Allgemeines Notenschema „sehr gut“; „gut“; „befriedigend“; „ausreichend“. 

Nichtamtlicher Auszug:

§ 11 (2) Allgemeiner Teil (Teil A) der Prüfungsordnung für die Präsenz-Bachelorstudiengänge (BPO) der Hochschule Emden/Leer 

§ 14 (2) Allgemeiner Teil (Teil A) der Prüfungsordnung für alle Präsenz-Masterstudiengänge (MPO) der Hochschule Emden/Leer

 

1) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:  

 

Nummerische     Bewertung         

In Textform      

Beschreibung                                          

1,0; 1,3

sehr gut  

eine besonders hervorragende Leistung       

1,7; 2,0; 2,3

gut

eine erheblich über den durchschnittlichen
Anforderungen liegende Leistung

2,7; 3,0; 3,3

befriedigend  

eine Leistung, die in jeder Hinsicht
durchschnittlichen Anforderungen entspricht

3,7; 4,0

ausreichend

eine Leistung, die trotz ihrer Mängel den
Mindestanforderungen entspricht

5,0

nicht ausreichend   

eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt  

 

 2) Wird die Prüfungsleistung von zwei Prüfenden bewertet, errechnet sich die Note der Prüfungsleistung aus dem Mittelwert der von den Prüferinnen und Prüfern festgesetzten Einzelnoten.

 

 

Weitere Informationen: Immatrikulations- und Prüfungsamt/Ordnungen