Promotion
Herzlich Willkommen auf der Informationsseite der Gleichstellungsstelle der Hochschule Emden/Leer zum Thema Promotion. Die Informationen auf dieser Seite sind in folgende Hauptthemen gegliedert
Allgemeine Informationen
Die Promotion ist die Verleihung des akademischen Grades einer Doktorin oder eines Doktors nach dem Anfertigen einer Dissertation (Doktorarbeit) mit abschließender mündlicher Prüfung. Je nach Verfahren findet diese Prüfung in Form einer Disputation (Verteidigung), eines Rigorosums oder eines Promotionskolloquiums statt. Die Hochschule Emden/Leer hat selbst kein Promotionsrecht, es besteht aber die Möglichkeit, eine kooperative Promotion anzufertigen.
Promotionsvorhaben sind individuelle Konstrukte mit zahlreichen Organisations- und Finanzierungsmöglichkeiten - entweder auf individueller Basis oder in strukturierten Promotionsprogrammen. Diese verschiedenen Varianten stellen wir mit ihren Vor- und Nachteilen im Folgenden dar. Außerdem werden die eigene Motivation und das persönliche Umfeld thematisiert, die bei jeder Promotion eine bedeutende Rolle spielen.
Am Anfang der Beschäftigung mit dem Thema Promotion stehen oft Fragen wie "Promovieren - ist das was für mich?" oder "Warum sollte ich promovieren?". Bei der Beantwortung dieser Fragen ist der Aspekt „Motivation“ ausschlaggebend: Eine intrinsische Motivation wie z.B. Spaß am wissenschaftlichen Arbeiten und Interesse an Forschung oder auch das Verfolgen eines Berufsziels, welches den Titel voraussetzt, ist ein guter Grund, die Herausforderung einer Promotion anzunehmen. Extrinsisch gesteuerte Motivatoren, wie z.B. das Erfüllen von Erwartungen anderer Personen oder die Idee, weiter zu studieren, weil dies einfacher erscheint als sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewähren, sollten hinterfragt werden. Auch ein Austausch mit anderen Promovend*innen, sei es ein Gespräch oder ein schriftlicher Erfahrungsbericht, ist empfehlenswert, um die eigenen Beweggründe zu reflektieren.
Die Phase der Promotion ist sehr zeitintensiv und hat dadurch auch Auswirkungen auf den privaten Bereich. Arbeit in den Abendstunden oder an Wochenenden und Feiertagen sind in einigen Phasen nicht außergewöhnlich. Hier kann je nach Situation mehr oder weniger erschwerend das einseitige Abhängigkeitsverhältnis von den Doktoreltern hinzukommen, wodurch Erwartungen an das Arbeitspensum und die Arbeitsqualität entstehen, die zur zusätzlichen Belastung werden können. Gerade in solchen arbeitsintensiven Situationen ist Unterstützung und Verständnis aus dem sozialen Umfeld (Familie, Freundeskreis, Partner*in) hilfreich, z.B. bei der Kinderbetreuung oder durch Entlastung bei Haushaltstätigkeiten. Neben der fachlichen Unterstützung durch Doktoreltern, Betreuer*innen und/oder Kolleg*innen ist somit ein stabiles, verständnisvolles, soziales Umfeld förderlich, um das Promotionsvorhaben erfolgreich abzuschließen.
Weitere Informationen und nützliche Tipps finden Sie hier:
Die Abbildung zeigt verschiedenen Möglichkeiten eines Promotionsvorhabens. Grundsätzlich wird zwischen Individual- und strukturierten Promotionen unterschieden.
Individualpromotionen sind die klassische Form der Promotion, bei der sich die Promovend*innen selbstständig um Finanzierung, Organisation und zumeist auch das Thema der Promotion kümmern. Im Gegensatz hierzu stehen strukturierte Promotionen, in denen Promovend*innen in das Programm des jeweiligen Promotionskollegs oder Promotionsstudiums eingebunden sind, wodurch Organisation und zumeist auch Finanzierung und Thema in einem festen Rahmen vorgegeben sind.
Im Folgenden sind die aufgezeigten Möglichkeiten samt ihrer Vor- und Nachteile detailliert erklärt.
Anstellung an einer Universität oder Fachhochschule/ Hochschule für angewandte Wissenschaften:
Die Anstellung als Wissenschaftliche*r Mitarbeitende*r auf einer Plan- oder Drittmittelstelle mit Promotionsmöglichkeit an einer Universität bedeutet, dass die Bezahlung über Haushaltsmittel oder Projektgelder (Drittmittel) erfolgt und die Promotion als Individualpromotion organisiert ist. Bei dem befristeten Arbeitsvertrag mit entsprechender Sozialversicherung ist sowohl der Stundenumfang, d.h. Teilzeit- oder Vollzeitstelle, als auch die Laufzeit zu beachten. Vollzeitstellen finden sich je nach Fachrichtung eher selten und auch die Dauer entspricht mit 2 bis 3-Jahresverträgen meist nicht der für das Verfassen einer Doktorarbeit notwendigen Zeit. Zu Beginn der Anstellung sollte festegelegt werden, welchen Arbeitszeitumfang das Promotionsvorhaben einnimmt und welcher Anteil an weiteren Tätigkeiten in Forschung und Lehre im Rahmen der Planstelle oder für die Projektarbeit bei einer Drittmittelstelle erwartet wird.
In Hinblick auf die Qualifizierung für eine spätere Professur können bei einer Anstellung an Universitäten oder Hochschulen bereits wertvolle Lehrerfahrungen gesammelt werden. Wichtig ist, sich entsprechende Lehrtätigkeiten in Umfang, Inhalt und Dauer bescheinigen zu lassen. Auch die Evaluationen der Lehrveranstaltungen sind wichtige Dokumente für eine etwaige Bewerbung für eine Professur.
Beschäftigung an einer Forschungseinrichtung:
An-Institute von Universitäten und Hochschulen sowie unabhängige Forschungseinrichtungen, z.B. Fraunhofer-, Helmholtz-, Max-Plack oder Leibniz-Institute, besitzen kein eigenes Promotionsrecht. Die Promotion erfolgt jeweils entweder als Individualpromotion oder in einem Graduiertenkolleg in Kooperation mit Universitäten. Die erstbetreuende Person hat somit einen Lehrstuhl an einer Universität, die Zweitbetreuung kann von einer Person aus dem Institut übernommen werden, die nicht zwangsläufig eine Universitätsprofessur innehaben muss. Die Plan- oder Drittmittelstellen mit Promotionsmöglichkeit in Teil- oder Vollzeit bieten eine Anstellung mit Sozialversicherung, wobei Umfang und Laufzeit der Verträge zu beachten sind. In der Regel finden sich Laufzeiten von 2 bis 3 Jahren. In beiden Fällen sollte zu Beginn der Umfang und die zeitliche Aufteilung zwischen stellenbezogener Tätigkeit, d.h. grundlegende Arbeit für das Institut oder das Projekt, und der Arbeit an der eigenen Disseration geklärt werden. Aufgrund der Fokussierung auf Forschung sind außeruniversitäre Institute i.d.R. sehr gut technisch ausgestattet, was für die eigene Ausbildung von Vorteil sein kann. Allerdings bietet sich in diesem Umfeld seltener die Möglichkeit, Lehrerfahrung zu sammeln.
Im Allgemeinen erfolgt die Vergütung während der Anstellung als Beschäftigte in der Wissenschaft nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) oder nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) . Weiterhin spielt in der Wissenschaft das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) eine wichtige Rolle. Hinsichtlich der Vor- und Nachteile der befristeten (Teilzeit-)Stellen im öffentlichen, akademischen Dienst sei auf die Initiative #ichbinHanna verwiesen. Hier machen Wissenschaftler*innen auf schwierige Arbeitsbedingungen wie Kettenverträge, Mehrarbeit und mangelnde Perspektiven aufmerksam. Eine weitere Herausforderung während der Promotion kann das doppelte Abhängigkeitsverhältnis darstellen. Dieses entsteht, wenn ein Doktorelternteil gleichzeitig auch die personalverantwortliche vorgesetzte Person ist.
Universitäten, z.T. auch Fachhochschulen/HAWs und (An-)-Institute, bieten neben Arbeitsstellen mit Promotionsmöglichkeit auch strukturierte Promotionsprogramme in Form von Promotionskollegs und/oder –studiengängen an. Diese Programme geben die Möglichkeit in einem bestimmten thematischen Rahmen und mit einem thematisch strukturierten Begleitprogramm aus verschiedenen Veranstaltungen in einer Gruppe von Promovierenden an der eigenen Promotion zu arbeiten. In manchen Fällen kann über das Programm auch eine Finanzierung durch ein Stipendium erfolgen. Teilweise können allerdings zusätzliche Studiengebühren anfallen. Vorteil ist die enge organisatorische und inhaltliche Begleitung durch das Programm sowie die Gruppe der Promovierenden, wodurch die Promotion zeitlich meist im Rahmen von wenigen Jahren abgeschlossen werden kann und eine Vertiefung bestimmter inhaltlicher Fragestellungen durch die Begleitveranstaltungen einfach zugänglich ist. Da keine Anstellung erfolgt, sind Kosten der Sozialversicherung in der Zeit selbst zu tragen. Auch Stipendien enthalten keine Sozialversicherung (s. Kapitel Stipendien). In einigen Fällen können im Rahmen der Programme Lehrerfahrungen gesammelt werden. Andernfalls bedarf es eigenem Engagement, durch Lehraufträge die praktische Lehrerfahrung für eine spätere Professur zu erlangen.
Stipendien:
Stipendien für Promotionsvorhaben können entweder als Stipendien zur Finanzierung des Lebensunterhaltes oder als Unterstützung der wissenschaftlichen Tätigkeit gewährt werden. Diese Stipendien unterscheiden sich daher hinsichtlich ihrer Höhe, Auszahlungsfrequenz, Gesamtlaufzeit und steuerlichen Veranlagung. Insgesamt ist zu beachten, dass durch den Bezug eines Stipendiums keinerlei Sozialversicherung gezahlt wird, d.h. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung müssen zusätzlich und eigenständig übernommen werden. Vorteil eines Stipendiums ist eine finanzielle Unabhängigkeit bzw. Entkopplung der Finanzierung von der Betreuung durch die Doktoreltern. Je nach Stipendienprogramm gibt es an das Stipendium geknüpfte Vorgaben, z.B. eine verpflichtende Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen oder Berichtspflichten. Eine besondere Form von Stipendien sind Stipendien im Rahmen von strukturierten Promotionsprogrammen, d.h. innerhalb von Promotionskollegs oder –studiengängen. Hier sind die Stipendien an die entsprechenden Vorgaben dieser Programme und dann auch zumeist auch an bestimmte Themenvorgaben für die Promotion gebunden. Sind Lehrtätigkeiten kein Teil des strukturierten Programmes, müssen Lehrerfahrungen selbstständig organisiert werden.
Industriepromotion:
Industrielle Forschungsabteilungen bieten für bestimmte Themen Stellen mit Promotionsmöglichkeit an. Die Promotion erfolgt dann ähnlich wie bei Forschungsinstituten in Kooperation mit Universitäten, da nur diese ein Promotionsrecht besitzen und die Erstbetreuung leisten dürfen. Die betreuende Person im Unternehmen kann, sofern sie promoviert hat, die Zweitbetreuung übernehmen. Vertragsdauer und Umfang sind jeweils an die Interessen des Unternehmens geknüpft und können mit der Dauer und dem Umfang einer Promotion übereinstimmen. Verbunden mit der entsprechenden Anstellung liegt eine Sozialversicherung vor. Die Promotion wird je nach Kooperationsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und der Universität als Individualpromotion oder im Rahmen eines Graduiertenkollegs durchgeführt. Hinsichtlich der Arbeitsaufteilung ist eine Absprache zwischen Firmeninteressen und eigenen Forschungsinteressen notwendig. In diesem Zusammenhang sollten neben Inhalten auch die zeitlichen Vorstellungen geklärt werden. Wird weiterhin nach der Promotion eine Karriere in der Lehre, an einer Universität oder Hochschule angestrebt, so ist es ratsam, zusätzlich zur Tätigkeit im Unternehmen während der Promotionszeit durch Lehraufträge Erfahrungen in der Lehre zu sammeln. Der Vorteil der praxisnahen, zielgerichteten Forschung in der Industrie mit meist guten technischen Forschungsbedingungen, steht oftmals im Kontrast zur zeitlichen Belastung durch eigene Forschung und Industrietätigkeit sowie einem möglichen Interessenskonflikt zwischen universitärer Betreuung und Unternehmensinteressen. Spezielle Regelungen müssen u.U. auch hinsichtlich der Veröffentlichung von Ergebnissen getroffen werden, da Firmengeheimnisse gewahrt werden müssen, wohingegen im wissenschafltichen Kontext Anerkennung aufgrund der Art und Anzahl von Publikationen gewonnen wird. Die Veröffentlichung von Patenten kann hier möglicherweise Abhilfe schaffen.
Die Publikation wissenschaftlicher Arbeiten betrifft zwei Bereiche der Promotion: Zum einen wird am Ende der Promotion die Doktorarbeit als schriftliche Ausarbeitung publiziert (Dissertation) und zum anderen sollten auch während der Promotionszeit erzielte Ergebnisse publiziert werden.
Im Rahmen der Dissertation gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie kann als Monographie oder als kumulative Dissertation veröffentlicht werden. Eine Monographie stellt die übliche Form dar, die fachspezifisch standardisiert gegliedert ist (z.B. Einleitung, Material und Methoden, Ergebnisse, Diskussion und Zusammenfassung). Eine kumulative Dissertation erfolgt durch die Publikation von einer durch die Prüfungsordnung festgelegten Mindestanzahl an Artikeln in Fachzeitschriften, die am Ende als Disserationsschrift zusammengefasst werden.
Das Publizieren von Forschungsergebnissen während der Promotion kann in Form von Artikeln in Fachzeitschriften erfolgen, die vorher von Personen aus dem gleichen Fachgebiet begutachtet werden (= peer-review). Diese Art des Publizieren ist in der Wissenschaft hoch angesehen. Forschungsergebnisse können aber auch in Form von Postern oder (Kurz-)Vorträgen auf Konferenzen präsentiert werden. Hier sind die Hürden des Begutachtungsprozesses geringer. Eine Sonderform des Publizierens ist das Verfassen von Patenten. Hier gelten besondere Voraussetzungen, die bestenfalls mit Unterstützung eines Rechtsbeistandes erfüllt werden müssen.
Grundsätzlich gilt bei allen Formen des Publizierens: Forschungsergebnisse sollten veröffentlicht werden, denn Forschung lebt vom Austausch und der Diskussion.
Informationen für Frauen
Frauen sind in der Wissenschaft unterrepräsentiert. Die folgenden Informationen geben einen Einblick in die aktuelle Geschlechterverteilung in der Wissenschaft, die Vereinbarkeit von Familie und Promotion und zeigen wissenswerte Fakten hinsichtlich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG).
Die Promotionszeit hält schöne aber auch schwierige Herausforderungen bereit, die schlussendlich zur fachlichen wie auch persönlichen Weiterentwicklung beitragen. Aktuelle Untersuchungen und Zahlen zeigen, dass Frauen vor besonderen Herausforderungen stehen, die durch die Pandemie noch verstärkt wurden und dass nach wie vor mehr Männer eine Promotion abschließen.
Eine dieser Herausforderungen ist beispielsweise der „gender care gap“.Dieser sagt aus, dass Frauen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden als Männer und somit weniger Zeit für Forschung und/ oder sonstige berufliche Tätigkeiten haben.
Ein weiterer signifikanter Unterschied zwischen den Geschlechtern wird beim Blick auf die Publikationen deutlich: Der sogenannte „gender publication gap“ zeigt, dass Frauen deutlich seltener die Erstautor*innenschaft verschiedener wissenschaftlicher Publikationen inne haben als Männer.
Der „Global Gender Gap Report 2022“ weist weitere gaps aus, die deutlich machen, vor welchen Herausforderungen Frauen, u.a. in der Wissenschaft, stehen. Die Gleichstellungsstelle der Hochschule Emden/ Leer bietet durch ihre Maßnahmen zahlreiche Unterstützungsangebote.
Das 2007 eingeführte Gesetz zu befristeten Arbeitsverträgen in der Wissenschaft- kurz Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) besagt, dass wissenschaftlicher Nachwuchs maximal zwölf Jahre befristet beschäftigt werden darf: Je sechs Jahre während der Promotion und sechs Jahre nach der Promotion in der sogenannten "Postdoc-Phase". Hintergrund des Gesetzes ist, dass eine gewisse Rotation in der wissenschaftlichen Arbeitswelt erzeugt werden soll. Ausführliche Informationen werden auf den Seiten des BMBF erklärt. Hinsichtlich der Vor- und Nachteile der befristeten (Teilzeit-) Stellen im öffentlichen, akademischen Dienst wird auf die Initiative #ichbinHanna verwiesen.
Nachwuchswissenschaftlerinnen gründen seltener eine Familie als Absolvent*innen, die außerhalb der Wissenschaft tätig sind. Der Anteil der Promovierenden mit Kind(ern) in Deutschland ist somit gering. Entsprechende Unterstützungsangebote sind sowohl gesetzlich als auch individuell an den jeweiligen Hochschulen verankert. Gemäß dem WissZeitVG darf wissenschaftlicher Nachwuchs maximal zwölf Jahre befristet beschäftigt werden. Promovierende mit Kind(ern) können diese Frist aber um zwei Jahre pro Kind verlängern. Mutterschutz und Elternzeiten werden zudem nicht auf die Höchstbeschäftigungsdauer von 12 Jahren angerechnet. Für die individuelle Unterstützung ist es empfehlenswert, sich an der jeweiligen Hochschule über Aktivitäten und lokalen Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. An der Hochschule Emden/Leer gitb es z.B. den Familienservice. Allgemeine Informationen bietet auch der Verein Familie in der Hochschule, in dem über 100 Universitäten & Hochschulen organisiert sind. Netzwerke, wie z.B. Mutterschaft und Wissenschaft bieten weitere Informationen für Mütter in der Wissenschaft.
Spezielle Angebote der Hochschule Emden/Leer
Die Hochschule Emden/Leer hat als Fachhochschule bzw. Hochschule für angewandte Wissenschaften kein eigenes Promotionsrecht. Es besteht aber die Möglichkeit einer kooperativen Promotion, die durch verschiedene Angebote unterstützt wird.
Das Projekt Förderung & Gewinnung von wissenschaftlichem Spitzenpersonal unterstützt Frauen auf dem Weg zur Professur und damit auch vor, während und nach der Promotion. Es werden Beratungen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Professur und Berufungsverfahren sowie Berufungsverhandlungen angeboten. Auch als „Nicht-Mitglied“ der Hochschule Emden/ Leer besteht die Möglichkeit, den Newsletter des Projektes zu abonnieren. Hier wird regelmäßig über Veranstaltungen, Ausschreibungen und aktuelle Themen der Gleichstellungsarbeit in der Wissenschaft informiert.
Kontakt: Spitzenpersonal
Promotion – ist das was für mich?“ „Wie gehe ich mit den persönlichen Herausforderungen der Promotionszeit um?“. Diese und weitere Fragen von Promovendinnen oder Promotionsinteressentinnen können in unserer Promotionsberatung besprochen werden.
Kontakt: Spitzenpersonal
Um den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs auf mehreren Qualifikationsstufen zu fördern, stellt die Hochschule fem:talent-Stipendien zu Verfügung. Zweck der Stipendien ist es, begabte Studentinnen und Promovendinnen, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben, zu fördern.
Kontakt: Fem:talent-Stipendium
Der Familienservice bietet Beratungen, Informationen und Angebote zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Promotion sowie ein vielfältiges Betreuungsangebot an.
Die Hochschule Emden/Leer ist mit dem "TOTAL E-Quality Prädikat" und dem "audit familiengerechte hochschule" ausgezeichnet. Des Weiteren ist sie Mitglied im Verein "Familie in der Hochschule e.V.". Dieser verfolgt u.a. das Ziel, Vereinbarkeit von Wissenschaft mit Familienverantwortung im deutschsprachigen Hochschulraum zu verankern. Mit ihrer Mitgliedschaft verplichtet sich die Hochschule zu festgelegten Standards für die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und (u.a.) Forschung.
Kontakt: Familienservice
Allen Promovierenden der Hochschule Emden/Leer stehen jährlich 500€ Promotionsförderung zu. Diese wird für Konferenzgebühren, Transkriptionskosten, Publikationskosten etc. nach Antragsstellung gewährt.
Kontakt: Christian Röben
An der Hochschule Emden/ Leer gibt es zur Zeit das Promotionskolleg "Soziale Arbeit: Devianz und Kohäsion" in Kooperation mit dem Fachbereich Soziale Arbeit und der Universität Vechta. Es bietet Austauschmöglichkeiten und Raum für kritische Diskussionen von Dissertationsprojekten im Bereich der Sozialen Arbeit.
In der 2021 von der Gleichstellungsstelle herausgegebenen Broschüre "Frauen für Wissenschaft – Wissenschaft für Frauen" geht es um zwei Perspektiven der Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen: Die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses und die Sensibilisierung für Genderaspekte in Lehre und Forschung. Vom Einstieg ins Studium über die Abschlüsse als Bachelor und Master, von der Promotionsphase über die berufliche Erfahrung bis hin zur Professur – die Broschüre ermöglicht einen persönlichen Einblick in alle Karrierestufen.
Weitere Informationen und nützliche Tipps finden Sie an folgenden Stellen:
- Ratgeber Promotion der ZEIT CAMPUS
- Ratgeber Promotion von academics
- Verein "Erste Generation Promotion"
- Verein "Arbeiterkind" - Promotionsberatung
- GEW Handbuch : Promovieren mit Perspektive
Desweiteren gibt es in den einschlägigen Portalen zahlreiche Podcasts zum Thema, wie z.B. die Podcast-Reihe "Abenteuer Promotion" der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.