Einsicht in das Wählerverzeichnis:

 

  1. Wählen und gewählt werden darf nur, wer in das Wählerverzeichnis aufgenommen ist. Das Wählerverzeichnis ist über ein eigens für die elektronische Wahl angefertigtes Tool einsehbar (https://wahlen.hs-emden-leer.de).
  2. Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Wegen unrichtiger oder fehlender Eintragungen kann bis zum 22. Oktober 2025, 12:00 Uhr, bei der Wahlleitung Einspruch eingelegt werden.

 

Wahlvorschläge Hochschulwahlen 2025/26

Wahlvorschläge 2025

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Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen FBR (Fachbereichsrat) und FSR (Fachschaftsrat).
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