Allgemeines Notenschema „sehr gut“; „gut“; „befriedigend“; „ausreichend“.
Nichtamtlicher Auszug:
§ 11 (2) Allgemeiner Teil (Teil A) der Prüfungsordnung für die Präsenz-Bachelorstudiengänge (BPO) der Hochschule Emden/Leer
§ 14 (2) Allgemeiner Teil (Teil A) der Prüfungsordnung für alle Präsenz-Masterstudiengänge (MPO) der Hochschule Emden/Leer
1) Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden:
Nummerische Bewertung | In Textform | Beschreibung |
---|---|---|
1,0; 1,3 | sehr gut | eine besonders hervorragende Leistung |
1,7; 2,0; 2,3 | gut | eine erheblich über den durchschnittlichen |
2,7; 3,0; 3,3 | befriedigend | eine Leistung, die in jeder Hinsicht |
3,7; 4,0 | ausreichend | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel den |
5,0 | nicht ausreichend | eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt |
2) Wird die Prüfungsleistung von zwei Prüfenden bewertet, errechnet sich die Note der Prüfungsleistung aus dem Mittelwert der von den Prüferinnen und Prüfern festgesetzten Einzelnoten.
Weitere Informationen: Immatrikulations- und Prüfungsamt/Ordnungen