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Finanzielle Förderung

Die Höhe der finanziellen Förderung beträgt für Bachelor- und Masterstudentinnen 1.800 € halbjährlich, für Promovendinnen 3.000 € halbjährlich. Ein Kinderzuschlag ist möglich (1. Kind 300 € halbjährlich, jedes weitere Kind 180 € halbjährlich).

Die Zusage über die finanzielle Förderung gilt für bis zu zwei Semester, also für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr. Nach einem Semester prüft die Hochschule, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind. Eine anschließende Förderung für einen weiteren Studienabschnitt ist möglich.

    Ideelle Förderung

    Darüber hinaus fördert die Hochschule den Kontakt der Stipendiatinnen untereinander im fem:talent pool, einem aktiven, lebendigen Netzwerk.  Diese ideelle Förderung erfolgt durch gemeinsame Veranstaltungen insbesondere im Bereich interdisziplinärer Austausch und Berufsvorbereitung sowie durch   selbstorganisierte Treffen. Die Teilnahme während des Bezuges der finanziellen Leistungen ist verpflichtend, eine weitere Mitgliedschaft nach Ende der finanziellen Förderung ist freiwillig möglich.

    fem:talent Stipendium