Zum Hauptinhalt springen

Professorin bringt Expertise in Bundesministerium ein

Carla Wesselmann in Sachverständigenbeirat „Versorgungsmedizinische Begutachtung“ bestellt

Als Professorin mit dem Schwerpunkt „Wissenschaften der Behinderung“ kann Prof. Dr. Carla Wesselmann von der Hochschule Emden/Leer ihre Expertise nun auch auf Bundesebene einbringen: Im September wurde sie in den Sachverständigenbeirat „Versorgungsmedizinische Begutachtung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gewählt. Aufgabe des Gremiums ist es, das Ministerium in der Weiterentwicklung versorgungsmedizinischer Grundsätze zu beraten – im Hinblick auf den aktuellen Stand in der Medizin, aberauch aus Sicht Teilhabewissenschaft.

Alle Mitglieder des Beirats üben ihre Tätigkeit unabhängig und unparteilich für die Dauer von vier Jahren aus. Rechtlich wurde dies durch den neu eingefügten Paragraphen 153a des Sozialgesetzbuchs 9 geebnet. Diese Novellierung habe den Verbänden, vertreten durch den Deutschen Behindertenrat, den Ländern und dem Ministerium die Benennung von Vertreter*innen mit Stimmrecht eingeräumt, so Wesselmann. Dies sei ein Novum, das einen umfassenderen Blick auf Behinderung, die Feststellung einer Behinderung sowie die Folgen von Schädigungen ermögliche. Damit werde auch der Grundsatz der Behindertenbewegung „Nichts über uns ohne uns“ umgesetzt. Dieser ist in die  UN-Behindertenrechtskonvention eingegangen und beinhaltet, dass Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, in für diese Zielgruppe relevante Entscheidungen mit einbezogen werden.

Die Überarbeitung der versorgungsmedizinischen Grundsätze - nun unter Berücksichtigung der Expertise aus den Bereichen des Rehabilitations- und Sozialrecht, der Teilhabewissenschaft und der Verbände - sei neben der rechtlichen Verpflichtung ein bedeutsamer Fortschritt für von Behinderung bedrohte und betroffene Menschen, erklärt Wesselmann. Denn die versorgungsmedizinischen Grundsätze stellen die verbindliche rechtliche Norm für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht dar. Nach ihrer Einschätzung werde die Überarbeitung einen diskussionsintensiven Prozess auslösen, um die bisher rein medizinische Perspektive auf Behinderung zu erweitern.

„Ich fühle mich geehrt, als Beraterin vom Ministerium benannt und berufen worden zu sein“, so Carla Wesselmann. Die Professorin wird in ihrer Situation als ertaubte Hörgeschädigte in den Sitzungen des Beirats sowie in den Arbeitsgruppen von Schriftdolmetschenden begleitet, die das gesprochene Wort in Schrift transferieren. „Auf dieser Grundlage kann ich mich nach bestem Wissen und Gewissen beratend für das Wohl von Behinderung bedrohten und betroffenen Menschen einsetzen“, betont die Professorin. Erste inhaltliche Beschlüsse könnten bereits in diesem Jahr gefasst werden.

Zurück