Fördermöglichkeiten
Studienaufenthalte im Ausland können über Auslands-BaföG gefördert werden. Für Fragen zur Kombination Auslandsbafög/ ERASMUS+ oder Auslandsbafög/ PROMOS etc. wenden Sie sich bitte an das International Office.
Ein monatliches Stipendium, keine Studiengebühren im Ausland. Detaillierte Informationen auf den Seiten des International Office.
PROMOS ist ein Förderprogramm für Auslandsaufenthalte, die nicht über ERASMUS+ gefördert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des International Office..
Weitere Stipendienmöglichkeiten gibt es beim Deutschen Akademischen AustauschdienstDAAD.
Die Ranke-Heinemann-Stiftung vergibt Stipendien für Studienaufenthalte in Australien und Neuseeland.
Für das Auslandsstudium besteht die Möglichkeit, den Beitrag für Ihr Semesterticket zurückerstatten zu lassen (Informationen, Voraussetzungen der Rückerstattung, Fristen und Anträge beim AStA und Immatrikulations-und Prüfungsamt).
Hinweis zu Beurlaubung
Wenn Sie für das Auslandssemester eine Beurlaubung beantragen möchten, sind folgende Hinweise zu beachten, je nachdem, ob das Auslandssemester Bestandteil des Curriculums (siehe Punkt 1) oder nicht Bestandteil des Curriculums ist (siehe Punkt 2):
Eine Beurlaubung für das Pflichtauslandssemester kommt nicht in Betracht, da es Pflichtbestandteil des Studiums ist. Wenn statt des Pflichtsemesters ein Auslandsjahr, bspw. zum Erwerb eines Doppelabschlusses, absolviert wird, sollte ggf. eine Beurlaubung für ein Semester des Auslandsjahres in Betracht gezogen werden. Details zu den Modalitäten der Beurlaubung und weitere Informationen siehe Voraussetzungen, Fristen und Anträge beim Immatrikulations-und Prüfungsamt.
Es besteht die Möglichkeit zur Beurlaubung. Weitere Informationen siehe Voraussetzungen, Fristen und Anträge beim Immatrikulations-und Prüfungsamt.