JA-Versammlung

Um mit den vertretenen jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden Kontakt aufzunehmen, wird mindestens jährlich eine JA-Versammlung durchgeführt.

Hier berichten wir über aktuelle Geschehnisse in der Hochschule, berichten über aktuelle Fortschritte und planen gemeinsame Aktivitäten.


FAQ zur JA-Versammlung

Die JA-Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Jugend- und Auszubildendenvertretung einberufen. Bei Bedarf können auch mehrere JA-Versammlungen in einem Jahr stattfinden.

Falls du Themenvorschläge oder Anliegen dazu hast, kannst du dich gerne hier jederzeit bei uns melden.

Ja, die JA-Versammlung muss sogar während der Arbeitszeit stattfinden.

 

Die Freistellung wird im  § 71 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG geregelt.

Die nächste JA-Versammlung findet in 2022 statt. Genauere Informationen hierzu werden wir frühzeitig hier oder per E-Mail bekannt geben.