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Handlungsmöglichkeiten bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Sie sind nicht selbst Schuld!

Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, Sie sexuell zu belästigen!

Wie Sie sich zunächst verhalten können:

  • Ignorieren bzw. Rückzug aus der Situation – diese Strategie kostet am wenigsten Kraft, allerdings wird dies meist auch als Zustimmung gewertet, so dass die Belästigungsversuche oft nicht eingestellt werden. 
  • Teilen Sie der Person, die Sie diskriminiert, mit, welche Verhaltensweisen Sie als diskriminierend empfunden haben - ggf. im Beisein von Dritten. Dabei sagen Sie ganz klar, was Ihnen missfällt und was unterlassen werden soll. Dies kann höflich, aber bestimmend geschehen. Formulieren Sie Ihre Erwartungen für ein zukünftiges angemessenes Verhalten. 
  • Sie sagen ganz klar STOPP! und holen sich sofort Unterstützung (wenn möglich), sofern Sie nicht in Ruhe gelassen werden. Vorsicht: Diese Verhaltensweise kann Aggressionen verstärken oder hervorrufen! 
  • Hilfe holen: Scheuen Sie sich nicht, auch Unbekannte anzusprechen – i.d.R. greifen Leute ein, wenn man sie direkt dazu auffordert. 
  • Oft gibt es keine Zeuginnen oder Zeugen für sexualisierte Diskriminierung. Dokumentieren Sie Zeit, Ort und Umstände des Vorfalls, um ggf. eine Beschwerde zu untermauern.
  • Holen Sie sich Unterstützung: Beraten Sie sich mit Personen in Ihrem unmittelbaren Umfeld. Suchen Sie das Gespräch mit einer Person Ihres Vertrauens innerhalb oder außerhalb der Hochschule. Wenden Sie sich an die Vertrauenspersonen an der Hochschule für eine Erstberatung zur Orientierung.

Handlungsmöglichkeiten für Unterstützer*innen

  • Sollte sich eine betroffene Person an Sie wenden, hören Sie erst mal in Ruhe zu und nehmen Sie die Wahrnehmung der*des Betroffenen ernst, ohne sie zu bewerten. Machen Sie keine Vorwürfe und setzen Sie nicht unter Druck. Beachten Sie, dass es KEINE Rechtfertigung für sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt gibt.
  • Unternehmen Sie nichts gegen den Willen der betroffenen Person. Auch wenn Sie selbst Wut und Empörung empfinden und gerne stellvertretend handeln möchten, achten Sie das Selbstbestimmungsrecht der/des Betroffenen. Lassen Sie Zeit, um mit der Situation umzugehen und suchen Sie gemeinsam nach Handlungsoptionen.
  • Ermutigen Sie die betroffene Person, sich Hilfe zu holen: Sie kann sich an die Vertrauenspersonen an der Hochschule für eine Erstberatung zur Orientierung wenden.
  • Sollten Sie sich selbst in Ihrer Rolle als Unterstützerin bzw. Unterstützer überfordert fühlen, sprechen Sie das offen an und holen sich evtl. Hilfe für eine Erstberatung zur Orientierung, z.B. bei den Vertrauenspersonen oder den Gleichstellungsbeauftragten.

Anlaufstellen und Notfallnummern

Die Erstberatung der Hochschule und das Beschwerdewesen der Hochschule unterstützen Betroffene im Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Manchmal ist es für Betroffene aber auch notwendig, sich schnell aus einer bestimmten Situation zurückziehen zu können. Kontaktieren Sie in akuten Gefahren- und Notsituationen die Polizei (110). Falls Sie dringenden Beratungs- oder Handlungsbedarf haben, finden Sie unter diesem Link eine Liste mit Anlaufstellen und Hilfetelefonen.

Die Stadt Emden informiert auf Ihrer Seite ebenfalls über Anlaufstellen und Notfallnummern bei Gewalt an Frauen und Kindern.