Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

Wenn Sie während Ihres Studiums in den Semesterferien ein Praktikum machen wollen, zählt das als „normale“ Arbeit. Das gilt auch dann, wenn das Praktikum nicht bezahlt wird. Jeder Tag im Praktikum wird von Ihrem 120-Tage-Guthaben abgezogen.
Ausnahmen für Pflichtpraktika: Wenn Ihr Praktikum als so genanntes Pflichtpraktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist, dürfen Sie mehr arbeiten.

Die Hochschule Emden/Leer pflegt eine Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK).

Internationale Studierende haben die Möglichkeit in die Datenbank der IHK als Bewerberin bzw. Bewerber für ein Praktikum aufgenommen zu werden, mit der Chance, einen möglichen Arbeitgeber zu finden. >> Hier finden Sie das Informationsblatt.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse direkt an das International Office. Dort erhalten Sie dann weitere Informationen sowie ein Bewerberprofil.

Eine ideale Ergänzung zu Ihrem Studium sind Tätigkeiten als studentische Hilfskräfte zum Beispiel in zentralen Einrichtungen der Hochschule, in Projekten Ihres Fachbereiches oder in Arbeitsfeldern Ihrer Dozentin bzw. Ihres Dozenten.

Stellen für studentische Hilfskräfte sind in der Regel an schwarzen Brettern in der Hochschule ausgeschrieben, zum Beispiel im Sekretariat Ihres Fachbereiches, oder im Infosys.

>> Aktuelle Meldungen im Infosys

Ein Klassiker unter den Studentenjobs sind Jobs in Cafés, Bars oder Restaurants in der Stadt. Es gibt für Studierende aber auch die Möglichkeit, auf Messen zum Beispiel im Service mitzuarbeiten oder Familien im Alltag zu unterstützen (z.B. Babysitten, Einkaufen). 

In der Stadt Emden besteht für Studierende zudem oftmals die Möglichkeit einen Nebenjob auf dem wöchentlichen Obst-, Gemüse- und Blumenmarkt zu erhalten.

Stellenausschreibungen für Studentenjobs finden Sie zumeist in lokalen Zeitungen (z.B. Emder Zeitung) sowie in Supermärkten am schwarzen Brett. Aber auch für die Suche nach Studentenjobs in der Stadt lohnt es sich, sich persönlich nach Arbeitsmöglichkeiten in der jeweiligen Einrichtung zu erkundigen.

In Deutschland bestehen strenge Regeln über die Form der Arbeitsaufnahme von internationalen Studierenden während ihres Studiums in Deutschland. Wie viel Sie als internationaler Studierender arbeiten dürfen, ist rechtlich festgelegt. Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Wie viel Sie in Ihrem Nebenjob verdienen, hängt sehr stark von Ihren Kenntnissen, der Region und der Branche ab, in der Sie arbeiten möchten. In Deutschland gibt es seit 2015 einen Mindestlohn. Wie hoch er aktuell ist, können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachsehen.

Sie können einen Studentenjob ausüben und bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Wenn Sie aber regelmäßig mehr als 450 Euro verdienen, brauchrn Sie eine Steuernummer. Dann wird monatlich ein bestimmter Betrag von Ihrem Lohn abgezogen, den Sie zurückbekommen, wenn Sie am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben.

Wer in Deutschland fest angestellt ist, zahlt normalerweise Sozialabgaben. Dazu gehören die Beiträge für die Krankenversicherung, die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer nicht länger als zwei Monate am Stück oder auf das Jahr verteilt weniger als 50 Tage arbeitet, muss diese Abgaben nicht zahlen.

>> Finde hier alle wichtigen Informationen.