Praxiskoordination Soziale Arbeit (B.A.)

Im Rahmen des Studiums BA Soziale Arbeit absolvieren die Studierenden ab dem 4. bis 6. Semester ein sechswöchiges Pflichtpraktikum in Vollzeit in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit.

Zudem besteht die Möglichkeit eines zweiten freiwilligen Wahlpflichtpraktikums in Vollzeit von 3 bis max. 6 Wochen. Dadurch können die Studierenden entweder zu Beginn des Studiums eine erste Orientierung für die Praxis Soziale Arbeit finden oder sich im späteren Verlauf des Studiums noch einmal in der Praxis vertiefen oder einen zweiten Bereich der vielen Tätigkeitsfelder Sozialer Arbeit kennenlernen. 

Die Praktika werden, je nach Modulbeschreibung, durch Lehrende der Hochschule in Form von Seminaren, Vorlesungen und Reflexionseinheiten flankiert.

Insbesondere liegen die Aufgaben der Praxiskoordinationsstelle Soziale Arbeit in folgenden Bereichen:

Ansprechperson für Studierende und Praxisstellen

Unterstützung bei der Praxisstellensuche

Inhaltliche und formale Prüfung der Praxisanträge und -verträge inklusive Genehmigung der Praxisphase

Überprüfung der Leistungsnachweise über die Durchführung des jeweiligen Praktikums