Zum Hauptinhalt springen

Keine Präsenzprüfungen im Januar

Hochschule stellt im Lockdown komplett auf Onlinelehre um

Vor dem Hintergrund des seitens der Bundesregierung beschlossenen verschärften Lockdowns setzt die Hochschule Emden/Leer ihren zum Teil wieder aufgenommenen Präsenzbetrieb im Januar aus. Damit reagiert die Hochschule auf die Appelle aller politischer Entscheidungsträger, jegliche nicht dringend notwendigen Zusammenkünfte und Reisen zu vermeiden.  „Wir halten wir es für nicht verantwortbar, im Januar Präsenzveranstaltungen und Präsenzprüfungen durchzuführen“, so Prof. Dr. Carsten Wilken, Vizepräsident für Studium, Lehre und Internationales.

Konkret bedeutet dies, dass an der Hochschule Emden/Leer bis auf weiteres keine Lehrveranstaltungen und keine Prüfungen in Präsenz stattfinden. Im regulären Prüfungszeitraum vom 16. Januar bis 06. Februar werden Prüfungen ausschließlich im Online-Format durchgeführt. Weitere Ausnahmen bezüglich Präsenzen an der Hochschule sind nur nach Antrag der Lehrenden auf Vermeidung unbilliger Härten über die Dekanate an das Präsidium möglich.

Geplant ist, dadurch nicht stattfindende (Präsenz-) Klausuren ab dem 01. März durchzuführen. Die Studierenden bleiben für diese Klausuren angemeldet; eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich. Ausgefallene Lehrveranstaltungen (insbesondere Labore und Praktika), die Anfang Januar noch hätten stattfinden sollen, sollen im Februar oder März 2021 nachgeholt werden.

Für den Fall, dass sich der Lockdown über einen längeren Zeitraum hinziehen sollte, erarbeitet die Hochschule derzeit verschiedene Szenarien. Diese werden auch die Termine für das Sommersemester 2021 und das nachfolgende Wintersemester betreffen.

Nach wie vor können Studierende, die an Online-Klausuren im Januar teilnehmen, aber über keinen ausreichenden Internet-Anschluss verfügen, das WLAN in der Hochschule nutzen. Hierfür müssen diese sich anmelden, damit die Infektionsschutzmaßnahmen optimiert werden können.

Sollten die Maßnahmen wegen anstehender Praxisphasen oder Auslandssemester zu unüberwindbaren Problemen führen, können betroffene Studierende einen Antrag auf Maßnahmen entsprechend der Vermeidung von Nachteilsausgleichen stellen. Dies kann eine alternative Prüfungsart zur Folge haben – wie etwa eine Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung. Ansonsten besteht die Möglichkeit, die Arbeit in der nächsten Klausurphase nachzuschreiben. „Ziel aller Maßnahmen ist es, auf der einen Seite alle nicht erforderlichen Kontakte an der Hochschule zu vermeiden, und gleichzeitig möglichst allen Studierenden den Abschluss des Semesters zu ermöglichen“, so Wilken.

Zurück