AUSLANDSAUFENTHALT MIT KIND
Einmal pro Semester bietet das International Office zusammen mit dem Familienservice eine spezielle Info-Veranstaltung an für Studierende mit Kind, die an einem Auslandsaufenthalt interessiert sind. Hier geht es zur Terminübersicht der Info-Veranstaltungen des International Office.
Außerdem können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. So können wir Sie gezielt beraten.
Hier sind einige nützliche Links, die Ihnen auch weiterhelfen können:
https://www.auslandsstudium-mit-kind.de/
Praxisbeispiele Sonderförderung: https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/beispiele-aus-der-praxis/foerderung-von-mobilitaet/de/ ==> Inklusion und Chancengerechtigkeit
Fördermöglichkeit von Auslandsstudienaufenthalten mit Kind: www.mawista.com/stipendium
Eine spezielle zusätzliche finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte (Studienaufenthalte/Praktika) können Studierende mit Kind erhalten, die ein Stipendium für ihren Auslandsaufenthalt erhalten:
Erasmus Programm
Voraussetzung: Ein eigenes Kind / eigene Kinder werden im Rahmen eines Erasmus geförderten Aufenthaltes mit ins Ausland genommen
Beantragung auch bei Mitreise des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen
Möglichkeit 1: Sonderförderung als pauschaler Zuschuss
Nachweis durch ehrenwörtliche Erklärung ==> zusätzlicher Nachweis kann nachgefordert werden, z. B. Reiseunterlagen oder Betreuungsnachweis vor Ort
Teilnehmer erhält zusätzlich zum monatlichen Ländersatz (ab SS 2025: LG1 600 €, LG2 und LG2 beide 540 €) ein monatliches „Top-up“ für Studierende mit „fewer opportunities“ von 250 € (bei Praktikumsaufenthalten zusätzliches Top-up von 150 €)
Werden beide Elternteile bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide das Top-up beantragen
Möglichkeit 2: Sonderförderung über einen Realkostenantrag:
Nachweis durch Geburtsurkunde des Kindes, Reiseunterlagen des Kindes, Betreuungsnachweis des Kindes im Ausland + Kostennachweise
Individualantrag (wird zusammen mit dem International Office erstellt), aus dem die durch den Auslandsaufenthalt bedingten realen Mehrkosten hervorgehen
Muss mindestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes durch das IO bei der nationalen Erasmus Agentur (DAAD) eingereicht werden
Nationale Agentur prüft und bewilligt förderfähige Mittel
Mögliche Förderung: auslandsbedingte Mehrkosten während der Mobilität bis zu jeweils 15.000 EUR/Semester und 30.000 EUR/Jahr
Abrechnung/Aufbewahrung der Originalbelege durch die HS Emden/Leer
Siehe auch: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/52181-auslandsstudium-und--praktikum-mit-kind/ ==> Ab Projekt 2022 auswählen
Allgemeine Informationen zum Erasmus Programm finden Sie unter diesen Links:
Erasmus Förderung für einen Studienaufenthalt im Ausland
Erasmus Förderung für eine Praktikumsaufenthalt im Ausland
Programme mit direkter Bewerbung beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Z. B. HAW International, DAAD Jahresstipendien, Kombinierte Studien- und Praxissemester
Ausgewählte Stipendiaten können folgende Leistungen beantragen:
Kinderzulage
Kinderbetreuungskosten
Verheiratetenzuschlag
Reisekostenzuschuss für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder
Versicherung für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner und Kinder
Weitere Informationen unter: https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/wichtige-hinweise-zu-daad-stipendien/ ==> Frage D7
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Programmen.