Wege ins Studium

Hier finden Sie eine Auflistung der Voraussetzungen, die Sie zur Aufnahme eines Studiums benötigen. Wenn Sie feststellen, dass Sie diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, zeigen wir Ihnen hier geeignete Wege, die zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung führen. 

Bei Fragen setzten Sie sich mit der Zentralen Studienberatung in Verbindung

Eine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen für den Hochschulzugang in Niedersachsen finden Sie  bei der "Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen". Dort finden Sie auch weitere Informationen über ein Studium an den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie den Fachhochschulen: Studieren in Niedersachsen

Für unsere Bewerber/innen mit einem ausländischen Abschluss gelten besondere Bedingungen. Diese können Sie hier (Deutsch / English) nachlesen. 

Es gilt: Übertrifft die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze, so entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung.

Sollten Sie Interesse an einem zulassungsbeschränkten Studiengang haben und sich unsicher sein, ob Sie mit Ihrer Durchschnittsnote einen Platz bekommen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Ein Vorpraktikum als Bedingung zum Studium zugelassen zu werden, ist derzeit nur gefordert für die Studiengänge

  • Maschinenbau und Design
  • Wirtschaftsingenieurwesen (IBS)

Weitere Informationen über Inhalte und Dauer der jeweilig geforderten Vorpraktika erhalten Sie hier, wenn Sie den jeweiligen Studiengang auswählen.

Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ohne Hochschulreife/Fachhochschulreife (Z-Prüfung)

Studieninteressierte, die bisher noch keine Studienberechtigung besitzen, können sich über die Möglichkeiten des Erwerbs der Hochschul- bzw. Fachhochschulzugangsberechtigung (Z-Prüfung) informieren. Mit der Zulassung-Prüfung können Sie einen speziellen Fachhochschulzugang erwerben, der nur für den einen speziellen (den betreffenden) Studiengang, in dem Sie studieren möchten, gilt. Sie ist gedacht für Studieninteressierte, die sonst auf Grund Ihrer schulischen Abschlüsse keine Möglichkeit hätten, an einer Hochschule zu studieren.

Sollten Sie zu diesem Bewerber/-innenkreis gehören und sich für ein Studium interessieren, ist ein Informations- und Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeiterinnen der Zentralen Studienberatung unbedingt zu empfehlen.

Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung

Mit der Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung öffnet sich Interessierten mit beruflicher Vorbildung aber ohne Abitur der Weg in ein Studium an einer Niedersächsischen Hochschule.

Die Prüfung (auch Z-Prüfung oder Immaturenprüfung genannt) wird für einen selbst gewählten Studiengang abgelegt, unabhängig von der bisherigen beruflichen Ausrichtung. Vorab ist eine Vorbereitung erforderlich, die von verschiedenen Erwachsenenbildungsträgern angeboten wird. Eine Übersicht der vorbereitenden Einrichtungen ist über die niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung erhältlich.

Die rechtlichen Vorgaben sind durch das niedersächsische Kultusministerium in einer Verordnung (pdf) festgelegt.

Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig nach den Zulassungs-Voraussetzungen zu erkundigen. Wenden Sie sich für Auskünfte und allgemeine Informationen an die vorbereitenden Einrichtungen und die Hochschulen in Niedersachsen, die den gewünschten Studiengang anbieten.

Prüfungsaufbau

Die Prüfung ist zweigeteilt und umfasst einen Allgemeinen und einen Besonderen (fachspezifischen) Teil.

Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden über die vorbereitenden Einrichtungen, Volkshochschulen und andere Erwachsenenbildungsträger, organisiert und abgenommen. Bitte wenden Sie sich an die örtlichen Einrichtungen Bildungsvereinigung Arbeit und Leben oder Volkshochschule Emden.

Dagegen werden die Prüfungen für den Besonderen Teil von der Hochschule organisiert und durchgeführt, an der anschließend das Studium aufgenommen werden soll.

Voraussetzungen zur Anmeldung zur Z-Prüfung

Für die Anmeldung müssen generell folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Bewerberin oder der Bewerber muss eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine als anerkannt geltende berufliche Ausbildung durch Prüfung abgeschlossen und danach mindestens zwei Jahre lang in diesem Beruf hauptberuflich tätig gewesen sein.

An die Stelle der vorstehend genannten Voraussetzungen der Berufsausbildung und anschließender mindestens zweijähriger Berufserfahrung kann auch eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Berufsbereich treten, deren Anforderungen mit denen eines Ausbildungsberufes vergleichbar sind. Die selbstständige Führung eines Haushaltes mit verantwortlicher Betreuung mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person gilt als hauptberufliche Tätigkeit.

Darüber hinaus muss die Bewerberin oder der Bewerber durch ein Gutachten einer anerkannten Einrichtung der Weiterbildung oder einer Verwaltungs- oder Wirtschaftsakademie nachweisen, dass sie oder er sich intensiv auf die Prüfung vorbereitet hat. Das Gutachten kann auch erlangt werden durch eine Person, die ein Hochschulstudium abgeschlossen und eine Vorbereitung der Bewerberin/des Bewerbers in den Fächern des allgemeinen Teils der Prüfung auf Fachoberschulniveau gefördert hat.

Der Besondere Teil der Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an welcher der gewünschte Studiengang aufgenommen werden soll. Dafür kann die Teilnahme an einem Fachvorbereitungskurs erforderlich sein. Auskünfte erteilen die Hochschulen, die den gewünschten Studiengang anbieten.

Fachvorbereitungskurse für den Besonderen Teil werden an der Hochschule Emden/Leer in der Regel nicht angeboten. Die Vorbereitung erfolgt individuell in Absprache mit der Prüferin/dem Prüfer. Sollten sich ausreichend Studieninteressierte für einen Vorbereitungskurs finden, wird dieser nach Absprache angeboten

Anmeldung zur Z-Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit den erforderlichen Unterlagen beim Niedersächsischen Prüfungsamt für den Erwerb einer fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung in Hildesheim.
Informationen dazu geben die vorbereitenden Einrichtungen.

Anmeldeschluss für die Prüfung ist der 1. Oktober des Jahres.
Die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.

Die Kontaktdaten des Prüfungsamtes sind im Folgenden aufgeführt:
 
Kontakt:
Zuständiges Prüfungsamt in Niedersachsen:


Prüfungsamt für die Prüfung zum Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)

Keßlerstraße 52
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 1695-269

Susanne Reinhold
susanne.reinhold|at|nlq.niedersachsen.de
http://www.nlq.niedersachsen.de

Bitte nehmen Sie bei Gesprächsbedarf Kontakt zu Birgit Tischner auf.
 

Birgit Tischner
Tel.: (04921) 807-1373
E-Mail: birgit.tischner|at|hs-emden-leer.de

Studieren mit oder ohne Abitur - unsere Hochschule ist offen für Sie!

Die Hochschule Emden/Leer beteiligt sich an dem von Bund und Ländern initiierten Programm "Offene Hochschule". Damit wird die Öffnung der Hochschule für neue Zielgruppen angestrebt, um dem wachsenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Mit diesem Vorhaben soll insbesondere die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung erhöht werden. Ziel ist die Steigerung der Bildungschancen aller Bürgerinnen und Bürger sowie die Förderung des lebenslangen Lernens.

Ein besonderer Schwerpunkt der "Offenen Hochschule" liegt auf der Gruppe der beruflich Qualifizierten.

Mögliche Zielgruppen sind z. B.:

  • Meister und Techniker sowie Absolventen einer Fachschulausbildung nach § 53 und § 54 des Berufsbildungsgesetzes bzw. § 42 und § 42a der Handwerksordnung (mind. 400 Unterrichtsstunden), die durch ihre berufliche Qualifikation eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzen. (Weitere Informationen: § 18,4 NHG)
     
  • Beruflich Qualifizierte, die nach einer anerkannten dreijährigen Ausbildung und einer dreijährige Berufserfahrung eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes im Jahre 2010). An der Hochschule Emden/Leer gelten derzeit folgende fachliche Zuordnungen. Die Liste ist vorläufig und wird regelmäßig überarbeitet und ergänzt. Sollte Ihr Ausbildungsberuf nicht aufgeführt und Sie der Auffassung sein, dass er einem Studiengang fachlich nahe steht, wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Evtl. kann Ihr Anliegen dann im Rahmen einer Einzelfallprüfung bearbeitet werden.
     
  • Berufstätige, die nach dem Abitur oder der FH-Reife eine Ausbildung abgeschlossen, aber noch keine akademische Ausbildung absolviert haben
     
  • Berufstätige mit abgeschlossenem Erststudium, die Interesse an einem Weiterbildungsstudium haben
     
  • Berufsrückkehrer/-innen
     
  • Ausländische Studieninteressierte
     

Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören und sich für eine Weiterbildung oder ein Studium interessieren, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen der Zentralen Studienberatung.

Zugangsvoraussetzung

Sie wissen nicht, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium erfüllen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns in der Studienberatung auf.

Vorbereitungskurse

Vorbereitung auf ein Studium

Da für ein Studium in den Fachbereichen Seefahrt, Technik und Wirtschaft mathematische Grundlagen vorausgesetzt werden, bietet die Hochschule  Emden/Leer verschiedene Angebote, um sich auf ein Studium vorzubereiten.

Erfahrungsgemäß sind die meisten Studienanfängerinnen und -anfänger vom geforderten Eingangsniveau gerade in der Mathematik überrascht und haben während des ersten Semesters erhebliche Startprobleme. Obwohl die Mathematik selbst ein Unterrichtsfach ist, werden gewisse Grundlagen bereits ab Studienbeginn vorausgesetzt. Um diese Lücke vor Beginn des Studiums zu schließen, werden für die Studiengänge in den Fachbereichen bzw. Abteilungen der Fachhochschule Vorbereitungskurse mit jeweils unterschiedlichen Inhalten und auch in verschiedener, sich ergänzender Lehr- und Lernform angeboten. Nutzen Sie zur Vorbereitung auf Ihr Studium die folgenden angebotenen Kurse:

Diese Kurse beginnen in der Regel eine Woche vor dem Studium. Eine Teilnahme ist unbedingt empfehlenswert.

Vorkurse und Brückenkurse in Mathematik zur Unterstützung des Übergangs von der Schule zur Hochschule bereiten Sie auf Ihr MINT-Studium vor. Hilfreich sind hierbei die Online Kurse OMB+ und VE&MINT.

Anrechnung vorhandener Kenntnisse

Anrechnung beruflich/schulisch erworbener Kenntnisse auf Studiengänge

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 28.06.2002 können „außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten (…) im Rahmen einer (…) Einstufung auf ein Hochschulstudium angerechnet werden, wenn (…) sie nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll.“

Für beruflich Qualifizierte bedeutet dies für alle Studiengänge:
Außerhochschulisch und beruflich erworbene Kenntnisse können auf ein Studium angerechnet werden. Die Prüfungskommission entscheidet darüber, ob eine Gleichwertigkeit vorliegt und ob eine Anerkennung möglich ist. Ein entsprechender Antrag ist erforderlich.

Siehe Allgemeiner Teil (Teil A) der Prüfungsordnung für alle Präsenz-Bachelorstudiengänge (BPO) der Hochschule Emden/Leer vom 04.09.2017:

§ 17 (5) 1Außerhochschulisch und beruflich erworbene Kompetenzen in Bezug auf Lernziele, Inhalt und Niveau einzelner Module oder Teilmodule werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit entsprechend Absatz 1 festgestellt ist. ²Qualifikationen, die in Fachweiterbildungen erworben wurden, können, soweit die Gleichwertigkeit entsprechend den Absätzen 1 und 2 festgestellt ist, pauschal angerechnet werden.  ³Über die pauschale Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet die Prüfungskommission. 4Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen gemäß Abs. 5 ist höchstens bis zur Hälfte der in diesem Studiengang zu vergebenden Kreditpunkte möglich.

Eine Anrechnung bestimmter Schulleistungen von Absolventen der Fachoberschule Wirtschaft und des Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft ist möglich.

Nähere Informationen und den Antrag finden Sie hier

Eine Anrechnung von bestimmten Schulleistungen der Fachoberschule Gesundheit und Soziales, des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik und der Fachschule für Sozialpädagogik ist möglich.
Hierzu müssen Studierende einen Antrag auf Anerkennung stellen:

Die Antrangsformulare finden Siehier.

Pauschale Anrechnung im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit

In folgenden Studiengängen des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit werden berufliche Vorbildungen pauschal auf das Studium angerechnet:

  • Interdisziplinäre Physiotherapie, Motologie und Ergotherapie: Eine abgeschlossene, einschlägige Fachschulausbildung wird bei Ergotherapeuten und Physiotherapeuten mit 75 CP und bei Motopäden mit 80 CP auf das Studium angerechnet.

Studiengang Nautik und Seeverkehr: Folgende Fächer der Fachschulausbildung Nautischer Offizier (Staatlich geprüfter Techniker) können pauschal angerechnet werden: Englisch, Notfallmanagement, Personalführung, Systemüberwachung, Gesundheitspflege, Wachdienst, Manövrieren, Telekommunikation und Verwaltung, Klassische Navigation, Ladungstechnik, Gefährliche Ladung.