitung oder Handbuch, arbeitet konzeptionell (dazu unten mehr). Freigestellte Kolleg*innen erfassen in dieser Zeit selbst keine Arbeitszeit, dass macht die Personalabteilung. Wenn Ihr wieder zur Arbeit zurückkommt, wird Euer Zeitkonto so aussehen wie vor der Freistellung oder es wird spätestens dann richtiggestellt.
Grundsätzlich bleibt bereits beantragter/genehmigter Urlaub gültig. Es kann auch in dieser Zeit Urlaub genommen werden. Trotzdem, dass im Urlaub nicht gearbeitet wird, solltet Ihr Euch auf dem Laufenden halten (also Mails bzgl. Corona-Krise lesen und die Homepage regelmäßig ansehen). Ihr könnt Euren Urlaub auch zurückschreiben lassen. Resturlaub aus 2019 muss bis spätestens 30.09.2020 abgegolten sein. Wir wissen nicht, was nach Wiederaufnahme des regulären Betriebs alles auf uns zukommt – in manchen Bereichen kann es vorkommen, dass Urlaub dann nicht in dem Umfang wie gewünscht genommen werden kann. Es müssen aber immer die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden – sprecht rechtzeitig mit Euren Vorgesetzten über eure Planungen, damit einvernehmliche Lösungen gefunden werden können. Der Deutsche Gewerkschaftsverbund äußert sich wie folgt: „Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen in den Urlaub schicken. Ausnahmen gelten für sog. Betriebsferien. Betriebsferien müssen mit dem Betriebsrat/Personalrat –falls es einensolchen gibt -vereinbart werden [...]“ (https://www.dgb.de/themen/++co++b0b5f116-69cd-11ea-b9ef-52540088cada). In der jetzigen Zeit sind jedoch alle Flexibilisierungen zu beachten und es ist nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, um die derzeitige Situation zu überbrücken. Solltet ihr aus gegebenen Gründen nicht vollumfänglich im Home-Office arbeiten können, dann nutzt alle Flexibilisierungsmöglichkeiten, dazu gehört auch Urlaub.
Bei der Telearbeit wird meist überwiegend von Zuhause aus gearbeitet. Der Unterschied liegt in der Regelmäßigkeit (feste Arbeits-/Erreichbarkeitszeiten) und der Ausstattung mit den benötigten Geräten und Arbeitsmaterialien für das Büro daheim. Das vornehmliche Ziel der Telearbeit ist eine erhöhte Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu gibt es eine gesonderte Dienstvereinbarung. Vielleicht nutzt Ihr diese Gelegenheit, um auszuprobieren, ob ein regelmäßiges „Home-Office“ oder Telearbeit für Euch auch nach der „Corona-Zeit“ eine Option ist.
Die Arbeitszeit kann online im Zeiterfassungssystem eingetragen werden. Der Arbeitszeitrahmen umfasst die Tage Montag bis Freitag und die Zeiten von 6 Uhr bis 20 Uhr. Solltet Ihr Zeiten außerhalb einbuchen, werden diese nicht automatisch gewertet! Für diese anderen Tage und Zeiten benötigt Ihr - für diese sogenannte Mehrarbeit - eine Genehmigung des/der Fachvorgesetzten. Wir raten zur einer schriftlichen und vorab eingeholten Genehmigung, z.B. per E-Mail. Es gibt eine zusätzliche Dienstvereinbarung zur elektronischen Zeiterfassung und eine Anleitung im HELPP (https://sigweb.hs-emden-leer.de/p/portal#/file/3e0920b681b14180b06a0126944dee19).